Reiterhofkonzept
Die Reitlehrer- und Bereiterhaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus dem Erteilen von Reitunterricht resultieren.
Die Notwendigkeit dieser Haftpflichtversicherung zeigt sich bereits bei der Auswahl des Schulpferdes. Der Reitlehrer haftet beispielsweise, wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass das gewählte Schulpferd für den Reitschüler nicht geeignet war.
Weitere mögliche Deckungssummen: