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Die richtige Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit und im Todesfall

Pferdebesitzer haben sich nicht nur einen Traum erfüllt und ein eigenes Tier im Stall, sie haben auch eine große Verantwortung zu tragen. Pferde sind treue Begleiter über viele Jahre, somit auch häufig mit hohen Kosten verbunden. Besonders Züchter müssen Sorgfalt walten lassen, damit die Lebensgrundlage nicht durch äußere Umstände ausfällt. Gegen Zuchtunbrauchbarkeit ist eine Pferdeversicherung der erste Schritt.

pferd-versichert.de ist dabei ein Partner an Ihrer Seite, der die Bedürfnisse von Tierhaltern kennt und mit maßgeschneiderten Versicherungen für einen optimalen Schutz sorgt. Die Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit ist ein erster Schritt für Pferd und Halter.

Gründe für Unbrauchbarkeit bei Pferden

Wenn ein Pferd von heute auf morgen nicht mehr da ist, entsteht neben einer unendlichen Trauer auch die Existenzsangst. Wer seinen Lebensunterhalt mit den Tieren verdient – sei es durch Zucht oder Reitunterricht – ist auf das Pferd angewiesen. Stirbt es oder verletzt sich so schwer, dass es für seinen Zweck nicht mehr genutzt werden kann, entsteht die sogenannte Unbrauchbarkeit. Die Gründe dafür sind verschiedener Natur:

  • Raub oder mutwillige Verletzung durch eine Straftat.
  • Komplikationen während der Geburt: das Fohlen kommt leblos zur Welt, das Muttertier stirbt dabei.
  • Unbrauchbarkeit für Reittätigkeiten durch Krankheit oder Unfall.
  • Tod oder Nottötung: Häufig nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit. Trächtigkeit und Geburt stellen ebenso ein großes Risiko für Pferde dar. In manchen Fällen ist auch eine Operation oder notwendige Kastration schuld am Ableben des Tieres.

Sich gegen diese Fälle abzusichern, ermöglicht Ihnen eine Pferdeversicherung. Sowohl gegen Unbrauchbarkeit als auch im Todesfall wird eine festgelegte Entschädigungssumme an den Halter gezahlt, der den materiellen Verlust ausgleichen soll.

Welche Arten von Pferdeversicherungen gegen Unbrauchbarkeit gibt es?

Im Fall des Ablebens Ihres Pferdes können Sie bei der Uelzener Tierversicherung mit zwei Policen vorsorgen.

Pferdelebensversicherung

Sie erhalten eine Absicherung für Ihr Pferd im Todesfall und gleichzeitig eine Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit. In drei unterschiedlichen Tarifen haben Sie die Möglichkeit, die Konditionen maßgeschneidert auf Ihre Situation zu bestimmen. Bereits ab dem achten Lebenstag bis zum elften Geburtstag können Sie die Pferdelebensversicherung abschließen und erhalten im Schadensfall 80 % des Wertes in Abhängigkeit zur Versicherungssumme.

 

Der Tarif basis greift bei folgenden Fällen:

  • Ableben oder Nottötung während eines Transports innerhalb Deutschlands, wenn dieser ursächlich ist. Luft- oder Seetransports sind dabei ausgeschlossen
  • Mutwilliges Abschlachten, Raub oder Diebstahl, auch gültig bei Pferderipper
  • Ableben des Pferdes bei Brand oder Blitzschlag

Der Tarif premium beinhaltet weiterführende Leistungen:

  • Alle Konditionen des Tarif basis
  • Ableben durch Wolfriss
  • Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall

Die Police Tarif premium plus kommt zum Einsatz:

  • Bei allen Leistungen des Tarif premium
  • Zusätzlich ist es eine Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit im Reitbetrieb und Zuchtunbrauchbarkeit des versicherten Pferdes

Pferde-Leibesfrucht-Versicherung

Darüber hinaus bietet die Uelzener Tierversicherung auch einen umfänglichen Schutz für Züchter an. Die Pferde-Leibesfrucht-Versicherung ist genau auf die Bedürfnisse eines trächtigen Pferdes und des Ungeborenen zugeschnitten. Ab dem 7. Trächtigkeitsmonat greift der Versicherungsschutz und gilt bis einen Monat nach der Geburt.

 

Diese Zeit ist für Pferd und Pferdezüchter die schwerste Zeit, das ungeborene Fohlen kann bereits im Mutterleib sterben und totgeboren werden oder die Anpassung nach der Trächtigkeit funktioniert nicht. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. Das Muttertier verweigert das Fohlen oder greift es an, Krankheiten hindern zusätzlich das Überleben. Damit Sie in dieser Phase finanziell abgesichert sind, ist ein Versicherungsschutz notwendig. Er greift in folgenden Fällen:

 

  • Tod
  • Nottötung
  • Dauerhafte Unbrauchbarkeit nach einer Krankheit, einem Unfall, bei Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl

Unbrauchbarkeit bei Pferden: Ursachen und Folgen

Tatsächlich ist es als erwiesen anzusehen, dass die dauerhafte Unbrauchbarkeit bei Pferden häufiger auftritt als der Tod. Nach einem Unfall kann das Pferd möglicherweise nicht mehr für Kutschfahrten genutzt werden oder fällt für den Reitunterricht aus. Vielleicht ist es auch das einzige Pferd des Besitzers, so dass schwer auf einen Ersatz zurückgegriffen werden kann.

 

Wirtschaftlich gesehen liegt eine dauernde Unbrauchbarkeit vor, wenn das Pferd seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann und es lediglich den Schlachtpreis wert ist. Der emotionale Verlust ist meist schwerwiegender, allerdings in keiner Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit verankert.

 

Ein Veterinärmediziner muss die Unbrauchbarkeit eindeutig feststellen und anhand von medizinischen Unterlagen nachweisen können. Erst dann greift die Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit. Die Uelzener Tierversicherung schützt Sie als Halter, in dem Sie 80 % des Wertes erstattet bekommen, als Grundlage dient die festgesetzte Versicherungssumme.

Warum zahlt die Pferdeversicherung bei Unbrauchbarkeit nicht den vollen Wert?

Die Frage lässt sich einfach beantworten. Das Pferd ist infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr für den eigentlichen Zweck nutzbar. Aber: es lebt und verbleibt weiterhin im Stall des Besitzers. Der hat nun die Option, wenn die Unbrauchbarkeit dauerhaft diagnostiziert wird, es einem Schlachter zu verkaufen und damit noch einen Profit daraus zu schlagen.

 

Es ist allerdings bei Pferden auch nicht so abwegig, dass sie nach einigen Jahren wieder brauchbar werden. Um in die Richtung zu arbeiten, ist eine Pferdekrankenversicherung ratsam, die für Rehabilitationskosten aufkommt. Ansonsten zahlt der Besitzer die finanziellen Aufwendungen aus eigener Tasche.

Welche Pferde fallen in die Pferdelebensversicherung?

Die Uelzener Tierversicherung versichert alle Pferde, die im privaten Bereich gehalten werden, zur Zucht im Stall stehen oder für Reittätigkeiten verfügbar sind. Die Versicherungssummen beginnen bei 500 Euro und sind bis maximal 15.000 Euro angesetzt. Hochprofessionelle Sport- und Turnierpferde werden sicherlich diesen Wert übersteigen, so dass es dafür gesonderte Anbieter gibt.

 

Allerdings sind wir unter pferd-versichert.de immer bemüht, Ihnen eine individuelle Lösung zu bieten. Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam einen Weg zu einer Pferdeversicherung gegen Unbrauchbarkeit.

Autor/in: Anja Tylkowski
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