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Pferdehaftpflicht - die wichtigste Pferdeversicherung
Highlights der Pferdehaftpflicht:
| NEU Schäden an gemieteten oder geliehenen Reitutensilien sind bis 500 Euro in unserer Pferdehaftpflicht mitversichert!
| Deckungssumme der Pferdeversicherung ist bis zu 20 Mio. Euro wählbar
| Schäden an Stallungen, Pferdeanhängern etc sind versichert
| Eigenschaden an Reitbeteiligungen ist mitversichert
| Gelegentliche Reitlehrertätigkeit ist mitversichert
| und vieles mehr!
Alle Highlights der Pferdehaftpflicht auf einen Blick
| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen
| Deckungssumme bis 20 Mio. Euro frei wählbar. Die Pferdehaftpflicht wird in den Deckungssummen 5 Mio Euro, 10 Mio Euro und 20 Mio Euro angeboten
| NEU: Schäden an gemieteten oder geliehenen Reitutensilien sind bis 500 Euro in unserer Pferdehaftpflicht mitversichert!
| Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden sind bei uns beitragsfrei in der Pferdeversicherung versichert!
| Die Offen – und Laufstallhaltung ist in der Pferdehaftpflicht mitversichert
| Teilnahme an Turnieren ist mitversichert
| Trabrennpferde werden zum gleichen Tarif in unserer Pferdehaftpflicht versichert
| Der ungewollte und der gewollte Deckakt sind kostenfrei in der Pferdehaftpficht enthalten
| Auslandsaufenthalte des versicherten Pferdes sind bis zu 1 Jahr mitversichert
| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 12 Monaten in der Pferdeversicherung mitversichert, vorausgesetzt sie befinden sich weiterhin im Besitz des Versicherungsnehmers.
| alle Flurschäden sind mitversichert
| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sind mitversichert
| Eigenschaden an Reitbeteiligungen sind in der Pferdehaftpflicht mitversichert
| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert
| Keine Helmpflicht
| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe
| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)
| Keine Beitragerhöhung nach einen Schadensfall
Beitragsrechner Pferdehaftpflicht
Die Übermittlung Ihrer Antragsdaten erfolgt über eine gesicherte SSL-Verbindung.
Wichtige Hinweise zu den Schäden an gemieteten Gegenständen
Diese Pferdehaftpflicht zeichnet sich durch einen sehr geringen Jahresbeitrag aus und lohnt sich sowohl für Pferdehalter, die ihr Pferd in einem Pensionsstall eingestellt haben, als auch für die Pferdehalter, die ihr Pferd im eigenen Stall zu stehen haben.
Selbstverständlich sind in dieser Pferdehaftpflicht auch die Schäden an gemieteten Stallungen und Weiden, den sogenannten Mietsachschäden, versichert.
Die Pferdeversicherung umfasst die Schäden an:
1. gemieteten Immobilien wie z. B. Stallungen, Reithallen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen und Pferdesolarien bis 25.000 Euro!
2. gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern bis 2.500 Euro!
3. gemieteten oder geliehenen Reitutensilien wie beispielsweise Sattel, Helm, Gerte oder Trense bis 500 Euro!
Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie aus das entsprechende Thema!
Alle Highlights der Pferdehaftpflicht auf einen Blick
| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist in unserer neuen Pferdehaftpflicht mitversichert. Hierzu zählen selbstverständlich auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen, sowie jeder beliebige Reiter, der mit Erlaubnis des Pferdehalters das versicherte Pferd reitet.
| Die Deckungssumme in der Pferdehaftpflicht kann der Pferdehalter frei wählen. Die Auswahl für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erfolgt zwischen 5 Mio Euro, 10 Mio Euro und 20 Mio Euro.
| Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden sind in unserer Pferdeversicherung beitragsfrei mitversichert! Wir schließen sogar die Schäden an geliehenen Reitutensilien bis 500 Euro mit ein.
| Die Offen – und Laufstallhaltung ist in unserer Pferdehaftpficht mitversichert. Hierzu zählen auch die Schäden an anderen Pferden, die während des Weidegangs oder auf dem Paddock verursacht werden.
| Die Teilnahme an Turnieren und Rennen ist in der Pferdehaftpflicht mitversichert, ebenso das Training.
| Trabrennpferde werden zum gleichen Tarif versichert!
| Der gewollte Deckakt und der ungewollter Deckakt sind kostenfrei enthalten
| Auslandsaufenthalte des versicherten Pferdes sind in der Pferdehaftpflicht bis zu 1 Jahr beitragsfrei mitversichert
| Die Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert, sofern sich das Fohlen während dieser Zeit im Besitz des Pferdehalters befindet.
| Alle Flurschäden sind in der Pferdeversicherung mitversichert
| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sind mitversichert
| Eigenschäden an Reitbeteiligungen sind selbstverständlich mitversichert
| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert
| es besteht keine Helmpflicht für diese Tierversicherung
| Keine Vorschriften seitens der Gothaer Versicherung zur Zaunhöhe
| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)
| Keine Beitragerhöhung nach einen Schadensfall
Allgemeine Informationen zur Pferdehaftpflicht
Die Pferdehaltung ist der Traum von vielen Menschen. Das erste eigene Pferd wird gekauft und trotz der Vorfreude darf das Thema Pferdeversicherung nicht außer Acht gelassen werden.
Wer ein Pferd besitzt, der haftet für Schäden, die das Pferd einem Dritten zufügt. Die Haftung resultiert bereits aus dem Gesetz heraus und gegen diese unbegrenzt hohen Forderungen kann sich der Pferdehalter ausschließlich mit der Pferdehaftpflicht schützen.
Den Pferdehalter muss keine Schuld an dem Schaden treffen. Tritt das Pferd ein Kind an der Hüfte oder stürzt die Reitbeteiligung vom Pferd - die Pferdehaftpflicht ist die einzige Pferdeversicherung, die dann hinter dem Pferdehalter steht und die Ansprüche prüft.
In der Pferdehaftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert! Hierunter fallen natürlich auch die Schäden, die das versicherte Pferd einem fremden Pferd zufügt.
Wer ist versichert in der Pferdehaftpflicht
In dieser Pferdeversicherung ist das Pferd versichert, das der Pferdehalter zur Versicherung angemeldet hat. Für den Pferdehalter des Pferdes besteht Versicherungsschutz seitens der Pferdehaftpflicht.
Im Schadensfall prüft die Pferdeversicherung für den Pferdehalter ganz genau, ob die Ansprüche der Dritten überhaupt gerechtfertigt sind. Der Pferdehalter muss sich nach der Schadensmeldung nicht mehr gegenüber dem Anspruchsteller rechtfertigen, das übernimmt seine Pferdehaftpflicht.
Was ist versichert in der Pferdehaftpflicht
Versichert ist in der Pferdehaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Pferdehalters.
Aber nicht nur der Pferdehalter ist in der Pferdeversicherung versichert, sondern auch alle Reiter des Pferdes sind kostenlos mitversichert – natürlich darin enthalten auch alle Reitbeteiligungen des Pferdes. Eine namentliche Nennung der Reitbeteiligung ist nicht nötig und es muss auch kein Haftungsausschluss mit der Reitbeteiligung vereinbart werden. Der Eigenschaden an der Reitbeteiligung ist ebenso mitversichert.
Die Deckungssumme der Pferdehaftpflicht kann aus den Optionen 5 Mio, 10 Mio und 20 Mio Euro frei gewählt werden. Diese Deckungssumme gilt als Pauschaldeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Im Versicherungsumfang sind auch private Kutschfahrten enthalten. Hierzu zählt auch die gelegentliche ent- oder unentgeltliche Beförderung von Gästen. Weiterhin versichert in der Pferdehaftpflicht ist das gebisslose Reiten, das Reiten ohne Sattel, sowie die Offen – und Laufstallhaltung.
Flurschäden sind ebenso versichert. Zusätzlich sind das Turnierrisiko, der gewollte Deckakt und der ungewollte Deckakt in der Pferdehaftpflicht inklusive. Trabrennpferde sind bei uns zum selben Beitrag versicherbar, solange sie nur im privaten Sport eingesetzt werden.
Der Pferdehalter kann sein Pferd einsetzen, wo immer er mag.
Selbstverständlich erhält der Pferdehalter bei uns hohe Rabatte in der Pferdehaftpflicht, wenn er mehrere Pferde versichert.
Schadenbeispiele in der Pferdehaftpflicht
Die Reitbeteiligung darf am Wochenende auf einem Turnier starten. Sie nennt ein E-Springen und startet mit dem versicherten Pferd den Parcour. Am dritten Sprung verweigert das Pferd und die Reitbeteiligung stürzt über das Pferd hinunter und landet im Sprung.
Die Zuschauer des Turniers sind starr vor Schreck. Was nun folgt ist der Einsatz des Rettungswagens, der Transport der Reitbeteiligung in das nächste Krankenhaus und auch der Veranstalter des Turnieres wird sich mit Schadensersatzforderungen an den Pferdehalter wenden.
Nur wer eine Pferdehaftflicht besitzt, die all diese Schäden absichert, der ist wirklich gut versichert!
Ein ebenso schlimmes Beispiel ist es, wenn ein Pferd panisch in der Stallgasse durchgeht. Es reißt sich vom Anbinder los und überrennt ein kleines Kind. Egal wie hoch die Forderungen werden, welche aus der Krankheit des Kindes resultieren: der Besitzer haftet in vollem Umfang und nur die Pferdehaftpflicht kann für die Forderungen einstehen.
Versicherungssummen und Laufzeiten der Pferdehaftpflicht
Die Deckungssummen der Pferdehaftpflicht kann sich der Pferdehalter selbst aussuchen. Selbstverständlich kann diese auch während der Vetragslaufzeit geändert werden.
Die Auswahl in dieser Pferdeversicherung liegt zwischen 5 Mio, 10 Mio und 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Weiterhin kann der Pferdehalter den Beitrag der Pferdehaftpflicht dadurch reduzieren, wenn eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall in den Vertrag eingeschlossen wird. Damit würde der Pferdehalter die Schäden bis 150 Euro selbst zahlen und dafür einen geringeren Beitrag an die Pferdeversicherung entrichten.
Selbstverständlich kann die Pferdehaftpflicht auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Die Lautzeit der Pferdehaftpflicht wird im Antrag für 5 Jahre vereinbart, da dies den günstigsten Beitrag ausmacht. Kündigen können Sie die Pferdehaftpflicht auch innerhalb der 5 Jahre, wenn die Beiträge erhöht werden, wenn ein Schadensfall reguliert wurde oder wenn das Pferd verkauft wird. Nach Ablauf von 3 Jahren kann jede Pferdeversicherung gekündigt werden.
Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Versicherer der Pferdehaftpflicht
Der Versicherer der Pferdehaftpflicht ist die Gothaer Versicherung.
Ausschlüsse der Pferdehaftpflicht
Diese Pferdehaftpflicht zeichnet sich durch einen sehr geringen Jahresbeitrag aus, den wir unseren Kunden anbieten können, da wir sehr viele Pferde in der Pferdeversicherung versichern.
Ausschlüsse vom klassischen Versicherungsumfang gibt es keine. Sowohl die Reitbeteiligungen, als auch die Schäden an gemieteten Gegenständen usw sind versichert. Selbst die Schäden an geliehenen und gemieteten Reitutensilien sind bis 500 Euro mitversichert. Hierzu zählen jedoch nicht die Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.
Vorsätzliches Handeln des Pferdehalters ist, wie in jeder Haftpflichtversicherung, nicht versichert. Wer mit seinem Pferd vorsätzlich einen Dritten schädigt, der erhält keinen Versicherungsschutz.
Besonderheiten der Pferdehaftpflicht
Wer sein Pferd gegen Entgelt in Reitstunden einsetzt oder es einem Reitverein zur Verfügung stellt, der benötigt eine Schulpferdehaftpflicht. In diesem Fall heben wir Ihre bestehende Pferdehaftpflicht für den privaten Bereich auf, sodass Sie nur noch einen Vertrag der Schulpferdehaftpflicht behalten.
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