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Kastrationsversicherung – eine wichtige Tierversicherung

Ein Tier stellt für den Menschen zunächst einmal einen Wert dar, den man in Geld nicht wirklich beziffern kann. Eine Tierversicherung kann demzufolge das geliebte Tier nicht ersetzen, wenn ihm etwas zustößt. Trotzdessen muss man, bei aller Tierliebe, auch die wirtschaftliche Komponente im Auge behalten. Mancher Liebling ist in der Anschaffung sehr teuer. Um hier Risiken in den Griff zu bekommen (zumindest aus wirtschaftlicher Sicht) bietet sich die Kastrationsversicherung als Tierversicherung an, die in vielen Gestaltungen angeboten wird.

Eine sicherlich mitunter sehr teure "Anschaffung" (wenn man es so nennen will) ist der Erwerb eines Pferdes. Handelt es sich um einen Hengst und soll dieser im Folgenden kastriert werden, so bietet sich der Abschluss einer sogenannten Kastrationsversicherung an. Diese Kastrationsversicherung ist eine sehr spezielle Form der Tierversicherung für ein sicherlich individuelles Ereignis.

In der Kastrationsversicherung wird der Tod des Pferdes durch die Kastration versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich hierbei auf die Tod während oder nach der Operation. Es gibt zum Beispiel Angebote, bei denen der Versicherer bis zu 10 Tage nach der OP haftet. Im Übrigen wird auch der Todesfall durch eine Nottötung gewährt (die sich natürlich in Folge der OP ergibt).

Ein Beispiel: Ein zwei Jahre alter Hengst soll kastriert werden. Bei der Operation kommt es zu Komplikationen. Eine Rettung des Tieres ist nicht möglich. Der Tierarzt schläfert den Hengst daraufhin ein. Die Kastrationsversicherung würde in diesem Fall eintreten, insoweit abgeschlossen. Diese Tierversicherung erstattet dem Pferdehalter den finanziellen Wert des Hengstes.

Im Übrigen gilt für diese Form der Tierversicherung, dass die OP von einem Tierarzt vorgenommen werden muss! Zudem ist auch einsichtig, dass die Kastrationsversicherung zeitlich vor der Operation abgeschlossen werden muss. Da Versicherungen in aller Regel Risiken vorab prüfen existieren hier Fristen. Die Tierversicherung gestaltet sich hier nicht anders als andere Versicherungen, die man aus dem Hausgebrauch kennt. Solch eine Frist lautet beispielsweise, dass der Antrag auf Kastrationsversicherung 48 Stunden vor Beginn der OP beim Versicherer vorliegen muss. Ein Tipp: man sollte frühzeitig agieren und direkt bei Vereinbarung des OP-Termins mit dem Tierarzt den Antrag auf Kastrationsversicherung stellen. Sobald der Versicherungsschutz durch die Tierversicherung gegeben ist, kann die OP starten.

Auch der Beitrag zu einer Tierversicherung richtet sich nach dem Risiko aus, welches der Versicherer zu tragen hat. In der Kastrationsversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart. Diese sollte dem Wert oder dem Anschaffungspreis des Tieres entsprechen. Hier gilt natürlich: Je höher die Summe, desto höher der Beitrag.
Der Beitrag ist im Übrigen einmalig zu entrichten und der vereinbarte Vertrag bezieht ausschließlich auf diese eine OP.

Die Kalkulation in der Tierversicherung greift auch auf statistische Werte zurück. In der Kastrationsversicherung spielt das Alter des Pferdes ebenfalls eine Rolle, wenn es um die Höhe des Beitrages geht. In der Kastrationsversicherung gilt der Grundsatz: Je älter das Pferd, desto höher der Beitrag.

Die Tierversicherung ist vielfältig und mancher wird Zweifel an der Sinnhaftigkeit haben. Die Tierversicherung sollte aber auch als das eingeordnet werden, was sie ist oder anbietet. Verstirbt ein Hengst tatsächlich bei oder nach der OP, so kann die Tierversicherung den treuen Freund nicht ersetzen. Sie übernimmt aber das wirtschaftliche Risiko. welches mit solch einem Eingriff verbunden ist. Und dieses wirtschaftliche Risiko kann im Einzelfall durchaus beachtlich sein. Die Beiträge solch einer Tierversicherung sind im Übrigen durchaus moderat.

Hier die Kastrationsversicherung beantragen: Kastrationsversicherung

Autor/in: Anja Tylkowski
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