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Ab wann braucht man eine Pferdehaftpflicht?

Wer ein Pferd besitzt, findet auf dessen Rücken sein Glück – zumindest, wenn man einem altbekannten Sprichwort glauben möchte. So abwegig ist der Gedanke aber gar nicht, schließlich sind Pferde großartig! Sie gelten gemeinhin als gutmütig, temperamentvoll, sozial und ausgeglichen. Doch wie so oft gibt es auch eine Kehrseite der Medaille. Pferde können schnell in Angst und Panik geraten, nervös werden und überreagieren. Gerade in solchen Momenten ist es schnell passiert: Eine Person verletzt sich oder ein Gegenstand geht kaputt. Damit Sie als Halter im Schadensfall nicht mehrere Tausend Euro aus eigener Tasche zahlen müssen, lohnt sich der Abschluss einer Pferdehaftpflicht. Doch ab wann braucht man eine Pferdehaftpflicht und warum ist sie so wichtig? Dieser Beitrag gibt Aufschluss.

Wann sollte ich eine Pferdehaftpflicht abschließen?

Viele Pferdekäufer sind sich dessen gar nicht bewusst, aber mit Inkrafttreten des Kaufvertrags haften sie für ihr neu erworbenes Tier. Da besonders beim Transport mit einem unbekannten Pferd oder während der Eingewöhnung in einem neuen Stall leicht Schäden entstehen können, sollten Sie eine Pferdehaftpflicht abschließen, die mit der Übergabe des Pferdes wirksam wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie als neuer Pferdebesitzer für Schäden, die Ihr Tier verursacht, mit Ihrem Privatvermögen aufkommen müssen. Insbesondere wenn es sich um einen Personenschaden handelt, kann schnell eine böse Überraschung drohen! Deshalb sollten Sie eine Pferdehaftpflicht vor dem Kauf abschließen – so sind Sie auf der sicheren Seite. 

Pferdehaftpflicht = Pflichtversicherung?

Pferdehalter unterliegen einer Gefährdungshaftung. Diese wird im BGB § 833 unter „Haftung des Tierhalters“ folgendermaßen beschrieben:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

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Kurzum: Mit dem Besitz eines Pferdes haften Sie für alle Schäden, die von Ihrem Tier ausgehen! Eine Pferdehaftpflicht ist in Deutschland zwar nicht verpflichtend, aber verantwortungsbewussten Haltern raten wir zum Abschluss der Police. Im Schadensfall schützt sie vor hohen Geldforderungen.

Warum gerade die erste Zeit mit einem neuen Pferd so kritisch ist

  • Der Transport eines neu gekauften, noch unbekannten Pferdes birgt einige Gefahren. Schließlich wissen Sie noch nicht, wie sich das Tier im Pferdehänger verhält. Während der Fahrt bekommt es Panik und schlägt aus. Dabei wird eine Wand des geliehenen Hängers beschädigt. Für die Reparaturkosten, die sich schnell auf einige Hundert Euro belaufen können, müssen Sie selbstverständlich aufkommen. Haben Sie bereits vor dem Transport eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen, steht diese für den Schaden ein!
  • Auf dem Weg zu Ihrem Stall beruhigt sich das Tier im Pferdehänger gar nicht mehr, Sie müssen anhalten. Hier besteht die Gefahr eines Unfalls – gerade bei fließendem Verkehr. Reißt es sich los und läuft über die Straße, können hohe Kosten auf Sie zukommen. Schnell ereignet sich durch ein Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung ein Unfall, bei dem mehrere Personen und Fahrzeuge zu Schaden kommen. Je nach Schwere des Unfalls sind Ersatzansprüche in Millionenhöhe möglich, die Sie dank einer Pferdehaftpflicht nicht von Ihrem Privatvermögen zahlen müssen. In diesem Fall übernimmt die Pferdehaftpflicht auch Folgekosten wie beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Die Eingewöhnung auf einem neuen Hof ist für das Pferd mit Stress und Aufregung verbunden. Versetzen Sie sich in seine Lage: Es wurde aus seiner angestammten Herde und gewohnten Umgebung gerissen. Außerdem sind Sie dem Tier noch fremd, ein Vertrauensverhältnis entwickelt sich erst im Laufe der Zeit. Nicht selten kommt es zwischen der Herde und dem Neuling zu Rangkämpfen, bei denen sie sich treten und beißen. Verletzt Ihr Pferd ein anderes, müssen Sie die entstandenen Tierarztkosten tragen. Auch an dieser Stelle schützt die Pferdehaftpflicht vor bösen Überraschungen.
  • Hat sich das Pferd an Stall und Herde gewöhnt, wird es Zeit für die ersten Ausritte. Doch auch hierbei ist Vorsicht geboten: Pferde gelten als Fluchttiere und gerade in fremder Umgebung genügt schon ein lautes Geräusch oder eine plötzliche Bewegung, um das Tier zum Scheuen oder Durchgehen zu bringen. Solch eine Schrecksekunde endet oftmals mit einem Sturz des Reiters und weiteren Schäden. Läuft Ihr Pferd z. B. über ein Feld oder eine Wiese, müssen Sie dem Landwirt den Flurschaden ersetzen. Auch in diesem Fall erweist sich eine Pferdehaftpflicht als äußerst nützlich!

Die geschilderten Beispiele zeigen deutlich, wie sinnvoll es ist, eine Pferdehaftpflicht vor dem Kauf abzuschließen, und wie hoch das Risiko mit einem neuen Tier in den ersten Wochen und Monaten sein kann. Sie möchten sich im Schadensfall gut abgesichert wissen? Dann fordern Sie ein unverbindliches Angebot unserer Pferdehaftpflicht an.

Die richtige Pferdehaftpflicht finden – worauf beim Abschluss achten?

Das A und O bei einer Pferdehaftpflicht: Die enthaltenen Leistungen müssen zu Ihnen und Ihrem Tier passen.

  1. Wer einen Hengst besitzt, sollte darauf achten, dass ungewollte Deckschäden mitversichert sind.
  2. Wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein! Bei uns können Sie zwischen 10, 20 und 50 Millionen Euro wählen.
  3. Sie haben eine Reitbeteiligung für Ihr Pferd? Ab und zu reiten Freunde und Verwandte auf Ihrem Tier aus? Dann stellt das Fremdreiterrisiko einen wichtigen Baustein dar.
  4. Ihre Pferdehaftpflicht soll nicht nur in Deutschland greifen, sondern auch im Ausland? Dann prüfen Sie vor Abschluss der Police den Geltungsbereich.
  5. Wenn Sie regelmäßig an Turnieren, Distanz- oder Wanderritten teilnehmen möchten, sollte sich Ihr Versicherungsschutz auch auf Pferdeveranstaltungen
Unsere Pferdehaftpflicht im Überblick
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • frei wählbare Deckungssummen: 10, 20 oder 50 Millionen Euro
  • private Kutsch- und Schlittenfahrten
  • Reiter und Reitbeteiligungen sind ohne namentliche Nennung mitversichert
  • Schäden bei Turnieren, Rennen, Distanz- und Wanderritten
  • Schäden an gemieteten und geliehenen Reitutensilien sowie Pferdeanhängern (bis zur gewählten Deckungsgrenze)
  • gebissloses Reiten, Reiten ohne Sattel, Offen- und Laufstallhaltung
  • ungewollter Deckakt
ab 8,13 € monatl.

Welche Versicherungen sind außerdem sinnvoll?

Mit einer Pferdehaftpflicht sichern Sie alle Schäden an Dritten und fremden Gegenständen ab. Doch als Pferdebesitzer können Sie sich noch mit weiteren Vorkommnissen konfrontiert sehen, die ein finanzielles Risiko mit sich bringen. So spielt beispielsweise die Gesundheit Ihres tierischen Lieblings eine entscheidende Rolle! Ganz gleich, ob Pferdehusten, Kolik oder ein Unfall mit anschließender Operation: Eine Pferdekrankenvollversicherung übernimmt alle Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen. Möchten Sie nur operative Eingriffe versichern lassen, empfiehlt sich unsere Pferde-OP-Versicherung.

Bei Fragen zu unseren Pferdeversicherungen kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gern persönlich – damit Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.

Pferdehaftpflicht

Der ideale Schutz bei Unfällen mit dem Pferd

  • Maximale Deckungssumme beträgt 50 Millionen Euro
  • Alle Reiter und Reitbeteiligungen sind ohne namentliche Nennungen versichert
  • Versicherter Schaden an fremden Stallungen, Pferdeanhängern etc.
  • Eigener Schaden an Reitbeteiligung und Fremdreiter mitversichert
Auch absichern

Pferdevollkasko

  • Pferde-OP-Versicherung: Höchster Schutz bei Operationen mit bis zu 100% Kostenerstattung | im Tarif Basis, Premium und Premium plus wählbar | freie Tierarztwahl in ganz Deutschland
  • Reiterunfallversicherung: Schutz für alle Reiter des Pferdes, auch für den Pferdehalter
  • Pferdehalter Rechtsschutzversicherung: 500.000 Euro Versicherungssumme für alle Streitigkeiten rund um das Pferd
Auch absichern

Pferdekrankenvollversicherung

Rundum sicher

  • Kostenübernahme von bis zu 100 Prozent nach dem zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • Erstattung ambulanter und stationärer Behandlungen, verordneter Arznei- und Verbandsmittel sowie Labor- und Röntgenuntersuchungen
  • Die Wartezeit beträgt nur drei Monate, für Kolikbehandlungen nur sieben Tage.
Auch absichern

Pferdehaftpflicht

  • Maximale Deckungssumme beträgt 20 Millionen Euro
  • Alle Reiter und Reitbeteiligungen sind ohne namentliche Nennungen versichert
  • Versicherter Schaden an fremden Stallungen, Pferdeanhängern etc.
  • Eigener Schaden an Reitbeteiligung und Fremdreiter mitversichert
  • Ebenfalls in der Police ist eine gelegentliche Reitlehrertätigkeit
  • Versicherung von fremden Reitutensilien bis 500 Euro
Auch absichern

Pferdetransportversicherung

  • 80% Erstattung der Versicherungssumme
  • Tod und Nottötung des Pferdes während eines privaten Transportes sind versichert
  • Entschädigung auch bei Diebstahl und Raub des Pferdes
  • Transport des Pferdes auch in den Mitgliedsländern der EU und Schweiz versichert
  • Keine Auflagen bezüglich der Transportbedingungen
  • uvm.
Auch absichern

Einmalige Pferdetransportversicherung

  • Die Pferdetransportversicherung ist die optimale Pferdeversicherung für den ersten Pferdetransport, z. B. nach dem Pferdekauf oder zum Turnier
  • 80% Erstattung der Versicherungssumme wenn das Pferd bei dem versicherten Transport verstirbt
  • Versichert sind Tod und Nottötung während des Transportes der in der einmaligen Pferdetransportversicherung versichert ist
  • Keine Auflagen bezüglich der Transportbedingungen für das Pferd
Auch absichern
Autor/in: Anja Tylkowski
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