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Die Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflichtversicherung

Jeder Pferdebesitzer ist sich darüber bewusst,dass es trotz höchster Sorgfalt beim Umgang mit dem Pferd zu Vorfällen kommen kann, durch die etwas beschädigt oder schlimmstenfalls jemand verletzt wird. Wenn das Tier scheut, seinen Reiter abwirft und bei der Flucht einen Verkehrsunfall verursacht, wird nicht nur der Ausritt zu einem Alptraum. Wer hier keine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, steht schnell auch vor einem finanziellen Problem.

Die vom eigenen Pferd verursachten Sach- und insbesondere Personenschäden können zu ganz erheblichen Kosten führen, die aufgrund der gesetzlichen Tierhalterhaftung vom Halter des Pferdes zu tragen sind. Da es sich hier um eine so genannte „Gefährdungshaftung“ handelt, haftet der Pferdebesitzer sogar dann, wenn der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Um daher das Risiko schwerwiegender finanzieller Belastungen auszuschließen, ist es dringend angeraten, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Genereller Leistungsumfang einer Pferdehaftpflichtversicherung

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Dritten durch das Verhalten des Pferdes entstanden sind. Oftmals besteht die Annahme, bei Verletzungen bestehe ausreichender Schutz durch die Krankenversicherung des Verletzten. Hierbei wird allerdings übersehen, dass die Krankenkasse die Erstattung der Kosten für die Heilbehandlung vom Tierhalter verlangen kann. Auch vor solchen Regressansprüchen schützt die Pferdehaftpflichtversicherung.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn neben dem Eigentümer auch eine weitere Person, etwa eine Reitbeteiligung, das Pferd betreut und reitet. Die Reitbeteiligung zahlt in der Regel eine geringe Unkostenbeteiligung an den Pferdebesitzer und pflegt das Tier, im Gegenzug darf sie das Pferd regelmäßig zu abgesprochenen Zeiten bewegen und reiten.

Insbesondere für junge Mädchen stellt diese Möglichkeit eine willkommene Alternative dar, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eltern die Anschaffung eines eigenen Pferdes nicht erlauben. Der Weg über die Reitbeteiligung bedeutet für den Pferdebesitzer eine gewisse finanzielle Entlastung und ermöglicht es dem Jugendlichen, auf erschwingliche Weise den Reitsport auszuüben und sich verantwortungsvoll um ein Pferd zu kümmern. Neben diesen Vorteilen unterliegt er jedoch auch einem gewissen Risiko, denn Pferde sind und bleiben Fluchttiere, die ihren Instinkten folgen, und insofern unberechenbar. Gegen die Körperkraft eines scheuenden oder ausbrechenden Pferdes haben gerade Kinder und Jugendliche kaum etwas entgegenzusetzen, so dass sie im Umgang mit dem Tier besonders gefährdet sind.

Nicht in jeder Pferdehaftpflichtversicherung sind Reitbeteiligungen mitversichert

Was passiert aber, wenn die junge Reitbeteiligung vom Pferd stürzt und sich so schwer verletzt, dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich wird? Die Frage, wer für diese Schäden haftbar zu machen ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Grundsätzlich haftet auch hier der Tierhalter, so dass es auch aus diesem Grunde nahezu unerlässlich, ist, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Hierbei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten:

Während Personen, denen der Pferdebesitzer sein Pferd nur gelegentlich und unentgeltlich zur Verfügung stellt, als Fremd- oder Gastreiter in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind, gilt dies in der Regel nicht für Reitbeteiligungen. Die Rechtsprechung nimmt bei Reitbeteiligungen eine selbstständige Mit-Haltereigenschaft an. Dieser Auffassung schließen sich die meisten Versicherungsgesellschaften an mit der Folge, dass in den meisten Fällen die Reitbeteiligungen nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung erfasst sind. Schäden, die der Reitbeteiligung bei dem Umgang mit dem Pferd entstehen, werden dann von der Pferdehaftpflichtversicherung nicht ersetzt.

Zwar ist es möglich, die Reitbeteiligung in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen, so dass sie den gleichen Versicherungsschutz genießt, wie der Pferdebesitzer als Versicherungsnehmer selbst. Allerdings löst dieser Weg das Problem nicht, denn sowohl Versicherungsnehmer als auch mitversicherte Personen können keine eigenen Schäden gegenüber der Versicherung geltend machen. Im Ergebnis tritt daher die Pferdehaftpflichtversicherung auch in diesen Fällen nicht für Schäden ein, die der Reitbeteiligung durch das Pferd entstehen.

Wir versichern Reitbeteiligungen in der Pferdehaftpflichtversicherung komplett ab

Den Ausweg aus dieser Situation bietet unsere Pferdehaftpflichtversicherung, die gerade im Bereich der Reitbeteiligung einen besonderen Schutz beinhaltet. Hier wird, auch ohne namentliche Nennung, die Reitbeteiligung mitversichert mit der Besonderheit, dass auch eigene Schäden, die ihr bei dem Umgang mit dem Tier entstehen, vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Sollte die Reitbeteiligung etwa vom Pferd stürzen und sich so schwer verletzen, dass sie möglicherweise dauerhaft nicht mehr arbeiten können wird, ist die Höhe der zu erwartenden Schadenersatzforderungen kaum absehbar. Wenn die Krankenkasse wegen der Heilbehandlungskosten und der Rentenversicherungsträger wegen erforderlicher Rentenzahlungen Regressansprüche geltend machen, werden diese Kosten von der besonderen Pferdehaftpflichtversicherung aufgrund der speziellen Mitversicherung der Reitbeteiligung erstattet.

Mit dieser speziellen Pferdehaftpflichtversicherung werden hinsichtlich der ansonsten unübersichtlichen Haftungsfragen klare Verhältnisse geschaffen und der Pferdehalter vor Regressansprüchen und sonstigen Schadensersatzforderungen geschützt. Gerade bei Personenschäden können diese schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Die Pferdehaftpflichtversicherung sichert nicht nur den Pferdehalter ab, sondern gibt auch der Reitbeteiligung die Gewissheit, dass im Schadensfall zumindest finanziell keine Probleme zu befürchten sind.

Zu der Pferdehaltung gehört nicht nur der eigene verantwortungsvolle Umgang mit dem Tier. Dem Pferdebesitzer obliegt auch gegenüber den Personen, denen er das Pferd regelmäßig im Rahmen einer Reitbeteiligung überlässt, eine gewisse Verantwortung, dies gilt umso mehr, wenn es sich dabei um Kinder und Jugendliche handelt.

Die Pferdehaftpflichtversicherung kann zwar nicht vor den Risiken, die mit dem Reitsport zusammenhängen, schützen. Die Gefahr, nach einem durch das eigene Pferd verursachte Schadensereignis in finanzielle Not zu geraten, kann sie jedoch abwenden.
 

Pferdehaftpflicht

Der ideale Schutz bei Unfällen mit dem Pferd

  • Maximale Deckungssumme beträgt 50 Millionen Euro
  • Alle Reiter und Reitbeteiligungen sind ohne namentliche Nennungen versichert
  • Versicherter Schaden an fremden Stallungen, Pferdeanhängern etc.
  • Eigener Schaden an Reitbeteiligung und Fremdreiter mitversichert
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Privathaftpflicht für Reiter

  • Privathaftpflichtversicherung für Reiter und Reitbeteiligungen
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Autor/in: Anja Tylkowski
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