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Kutschenhaftpflicht für Reitbetriebe

Verwendung von Kutschen und Planwagen

Bieten Sie Kutsch- und Kremserfahrten gegen Entgelt an, schützt die Kutschenhaftpflichtversicherung vor Schäden, die bei diesen Kutschfahrten entstehen können.

Hierbei sind sowohl Schäden an Personen als auch an Gegenständen mitversichert. Kommt z. B. die besetzte Kutsche mit einem Wagenrad ungünstig an den Bordstein, bricht die Achse der Kutsche und fällt dann um, haftet der Besitzer der Kutsche für sämtliche Behandlungskosten  für die Verletzungen der Fahrgäste sowie auch für die Schäden, die durch das Umfallen der Kutsche z. B. an abgestellten Fahrzeugen entstehen.

Die Beitragshöhe der Kutschenhaftpflicht richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze. Bei mehreren Kutschen müssen lediglich weitere Sitzplätze vereinbart werden.

Reiterhofkonzept

Verwendung von Kutschen und Planwagen

  • gewerbliche Nutzung von Kutschen und Planwagen
     
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme
     
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Deckungssummen für die Kutschenhaftpflicht

  • je Versicherungsfall
  • 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Weitere mögliche Deckungssumme:

  • 10.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall
  • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen.

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