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Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde und Kampfhunde – Perfekt abgesichert

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Der Hund ist in den meisten Familien ein geliebtes und vollwertiges Mitglied. Per Gesetz sind in einigen Bundesländern Hundehalter dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Und das ist auch richtig, denn beim Spielen und Toben kann es schnell passieren, dass der Vierbeiner einen anderen Hund verletzt oder Eigentum beschädigt. Sind Personen dabei betroffen, kann die Schadenssumme schnell ins Unermessliche steigen. Eine Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde oder Kampfhunde abzuschließen, gestaltet sich allerdings in vielen Fällen recht schwierig.

Unter pferd-versichert.de bieten wir Ihnen Hundehaftpflichtversicherungen für Kampfhunde und Listenhunde, bei denen es unerheblich ist, zu welcher Rasse Ihr Vierbeiner gehört. Alles Wissenswerte, was Sie dazu wissen müssen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

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Hundehaftpflicht – was ist versichert?

Beim Spielen mit anderen Hunden ist es schnell passiert. Die Hunde jagen sich durch den Wald und im Übermut verbeißt sich ein Hund in den anderen, ohne wirklich böswillig zu sein. Die Wunde muss genäht werden, Medikamente sind nötig – die Tierarztrechnung fällt dementsprechend hoch aus. Davor können Sie sich schützen!

Die Versicherungskonditionen für eine Hundehaftpflicht sind recht unterschiedlich. In den Policen sichert sich der Hundehalter gegen alle entstehenden Schäden ab, die durch den Hund entstehen. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von bis zu 20 Millionen Euro gewähren Ihnen als Hundehalter Sicherheit im täglichen Umgang mit Ihrem Hund. Zu einem geringen Monatsbeitrag schützen Sie sich gegen hohe Schadensersatzforderungen oder Anwaltskosten.

Dabei ist es unerheblich, wo sich Ihr Hund gerade aufgehalten hat – ob auf einem Agility Platz, in einer fremden Wohnung oder bei einem fremden Aufpasser – alle Schäden, die aus seinem Verhalten resultieren, sind abgesichert.

Einziges Manko: Viele Versicherer schließen Listenhunde oder Kampfhunde von vornherein von Ihren Versicherungsverträgen aus. In der herrschenden Meinung gelten sie als besonders aggressiv und gefährlich. Für diese Aussagen gibt es allerdings keinen wissenschaftlichen Beweis.

Verschärfte Regelungen für die Hundehaltung von Listenhunden oder Kampfhunden

Generell gelten bereits in der Hundehaltung von diesen Hunderassen besondere Vorschriften. Bevor Sie einen Listenhund halten dürfen, müssen Sie seine Ungefährlichkeit nachweisen und in der Öffentlichkeit festgesetzte Regeln beachten. Listenhund oder Kampfhunde unterliegen der Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht und dürfen nicht ohne den Schutz ausgeführt werden. Darüber hinaus muss er mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Listenhunde dürfen zudem nur in einer sicheren Umzäunung gehalten werden. Einige Bundesländern fordern zusätzlich die Kastration und einen Wesenstest. Auch der Hundehalter muss sich einer Sachkundeprüfung unterziehen. Bei der Ansetzung der Hundsteuer wird für die gelisteten Rassen ein höherer Steuersatz gefordert als beispielsweise für Schäferhunde oder Terrier. Die Hundehaftpflicht für Listenhunde und Kampfhunde besteht nicht zwingend in jedem Bundesland, wird aber definitiv empfohlen.

Welche Rassen sind Listenhunde?

Listenhunde verdanken Ihre Bezeichnung aufgrund von regional unterschiedlich geführten Listen, in denen Rassen vermerkt sind, die als besonders gefährlich gelten. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. So variieren die Rassen in den Bundesländern, allerdings tauchen einige Hunderassen immer wieder auf:

  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbull Terrier
  • Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Dobermann
  • Rottweiler
  • Fila Brasileiro
  • Tosa Inu
  • Alano
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Mastino Napoletano

Mit einem positiv absolvierten Wesenstest können Hundehalter von der Maulkorb- oder Leinenpflicht entbunden werden

Unterscheidung Kampfhunde und Listenhunde

Beide Bezeichnungen werden meist in einem Atemzug genannt, die Bedeutung ist allerdings recht unterschiedlich.

Kampfhunde sind, wie der Name schon sagt, Hunde, die bei Tierkämpfen eingesetzt werden. Um bei diesen Kämpfen zu bestehen, wurden ihnen Eigenschaften anerzogen, die sie gefährlicher machen. Hinzu kommt, dass Kampfhunde durch den Körperbau und das Gebiss besonders robust und kräftig sind. Hundekämpfe sind in Deutschland allerdings verboten und unterliegen Strafen.

Der richtige Begriff für die Hunde ist Listenhunde. Das rührt daher, dass die Bundesländer Listen über gefährliche Hunderassen führen. Die Vierbeiner werden hinsichtlich Ihres Aggressionspotenzials eingestuft. In die Bewertung fließt mit ein, ob die Hunderasse früher als Kampfhund gehalten wurde.

Alle Konditionen der Hundehaftpflicht für Listenhunde

Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde und Kampfhunde

Über pferd-versichert.de bietet Ihnen die Uelzener Versicherung eine Hundehaftpflicht für Listenhunde und Kampfhunde an, die Sie als Hundehalter finanziell gegen entstehende Schäden an Menschen, Sachen und dem Vermögen absichert.

Da in einigen Bundesländern für Listenhunde eine Mindest-Deckungssumme von einer Million Euro besteht, bietet die Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde und Kampfhunde nur Tarife an, die höhere Deckungssummen beinhalten.

Die Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde und Listenhunde ist in drei Tarifoptionen unterteilt:

  • Tarif Basis: Deckungssumme bis 5 Millionen Euro
  • Tarif Premium: Deckungssumme bis 10 Millionen Euro
  • Tarif Premium Plus: Deckungssumme bis 15 Millionen Euro

Die wichtigsten Konditionen der Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde und Listenhunde im Überblick

Leistungen Basis Premium Premium Plus
Deckungssumme 5 Millionen Euro 10 Millionen Euro 15 Millionen Euro
Mietsachschäden
Räume in Gebäuden -
Bewegliche Sachen zur Privatnutzung -
PKW zur Privatnutzung -
Hunde hüten
Hüten der versicherten Hunde
Schaden am Tierhüter
Veranstaltungen
Hundeschau
Agility-Training
Hunderennen -
Schäden an Scheinverbrechern beim Hundetraining -
Training am Hundeplatz
In der Hundepension
Allgemeine Leistungen
Deckakt
Bergungs- und Rettungskosten -
Auslandsaufenthalt
Abwehr unberechtigter Dritter
Gerichtliche Vertretung
Keine Rasseneinschränkung
Kein Leinenzwang
Mitversicherung von Welpen
Beitragsnachlässe
Mehrhunderabatt 10% 10% 10%
Selbstbeteiligung von 150 Euro 15% 15% 15%
Rabatt bei Hundeführerschein 10% 10% 10%
Service
Schadenschnell-Service
Hotline

Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde und Listenhunde jetzt online anfragen

Damit Sie sich jederzeit finanziell abgesichert fühlen, bieten wir Ihnen eine Hundehaftpflicht auch für Hunde an, die als Listenhunde oder Kampfhunde eingestuft wurden. Sie genießen eine Vielzahl an Konditionen, die für alle Vierbeiner gleich gelten. Günstige Tarife, Mehrhunderabatt sowie hohe Deckungssummen bei der Uelzener Versicherung stellen eine optimale Absicherung dar.

Neben der Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde und Kampfhunde bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Versicherungsprodukten an, mit denen Sie sowohl Hunde als auch Katzen oder Pferde bestmöglich versichern können. Kranken- oder Operationsversicherungen für Tiere garantieren in Krankheitsfällen die beste medizinische Versorgung, eine lange Nachsorge und Betreuung sowie einen finanziellen Schutz Ihres Familienbudgets.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für eine Beratung telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung und beraten Sie gern umfassend. Für Ihre gewünschte Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde und Listenhunde können Sie gleich Ihre Versicherungsunterlagen anfordern und ausfüllen. Für alle anderen Policen stehen Ihnen leicht verständliche Beitragsrechner online bereit, in denen Sie Ihre Wunschkonditionen auswählen und den aktuellen Beitrag transparent angezeigt bekommen.

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