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Pferdelebensversicherung
Highlights der Pferdelebensversicherung:
| Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung
| Versicherungssumme als Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit
| Mitversichert ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität)
| 25 % Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde
| 10 % Beitragsnachlass für 3-, 4- und 5-jährige Pferde auf die gesamte Laufzeit
| Die einzige finanzielle Hilfe im Todesfall des Pferdes oder bei Unbrauchbarkeit
| Auszahlung der Pferdelebensversicherung als Startkapital für das neue Pferd
Alle Highlights der Pferdelebensversicherung
Highlights der Pferdelebensversicherung:
| In dieser Pferdeversicherung erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung des versicherten Pferdes
| Die Versicherungssumme der Pferde Lebensversicherung wird ebenso als Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit gezahlt
| Mitversichert ist in dieser Tierversicherung ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität)
| Der Pferdehalter erhält bei einem Neuabschluss der Pferdeversicherung 25 % Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde
| 10 % Beitragsnachlass werden seitens der Uelzener Tierversicherung für 3-, 4- und 5-jährige Pferde gwährt. Dieser Rabatt gilt für die gesamte Laufzeit der Pferde Lebensversicherung
| Die Lebensversicherung für Pferde ist die einzige finanzielle Hilfe im Todesfall des Pferdes oder bei Unbrauchbarkeit
| Auszahlung der Pferdelebensversicherung als Startkapital für das neue Pferd
Beitragsrechner Pferdelebensversicherung
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Informationen zur Vertragslaufzeit der Pferde Lebensversicherung
Die Beiträge der Pferde Lebensversicherung enthalten bereits die Versicherungssteuer. Aufgeführt sind die Monatsbeiträge der Pferdelebensversicherung in Euro bei einem 10-Jahresvertrag inklusive der Versicherungssteuer.
Für die Pferdelebensversicherung gilt natürlich, dass diese trotz des 10-Jahresvertrages nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden kann. Ebenso dann, wenn sich die Beiträge erhöhen.
Der Tod des Pferdes führt in der Pferdelebensversicherung automatisch zum Ende des Vertrages und die vereinbarte Versicherungssumme der Pferdeversicherung wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
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Alle Highlights der Pferdelebensversicherung
Highlights der Pferdelebensversicherung:
| In dieser Pferdeversicherung erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme bei Tod oder Nottötung des versicherten Pferdes
| Die Versicherungssumme der Pferde Lebensversicherung wird ebenso als Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit gezahlt
| Mitversichert ist in dieser Tierversicherung ist auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität)
| Der Pferdehalter erhält bei einem Neuabschluss der Pferdeversicherung 25 % Beitragsnachlass für Fohlen, Jährlinge und 2-jährige Pferde
| 10 % Beitragsnachlass werden seitens der Uelzener Tierversicherung für 3-, 4- und 5-jährige Pferde gwährt. Dieser Rabatt gilt für die gesamte Laufzeit der Pferde Lebensversicherung
| Die Lebensversicherung für Pferde ist die einzige finanzielle Hilfe im Todesfall des Pferdes oder bei Unbrauchbarkeit
| Auszahlung der Pferdelebensversicherung als Startkapital für das neue Pferd
Allgemeine Informationen zur Pferdelebensversicherung
Wenn ein Pferd stirbt, dann geht auch ein treuer Freund. Niemand kann den Schmerz lindern, den der Tod mit sich bringt - auch die Pferdelebensversicherung kann das nicht. Jedoch bleiben neben dem Verlust meist auch materielle Sorgen.
Der Abtransport oder letzte Tierarztbehandlungen sind zu begleichen obwohl das Tier nicht mehr am Leben ist. Abhilfe schafft in diesem Fall die Pferdelebensversicherung für Pferde. Sie ermöglicht es durch die Auszahlung der Versicherungssumme ebenso, dass ein neues Pferd angeschafft werden kann. Diese Pferdeversicherung kann dem Pferdehalter den Neukauf eines neues Pferdes ermöglichen.
Wer ist versichert in der Pferdelebensversicherung
In dieser Pferdeversicherung können alle gesunden Pferde ab Beginn des 4. Lebensmonats versichert werden. Die Versicherungsfähigkeit der Pferdelebensversicherung endet mit Vollendung des 11. Lebensjahr. Der Pferdehalter muss daher die Pferdelebensversicherung spätestens zum 10. Geburtstag beantragen, um Versicherungsschutz zu erhalten.
Am besten ist es, wenn das Pferd direkt nach dem Kauf in der Pferdelebensversicherung angemeldet wird. Keine andere Tierversicherung kann den finanziellen Wert des Pferdes im Todesfall ersetzen.
Was ist versichert in der Pferdelebensversicherung
In der Pferdelebensversicherung sind Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall versichert. Dabei erhält der Pferdehalter aus dieser Pferdeversicherung 80 % der Versicherungssumme als Entschädigung.
Außerdem sind in der Pferdelebensversicherung folgende Gefahren mitversichert: Transporte des Pferdes innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.
Mitversichert sind in der Tierversicherung auch die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität) sowie die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes durch Krankheit oder Unfall. Die Entschädigung liegt auch hier bei 80 % der Versicherungssumme.
Pferde die im Alter vom 9. bis zum 11. Lebensjahr neu in der Lebensversicherung für Pferde versichert werden, sind nur noch einer 70%igen Entschädigung abgesichert.
Schadenbeispiele aus der Pferdelebensversicherung
Wenn ein Pferd auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit stirbt, so bleiben dem Besitzer neben der schmerzlichen Erinnerung meist leider auch Kosten bestehen. Der Abtransport oder letzte Tierarztbehandlungen sind zu begleichen obwohl das Tier nicht mehr am Leben ist. In diesen Fällen hilft die finanzielle Leistung der Pferdelebensversicherung.
Der Aspekt der dauernden Unbrauchbarkeit ist genau so wichtig in der Pferdelebensversicherung. Wird die eigene Zuchtstute beispielsweise unbrauchbar, so kann sich der Pferdehalter mit der Auszahlung der Versicherungssumme seitens der Pferdelebensversicherung eine neue Zuchtstute kaufen.
Versicherungssummen und Laufzeiten für die Pferdelebensversicherung
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung soll dem Wert des Tieres entsprechen. Abhängig vom Alter, Abstammung, Ausbildung und Erfolgen des Pferdes. Der Versicherer kann die Summe durch einseitige Erklärung herabsetzen, wenn sie nachweislich zu hoch angesetzt wurde.
Als Richtwert für die Versicherungssumme der Pferdeversicherung gilt der Ankaufspreis des Pferdes.
Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungssummen über 25.000 Euro betragen die Leistungen 70 % der Versicherungssumme. Für alle anderen Pferde wird eine Entschädigung in Höhe von 80% der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
Der günstigste Beitrag wird bei Abschluss eines 10-Jahres Vertrages gewährt. Aber der Pferdehalter braucht keine Angst vor einer langen Vertragslaufzeit zu haben: auch der 10-Jahres Vertrag der Pferde Lebensversicherung ist nach Ablauf von drei Jahren kündbar, so regelt es das Versicherungsvertragsgesetz.
Die Pferdeversicherung kann unabhängig von der Laufzeit gekündigt werden, wenn sich die Beiträge erhöhen. Eine Kündigung nach einem Schadensfall betrifft in der Pferde Lebensversicherung gleichzeitig den Tod des versicherten Pferdes, womit der Vertrag der Tierversicherung ebenso unabhängig von der Laufzeit endet.
Versicherer der Pferdelebensversicherung
Risikoträger dieser Pferdelebensversicherung ist die Uelzener Versicherung. Die Uelzener Tierversicherung ist ein Spezialist auf dem Gebiet der Pferdeversicherung.
Ausschlüsse der Pferdelebensversicherung
Ein Pferd, welches nicht in Deutschland steht, kann nicht in der Pferdelebensversicherung versichert werden. Ebenso können aktive Rennpferde auf Grund des erhöhten Risikos leider nicht in dieser Tierversicherung versichert werden.
Besonderheiten der Pferdelebensversicherung
Die Lebensversicherung für Pferde ist auch mit der Pferde Operationskostenversicherung kombinierbar, sodass die schlimmsten und teuersten Gefahren durch die Uelzener Tierversicherung abgefangen werden.
Kombiniert der Pferdehalter die Produkte der Pferdeversicherung so werden z. B. bei einer tödlich endenden Kolik die Operationskosten erstattet, sowie der Wert des Pferdes.
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