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Kastrationsversicherung

Kastrationsversicherung

Ein kurzfristiger und einmaliger Versicherungsschutz

Die Kastrationsversicherung ist eine spezielle Pferdeversicherung, die das Leben des Hengstes versichert. Wie jeder operative Eingriff ist auch eine Kastration mit Risiken verbunden – ratsam ist sie in den meisten Fällen dennoch. Verstirbt der Hengst während oder infolge der Operation, kann Ihnen die Versicherung den immateriellen Wert des Tieres zwar nicht ersetzen. Die ausgezahlte Versicherungssumme vermag aber zumindest den wirtschaftlichen Verlust zu lindern.

Was die Kastrationsversicherung genau umfasst und welche Konditionen gelten, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Was ist eine Kastrationsversicherung und wann ist sie nötig?

Jede Operation stellt ein Risiko für das Leben Ihres Pferdes dar. Dennoch sind die Eingriffe nötig und sinnvoll. Eine Kastration kann aus verschiedenen Gründen ratsam sein. Nach der Operation ist der Hengst unwiderruflich unfruchtbar und kann nicht mehr zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Da keine Geschlechtshormone mehr gebildet werden, zeigen Wallache ein ruhigeres Verhalten, was die Haltung der Tiere erleichtert. Aber auch medizinische Diagnosen wie Hodenkrebs oder Entzündungen können eine Kastration notwendig machen.

Wenn bei der Operation Komplikationen auftreten, läuft der Besitzer Gefahr, den Hengst zu verlieren. Den immateriellen Verlust des geliebten tierischen Freundes kann Ihnen niemand ersetzen. Doch mit dem Tod des Pferdes geht auch ein wirtschaftlicher Verlust einher, der durch die ausgezahlte Versicherungssumme gemildert wird. Die Kastrationsversicherung für Hengste greift hier als einmalige Lebensversicherung, die Sie für einen bestimmten Zeitraum abschließen.

Wer ist versichert?

Die Versicherung gilt für den Hengst, an dem der Tierarzt die Kastration durchführt. Bei einer Kastration handelt es sich um einen einmaligen Eingriff. Die Versicherung greift daher nur in dem entsprechenden Zeitraum und kann auch kurzfristig abgeschlossen werden.

Was ist in der Kastrationsversicherung versichert?

In der Kastrationsversicherung sind Tod und Nottötung während des Eingriffs versichert. Über die Operation hinaus gilt der Versicherungsschutz noch weitere zehn Tage, sofern das Tier an Folgen oder Komplikationen der Kastration verendet. Der Eingriff muss von einem Tierarzt durchgeführt werden. Vor der Kastration müssen Sie eine tierärztliche Bestätigung einreichen, um die geschlechtlich normale Entwicklung des Pferdes zu garantieren.

Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert des Pferdes nach der Kastration. Tritt der schlimmste Fall ein und Sie müssen den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, erstatten wir Ihnen 80 Prozent des Wertes, begrenzt von der Versicherungssumme.

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Risiken bei einer Kastration

Eine Kastration bedeutet immer einen operativen Eingriff. Heute wird der Eingriff vorrangig am liegenden Pferd durchgeführt, was eine Vollnarkose des Tieres voraussetzt. Für den Tierarzt ist die Operation eine Routineaufgabe, die aber dennoch anspruchsvoll ist. Durch Narkose und Operation besteht stets ein Restrisiko. Um das Risiko möglichst gering zu halten, werden in der Regel junge, gesunde Hengste kastriert.

Mögliche Risiken sind vor allem typische negative Operationsfolgen wie Wundinfektionen und Nachblutungen. Durch den Eingriff besteht aber auch die geringe Gefahr eines Darmvorfalls. Dieser tritt zwar selten auf, kann aber tödlich sein.

Der Ort der Kastration kann sich ebenfalls auf den Ausgang der Operation auswirken. Generell ist die Kastration durch den Tierarzt sowohl in der Tierklinik als auch im Stall möglich. Für die Klinik spricht, dass der Operationssaal steriler und sauberer ist als der Stall. Im Notfall ist das medizinische Equipment zudem nicht weit. Wird die Operation im Stall durchgeführt, bedeutet der Eingriff allerdings weniger Stress für das Pferd. Vor der Kastration sollten Sie die Risiken mit Ihrem Tierarzt durchsprechen.

Schadensbeispiele

Während der Kastration kommt es zu unerwarteten Blutungen im Bauch des Hengstes. Der Tierarzt versucht sein Möglichstes, kann die Blutungen aber nicht stoppen. Aufgrund des hohen Blutverlustes ist der Hengst nicht mehr zu retten und der Tierarzt führt zwangsläufig eine Nottötung durch. Die Nottötung ist ebenfalls in der Police enthalten und die Versicherung erstattet dem Pferdehalter den Wert des Tieres.

Ein Hengst wird unter Vollnarkose kastriert. Die Operation verläuft ohne Komplikationen, aber die Narkose bewirkt einen tödlichen Zwischenfall. Das Tier erleidet einen Herzstillstand und wacht aus der Vollnarkose nicht mehr auf. Tatsächlich ist das Narkoserisiko bei Pferden höher als in der Humanmedizin. Die Kastrationsversicherung sichert Sie gegen das Risiko ab und zahlt Ihnen 80 Prozent der Versicherungssumme aus.

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Alle Konditionen im Detail

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte dem Wert des Hengstes nach der Kastration entsprechen und ist vom Pferdebesitzer im Rahmen von zwei Kategorien frei wählbar. Des Weiteren wird das Alter des Hengstes mit in die Beitragskalkulation einbezogen.

Laufzeit

Bei der Kastrationsversicherung handelt es sich um eine kurzfristige, einmalige Lebensversicherung. Daher gilt der vereinbarte Vertrag ausschließlich für diese Operation sowie für Folgeschäden bis zum zehnten Tag nach dem Eingriff.

Die Kastrationsversicherung für Ihren Hengst schließen Sie vergleichsweise kurzfristig ab. Achten Sie dennoch darauf, dass der Antrag rechtzeitig bei uns vorliegt, spätestens 48 Stunden vor der Operation. Unser Tipp ist, dass Sie den Antrag stellen, sobald der Termin für die Kastration feststeht und Sie so den Vertragsbeginn festlegen können.

Besonderheiten

Vor der Operation muss der Tierarzt die geschlechtlich normale Entwicklung des Tieres bescheinigen. Die Bescheinigung müssen Sie dem Antrag beilegen, um die Kastrationsversicherung abzuschließen. Bei der Formulierung ist der Tierarzt frei.

Der Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn ein Tierarzt den Eingriff in Deutschland vornimmt.

Ausschlüsse

Die Kastrationsversicherung ist eine kurzfristige Lebensversicherung, das heißt, dass ausschließlich Tod und Nottötung versichert sind. Folgen von Mängeln, Krankheiten und angeborenen Fehlentwicklungen, die bereits vor dem Beginn der Versicherung bestehen, sind ausgenommen.

Nicht eingeschlossen sind zudem folgende Leistungen:

  • Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen
  • Kosten für Fütterung und Pflege
  • Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen

Für einen umfassenden Gesundheitsschutz Ihres Pferdes empfehlen wir, eine Pferdekrankenvollversicherung oder eine Pferde-OP-Versicherung abzuschließen.

Versicherer

Sie haben Fragen zu der Versicherung oder wünschen eine individuelle Beratung? Bei uns erwartet Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner! Als Versicherungsagentur für Tierversicherungen arbeiten wir sowohl mit der Uelzener Versicherung als auch mit der Gothaer Versicherung zusammen. Beide Unternehmen zählen zu den Branchenältesten und sind uns verlässliche und finanzstarke Partner.

Die Kastrationsversicherung für Pferde bieten wir als Police der Uelzener Versicherung an, dem Experten im Bereich der Tierversicherungen. Schließen Sie einen Vertrag ab, trägt die Uelzener gegen einen einmaligen Beitrag für Sie das Risiko.

Neben Versicherungen für Gesundheit und Leben Ihres Pferdes erhalten Sie bei uns noch weitere sinnvolle und notwendige Policen, unter anderem eine Pferdehaftpflicht. Für die Kleinen unter den Pferden eignen sich Ponyhaftpflicht und Fohlenhaftpflicht.

Kastrationsversicherung für Pferde FAQ

Die Kosten für eine Kastration können stark variieren. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob der Eingriff im eigenen Stall oder in einer Tierklinik stattfindet. Das Wie hat ebenfalls Auswirkungen auf den Preis: Die Kastration eines Hengstes kann im Stehen oder im Liegen durchgeführt werden. Zuletzt kommt es auch auf den vom Tierarzt gewählten GOT-Satz an. Aufgrund verschiedener Variablen belaufen sich die Kosten bei einem stehenden Eingriff auf 250 bis 350 Euro, bei einem Klinikaufenthalt können Sie mit 350 bis 500 Euro rechnen.

Den perfekten Zeitpunkt für eine Kastration gibt es nicht. Die meisten Pferdehalter lassen ihren Hengst im Alter von zwei bis vier Jahren kastrieren. Doch auch später kann ein solcher Eingriff noch sinnvoll sein. Er bietet sich vor allem in der kalten Jahreszeit an, wenn es weniger Insekten gibt. Grundsätzlich ist eine Kastration aber immer möglich.

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