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Hundehaftpflicht
Highlights der Hundehaftpflicht:
| Deckungssumme bis zu 20 Millionen Euro
| Welpen des versicherten Hundes sind bis zum 6. Lebensmonat mitversichert
| Mitversichert ist die Teilnahme an Schlittenhunderennen
| Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen und Hotels sind mitversichert
| Es besteht kein Leinenzwang
| Training auf dem Hundeplatz ist mitversichert
| Das Hüten fremder Hunde ist mitversichert
| Teilnahme an Agility-Kursen ist mitversichert
| Hüten durch dritte Personen ist mitversichert
| Voller Versicherungsschutz im Hundeverein und in der Hundeschule
Beitragsrechner Hundehaftpflicht
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Informationen zur Vertragslaufzeit der Hundehaftpflicht
Die Beiträge der Hundehaftpflicht enthalten bereits die Versicherungssteuer. Nutzen Sie den günstigeren 5-Jahres Vertrag: Sollte der Hund versterben oder verkauft werden, so endet der Vertrag sofort. Nach einem Schadensfall, nach einer Beitragserhöhung oder nach Ablauf von 3 Jahren können Sie den Vertrag ebenso kündigen.
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Allgemeine Informationen zur Hundehaftpflicht
Bereits aus dem Gesetz heraus haftet ein Hundehalter für die Schäden, die sein Hund anrichtet. Hierbei ist es egal, ob den Besitzer eine Schuld trifft oder nicht. Er haftet allein aus dem Besitz des Hundes heraus.
Aus diesem Grund benötigt der Hundehalter eine Hundehaftpflicht. Vor allem Personenschäden können unendlich hoch ausfallen und sind in der Regel nicht vom normalen monatlichen Einkommen zu decken. Daher muss der Hundehalter dieses Risiko an eine Hundehalter Haftpflichtversicherung abgeben.
Wer ist versichert in der Hundehaftpflicht
Für jeden Hund benötigt man eine Hundehaftpflicht. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht bereits zur Pflichtversicherung für den Hundehalter geworden. Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflicht beispielsweise zur Pflichtversicherung in Berlin geworden.
Und das aus gutem Grund: Der Hundehalter ist nach Abschluss der Hundehaftpflicht gegen Haftpflichtansprüche von Dritten versichert. Dazu kann es schnell kommen, wenn der Hund beispielsweise vor ein Auto läuft und dieses beim Ausweichenen einen Unfall verursacht. Gut, wenn dann die Hundehaftpflicht den Schaden bezahlt.
Was ist versichert in der Hundehaftpflicht
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter. Hierbei kann eine Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro gewählt werden.
Welpen des versicherten Hundes sind in dieser Hundehaftpflicht bis zum 6. Lebensmonat beitragsfrei mitversichert. Ebenso gilt die Teilnahme an Schlittenhunderennen, an der Hundeschule und das Training auf dem Hundeplatz als mitversichert. Mietsachschäden in privat gemieteten Räumen und Hotels fallen ebenso unter den Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht.
Der versicherte Hund kann auch von Freunden oder Bekannten Gassi geführt werden - wenn etwas passiert springt die Hundehaftpflicht ein. Es besteht auch kein Leinenzwang für den versicherten Hund.
Die Hundehaftpflichtversicherung hat die Funktion einer kleinen Rechtsschutzversicherung: meldet der Hundehalter seiner Hundehaftpflicht einen Schaden, so prüft die Versicherung für den Hundehalter als Erstes, ob der Haftungsanspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Stellt sich nun heraus, dass der Haftungsanspruch gegen den Hundehalter gar nicht gerechtfertigt ist, so wehrt die Hundehaftpflicht die Schadenansprüche ab.
Dies bedeutet nicht, dass der Hundehalter den Schaden aus eigener Tasche zahlen muss. Ganz im Gegenteil: sollte der Geschädigte nochmals mit Ansprüchen an den Hundehalter herantreten, so kann der Hundehalter dies erneut seiner Hundehaftpflicht melden und diese wird erneut überprüfen. Daher spricht man von einer kleinen Rechtsschutzversicherung.
Schadenbeispiele in der Hundehaftpflicht
Beim Toben auf der Hundewiese beißt ihr Hund einen anderen Hund. Die Bisswunde muss vom Tierarzt genäht werden. Die Kosten wird der fremde Hundebesitzer von Ihnen einfordern. In diesem Fall tritt Ihre Hundehaftpflicht für Sie ein.
Schlimmer wird es, wenn Ihr Hund einen Menschen beißt und sogar kosmetische Operationen notwendig sind, um die Narben im Gesicht zu verbergen. Diese Kosten können in den seltensten Fällen aus dem Ersparnis finanziert werden.
Ebenso kann es passieren, dass ein Hund vor ein Auto läuft und dieses ausweicht und einen Schaden verursacht. Sowohl die Schäden am Auto, als auch die Personenschäden der Insassen werden durch die Hundehaftpflicht übernommen.
Aus diesen Gründen sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht abschließen.
Wenn Ihr Hund jedoch selbst einen Unfall erleidet und operiert werden muss, so werden die anfallenden Kosten durch die Hunde OP Versicherung abgefedert und der Hundehalter erhält von der Hunde OP Versicherung bis zu 100% des Rechnungsbetrages erstattet.
Versicherungssummen und Laufzeiten der Hundehaftpflicht
Die Deckungssummen der Hundehaftpflicht können Sie selbst wählen. Die Auswahl liegt zwischen 5 Mio, 10 Mio und 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wir empfehlen die Laufzeit von 5 Jahren, da der Beitrag in dieser Variante günstiger ist.
Kündigen können Sie die Hundehaftpflicht auch innerhalb der 5 Jahre, wenn die Beiträge erhöht werden, wenn ein Schadensfall reguliert wurde oder wenn der Hund verkauft wird oder verstirbt. Nach Ablauf von drei Jahren kann die Hundehaftpflicht ebenso gekündigt werden.
Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Versicherer der Hundehaftpflicht
Der Versicherer der Hundehaftpflicht ist die Gothaer Versicherung.
Ausschlüsse der Hundehaftpflicht
Leider dürfen wir folgende Hunderassen, sowie Mischlinge aus diesen, keinen Versicherungsschutz bieten.
Dazu gehören: American Staffordshire, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für alle der genannten Rassen in einer erweiterten Deckungsvariante Versicherungsschutz bieten können. Schauen Sie dazu bitte bei der Hundehaftpflicht für Listenhunde.
Besonderheiten der Hundehaftpflicht
Sollte sich Ihr Hund beim Toben verletzen oder durch einen Autounfall zu Schaden kommen, so ist dies kein Schaden der eigenen Hundehaftpflichtversicherung.
Dieser sogenannte Eigenschaden kann jedoch sehr teuer werden und sollte daher durch eine Hunde OP Versicherung abgedeckt werden. Diese Hunde OP Versicherung ersetzt dem Hundehalter die entstandenen Kosten der Operation.
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