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Therapiepferdehaftpflicht

Therapiepferdversicherung: Jederzeit abgesichert

Das besondere Verhältnis zwischen Pferden und Menschen lässt sich für Therapien besonders nutzen. Behandlungen von geistigen Erkrankungen oder zur Rekonvaleszenz nach langen Krankheiten und Unfällen können mit einem Pferd als Partner schnellere Heilung hervorrufen.

Mit einer Therapiepferdversicherung sind das speziell ausgebildete Pferd und der Reitpädagoge abgesichert, sollte trotz aller Vorsicht ein Unglück geschehen. Wir von pferd-versichert.de zeigen Ihnen, wie Sie die Therapiepferdversicherung abschließen und welche Konditionen im Tarif enthalten sind.

Alle Konditionen im Detail

Praktischer Beitragsrechner für Ihre Therapiepferdehaftpflichtversicherung

Mit dem Online-Beitragsrechner lässt sich der Jahresbeitrag für eine Therapiepferdeversicherung anhand von wenigen Eingaben und Mausklicks auf den Cent genau ermitteln. Das Rechenprogramm für die Therapiepferdehaftpflicht ist so gestaltet, dass alle gängigen Varianten erfasst und sofort transparent dargestellt werden. Bereits ab 24,47 Euro monatlich sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens ab.

Die Zahlung des Versicherungsbeitrages ist monatlich, viertel- oder halbjährlich sowie jährlich möglich. Bei der Vertragslaufzeit können wir für den 5-Jahresvertrag einen weiteren Nachlass gewähren, daher ist diese Variante günstiger. Aber keine Angst bei langen Laufzeiten: wenn Sie nicht mehr in der Reittherapie arbeiten, ein Pferd verkaufen oder ein Pferd nicht mehr genutzt werden kann, dann passen wir den Vertrag unabhängig von der Laufzeit an. Kein Vertrag bindet Sie länger, als ein Risiko existiert.

Im Anschluss an Ihre individuellen Eingaben in unserem Onlinerechner wird der jährliche Versicherungsbeitrag zur Therapiepferdehaftpflichtversicherung als Endbetrag für den Versicherungsnehmer angezeigt. Die Versicherungssteuer ist bereits inkludiert. Sie können Ihren Wunschtarif für die Therapiepferdversicherung im Anschluss online bei pferd-versichert.de abschließen oder ordern die Versicherungsunterlagen bequem nach Hause.

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Therapeutisches Reiten – nur mit Therapiepferd und Therapiepferdehaftversicherung

Das therapeutische Reiten hat für Pferd und Reittherapeuten immer eine Außenwirkung. Einerseits gegenüber dem Reiter als Patient, andererseits gegenüber anderen unbeteiligten Dritten. Somit besteht dauerhaft ein latentes Haftungsrisiko. Für die allgemeine private Haftpflichtversicherung ist die Arbeit als Reittherapeut kein Leistungsfall. Ein lückenloser Versicherungsschutz, sowohl durch Schäden des Therapiepferdes als auch des Reittherapeuten ist nur mit einer Therapiepferdehaftpflichtversicherung möglich.

Das heißt: Keine Reittherapie und kein Therapiepferd ohne Therapiepferdehaftpflicht!

Konditionen der Therapiepferdehaftpflicht

In der Therapiepferdehaftpflichtversicherung sind sämtliche Schäden versichert, die das Therapiepferd direkt während der Patientenbehandlung oder im mittelbaren Zusammenhang damit verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um einen Sach- und/oder Personenschaden, eher selten hingegen um einen versicherten Vermögensschaden. Gleichfalls versichert sind solche Schäden, die dem Reitschüler als Patienten, demjenigen mit körperlichem Handicap oder der Reitbeteiligung zugefügt werden.

Während bislang ausschließlich die vom Therapiepferd verschuldeten oder verursachten Schäden versichert waren, ist jetzt zusätzlich auch der Reittherapeut in den Versicherungsschutz einbezogen. Das Therapiepferd hört auf die unterschiedlichen Kommandos des Reitpädagogen. Wenn es hier zu einem Haftpflichtschaden kommt, dann ist dieser von der Therapiepferdehaftpflicht im Rahmen der vertraglichen Deckungssumme versichert.

Unser Beitragsrechner bildet die pauschale Deckungssumme in Höhe von 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Gegen einen Zuschlag kann die Deckungssumme der Therapiepferdehaftpflicht auf 10 Millionen Euro erhöht werden. Grundlage für die Prämienhöhe ist der Gesamtjahresumsatz und die Anzahl der versicherten Therapiepferde. Die hier abgebildeten Beiträge gehören zu einem Gesamtjahresumsatz von bis zu 25.000 Euro, den Sie mit Ihrem Therapiepferd erzielen.

Die Konditionen im Überblick:

  • Tierpferdehaftpflichtversicherung greift für Pferd und Reitpädagoge/ Reittherapeut
  • Maximale Deckungssumme in Höhe von 5 Millionen Euro je Schadensfall
  • Freiwilliger Mehrbetrag erhöht Deckungssumme auf 10 Millionen Euro

Vertragslaufzeit für die Therapiepferdehaftpflichtversicherung

Für die Therapiepferdehaftpflichtversicherung ist der 5-Jahresvertrag deutlich günstiger als der 1-Jahresvertrag. Wie bei vielen Versicherungstarifen können Sie zusätzlich durch die jährliche oder halbjährliche Zahlung Ihrer Beiträge bares Geld sparen.

Die Vorteile der unterschiedlichen Laufzeiten:

  • Auswahl der Laufzeit für die standardisierte Therapiepferdehaftpflicht zwischen ein und fünf Jahren
  • Im versicherungspflichtigen Zeitraum wird das Therapiepferd von einem Reittherapeuten gegen Entgelt für therapeutische Zwecke eingesetzt
  • Außerordentliche Kündigung bei veränderter Nutzung möglich
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  • Kündigungsgrund bei Regulierung eines Schadensfalles
  • Fristgerechte Kündigung nach drei Jahren möglich

Fazit: mit Pferdehaftpflicht und Therapiepferdehaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite!

Schadensbeispiele für die Therapiepferdversicherung

Im Rahmen einer Heilbehandlung nutzt ein bewegungseingeschränkter Patient zur Genesung ein Therapiepferd. Es überhört ein Kommando des zuständigen Reitpädagogen und geht mit dem Reiter durch. Dieser stürzt und zieht sich Knochenbrüche und eine Gehirnerschütterung zu. Die entstehenden Behandlungskosten übernimmt die Therapiepferdhaftpflichtversicherung im Rahmen der Deckungssumme.

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Im Schadensfall rundum abgesichert

Unser Fazit: Im Umgang mit Therapiepferden ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit einer hohen Deckungssummer wichtig. Sie schützt Reiter, Pferd und den Therapeuten vor hohen finanziellen Forderungen im Schadensfall.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt ausschließlich Haftpflichtschäden im privaten Alltag, und die Berufshaftpflicht diejenigen während der Berufsausübung. Sowohl der Pferdehalter als auch der Reittherapeut müssen sich für ihre Tätigkeit gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern. Tun sie das nicht, haften sie gegenüber dem Geschädigten mit ihrem Vermögen. Rechtsgrundlage dafür ist im weitesten Sinne § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Therapiepferdversicherung mit pferd-versichert.de

Dazu bietet sich der Abschluss einer Therapiepferde- und Reittherapeutenhaftpflicht an. Wer nur privat mit seinem Pferd reitet oder Reitbeteiligungen gegen eine Kostenbeteiligung reiten lässt, für den eignet sich unsere private Pferdehaftpflicht. Diese private Pferdehaftpflichtversicherung ist in der Therapiepferdehaftpflicht kostenfrei enthalten. Sie ist zudem vertraglich mit der Haftpflichtversicherung für den Reittherapeuten kombiniert.

Bei uns sind nicht nur Therapiepferde in guter Hand. Sie sind Pferdehalter und suchen nach einer medizinischen Absicherung für Ihr Tier? Die Pferdekrankenversicherung oder auch die Pferde-OP-Versicherung bietet Ihnen dabei einen sicheren Schutz. Als Züchter legen wir Ihnen eine Fohlenhaftpflichtversicherung nahe, denn die kleinen Pferde sind noch so unbedarft, dass es schnell zu einem Missgeschick kommen kann.

pferd-versichert.de bietet Ihnen den günstigen Tarif für Ihre tägliche Arbeit als Vermittler an. Der Versicherer der Therapiepferdversicherung ist die Gothaer Versicherung. Alle Fragen richten Sie gern an uns. Im Schadensfall, der hoffentlich nie eintritt, sind wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung.

Kurz gesagt: Einfacher und besser geht’s nicht!

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