Wann ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?
In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben, damit im Schadensfall die Situation schnell geklärt ist und Schäden erstattet werden können. Einige Bundesländer setzen wiederum nur auf eine Haftpflicht für bestimmte Hunderassen, die den Listenhunden zugeordnet werden. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen ist eine Hundehaftpflicht allerdings in den meisten Fällen eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hundeschule oder anderen Kursen.
Sie möchten mehr zum dem Thema wissen? Wir verraten Ihnen hier, wo die Hundehaftpflicht Pflicht ist.
Erweiterte Hundehaftpflicht für Listenhunde
Leider dürfen folgende Hunderassen sowie Mischlinge aus diesen keinen Versicherungsschutz über die Hundehaftpflicht erlangen. Dazu gehören folgende Hunderassen: American Staffordshire, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Für alle der genannten Rassen bieten wir Ihnen aber die Möglichkeit, in einer erweiterten Deckungsvariante einen Versicherungsschutz zu erhalten. Schauen Sie dazu bitte bei der Hundehaftpflicht für Listenhunde.
Versicherungsschutz für Therapie- und Rettungshunde
Hunde verschönern nicht nur das Leben ihrer Besitzer, sondern zaubern als Therapie- und Besuchshunde auch den Alten und Kranken ein Lächeln ins Gesicht. Als Rettungs- und Suchhunde leisten die Vierbeiner ebenso wertvolle Arbeit. Wenn Sie Ihren Hund gelegentlich beruflich in diesen Feldern nutzen, müssen Sie dazu keine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz unserer Hundehaftpflicht gilt auch bei einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit, sofern der Gesamtjahresumsatz nicht mehr als 12.000 Euro beträgt. Üben Sie die Tätigkeit als Angestellte/r aus, greift der Versicherungsschutz ebenso.
Gut abgesichert mit den passenden Tierversicherungen
Wenn sich Ihr Hund beim Spielen verletzt oder eine Verletzung durch einen Autounfall erleidet, greift der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht nicht. In diesem Falle ist es ratsam, über eine Hunde-OP-Versicherung oder sogar eine vollumfängliche Hundevollkasko nachzudenken. Pferd-versichert.de bietet Ihnen eine Vielzahl an Versicherungen für Ihr Haustier an – ganz gleich, ob Hund, Katze oder Pferd.
Bei Fragen zu unseren Versicherungsprodukten helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gern telefonisch oder per E-Mail weiter. Wir freuen uns auf Sie!