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Pferd und Pferdehaftpflichtversicherung gehören zusammen

Ein Pferd bricht aus, trabt auf die Straße, verletzt ein Kind, läuft in ein Auto, überrennt einen Radfahrer. Es lassen sich viele Szenarien ausdenken. Natürlich muss all das nicht passieren, aber es kann. Damit die Folgen für keine der Parteien zur Katastrophe wird, ist eine Pferdehaftpflichtversicherung notwendig. Denn die tritt in Kraft, sobald Sach- oder Personenschäden eintreten.Ein Pferdebesitzer sollte vorausschauen was den Umgang mit einem Pferd angeht. Und dazu gehört auch eine Pferdehaftpflichtversicherung. Denn damit ist er buchstäblich auf der sicheren Seite.

Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Tierhalter. Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht klar, dass ein Tierhalter verantwortlich ist und mit seinem kompletten derzeitigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen haftet, sollte ein Dritter durch sein Tier zu Schaden kommen. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob den Pferdebesitzer wirklich eine Schuld trifft, da der Gesetzgeber die Pferdehaltung an sich schon als ein gewisses Risiko einstuft. Schadensersatzansprüche können nur dann eingeschränkt werden, wenn dem Geschädigten ganz klar ein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann.

Pferde sind Fluchttiere

Gerade bei Pferden kann der Satz „Es wird schon nichts passieren“, verheerende Folgen haben.Reiter und Pferdebesitzer wissen, dass ein Pferd ein Fluchttier ist. Ein kurzes Erschrecken genügt, um es zu einem Galopp zu veranlassen, der in einem Unglück enden kann. Ein verantwortungsbewusster Pferdehalter wird daher entsprechende Vorsorge mit einer Pferdehaftpflichtversicherung treffen. Hat ein Pferd erst einmal einen Schaden angerichtet, kann das schnell in die Tausende, ja Hunderttausende Euro gehen. Bei Sachschäden mögen die Kosten noch überschaubar sein, aber bei Personenschäden, wenn ein Mensch verletzt wird, kann das immense Kosten nach sich ziehen, bis hin zu Schmerzensgeld und Verdienstausfall oder lebenslanger Rente für den Betroffenen oder seine Angehörigen.Natürlich hofft jeder, dass es ihn nicht trifft, doch niemand kann wirklich sicher sein. Und genau für diesen Fall der Fälle ist die Pferdehaftpflichtversicherung vorgesehen.

Ein kleiner Monatsbeitrag mit großer Wirkung

Darum ist die Pferdehaftpflichtversicherung ohne Zweifel die wichtigste Pferdeversicherung überhaupt. Wer ein Pferd kauft, sollte möglichst noch am gleichen Tag auch eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. In Relation zu den Kosten der Pferdehaltung allgemein, nehmen sich die 8,13 €, die monatlich für eine Haftpflichtversicherung fällig werden, sehr gering aus.Insbesondere, wenn man sich anschaut, was der Pferdehalter dafür bekommt:

Leistungen einer guten Pferdehaftpflichtversicherung

  1. Jeder, der das Pferd des haftpflichtversicherten Pferdes reitet, ist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Fremdreiter und Reitbeteiligungen.
  2. Die Deckungssumme ist bis zu 20 Millionen Euro frei wählbar. Pferdebesitzer können sich aussuchen, ob sie sich für fünf, zehn oder 20 Millionen Euro versichern wollen.
  3. Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden sind beitragsfrei mitversichert.
  4. Auch die Offen- und Laufstallhaltung ist Bestandteil der Pferdehaftpflichtversicherung.
  5. Das Teilnehmen an Turnieren ist durch die Haftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt.
  6. Trabrennpferde werden zum gleichen Tarif in der Pferdehaftpflicht versichert.
  7. Ein gewollter oder ungewollter Deckakt ist kostenfrei in der Pferdehaftpflicht enthalten.
  8. Hält sich ein versicherten Pferd im Ausland auf, ist es bis zu fünf Jahren mitversichert.
  9. Fohlen einer Stute mit Haftpflichtversicherung sind bis zwölf Monate in der Pferdehaftpflicht mitversichert, vorausgesetzt beide Tiere befinden sich im Besitz des Versicherungsnehmers.
  10. Alle Flurschäden sind mitversichert.
  11. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, wie Krankenkassen sind mitversichert
  12. Schäden, die durch Gast- oder Fremdreiter entstehen, sind durch die Pferdehaftpflicht ebenfalls mitversichert.
  13. Reiten mit außergewöhnlicher Zäumung, einem ungewöhnlichen Sattel oder Reiten ohne Sattel sind mitversichert. Dazu gehörten auch gebisslose Zäumungen oder das Reiten im Damensattel.
  14. Schäden an gemieteten oder geliehenen Reitutensilien sind bis zu 500 € in der Pferdehaftpflicht mitversichert. In der Premiumerweiterung sogar bis 2000 €.
  15. Es besteht keine Helmpflicht.
  16. Es gibt keine Vorschriften von Seiten der Versicherung bezüglich der Zaunhöhe.
  17. Berechtigte Forderungen bis zur Versicherungssumme werden übernommen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt durch die Rechtsschutzfunktion der Pferdehaftpflichtversicherung.
  18. Auch nach Eintritt eines Schadensfalles gibt es keine Beitragserhöhung.

Letztlich ist eine Pferdehaftpflichtversicherung eine Rundum-Sorglos-Paket, das jedem Pferdebesitzer die Möglichkeit bietet, entspannt mit seinem Pferd umzugehen, mit Freunden ins Gelände zu reiten, das Pferd mit zu einem Urlaub ins Ausland zu nehmen, mit dem Hänger zum Turnier zu fahren oder es einfach auf die Weide zu stellen.Pferdebesitzer oder solche, die es werden wollen, sollten also nicht zögern, und sich so schnell wie möglich für den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung entscheiden. Er ist es sich und seinem Pferd schuldig.

Autor/in: Anja Tylkowski
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