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Pferdehaftpflicht bis 20 Mio Deckungssumme

Highlights der Pferdehaftpflicht bis 20 Mio Euro Deckungssumme:Günstigster Beitrag der Pferdehaftpflicht, der wichtigsten Pferdeversicherung

| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen 

| Mitversichert sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdeanhängern

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten ohne Sattel) sind mitversichert

| und vieles mehr! 

Alle Highlights der Pferdehaftpflicht auf einen Blick

 

| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen

| Deckungssumme bis 20 Mio. Euro frei wählbar

| Mitversichert sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 25.000 EUR

| Mitversichert sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 EUR

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Offen – und Laufstallhaltung mitversichert

| Teilnahme an Turnieren ist mitversichert

| Trabrennpferde zum gleichen Tarif versicherbar

| Ungewollter Deckakt kostenfrei enthalten

| Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr mitversichert

| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 6 Monaten mitversichert

| alle Flurschäden sind mitversichert

| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert

| Keine Helmpflicht

| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe

| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

Beitragsrechner Pferdehaftpflicht bis 20 Mio

Der Abschluss der Pferdehaftpflicht erfolgt über eine sichere VerbindungDie Übermittlung Ihrer Antragsdaten erfolgt über eine gesicherte SSL-Verbindung.

Informationen zur Vertragslaufzeit der Pferdehaftpflicht

Die Beiträge der Pferdehaftpflicht enthalten bereits die Versicherungssteuer. Nutzen Sie den günstigeren 5-Jahres Vertrag: Sollte das Pferd versterben oder verkauft werden, so endet der Vertrag sofort. Nach einem Schadensfall, nach einer Beitragserhöhung oder nach Ablauf von 3 Jahren können Sie den Vertrag ebenso kündigen.

Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie aus das entsprechende Thema!

Alle Highlights der Pferdehaftpflicht auf einen Blick

Highlights der Pferdehaftpflicht bis 20 Mio:

| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen

| Deckungssumme bis 20 Mio. Euro frei wählbar

| Mitversichert sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 25.000 EUR

| Mitversichert sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 EUR

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Offen – und Laufstallhaltung mitversichert

| Teilnahme an Turnieren ist mitversichert

| Trabrennpferde zum gleichen Tarif versicherbar

| Ungewollter Deckakt kostenfrei enthalten

| Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr mitversichert

| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 6 Monaten mitversichert

| alle Flurschäden sind mitversichert

| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert

| Keine Helmpflicht

| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe

| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

Allgemeine Informationen zur Pferdehaftpflicht

Hintergrund der Pferdehaftpflicht: Bereits aus dem Gesetz heraus haftet ein Pferdebesitzer für die Schäden, die sein Pferd anrichtet. Hierbei ist es egal, ob den Pferdehalter eine Schuld trifft oder nicht. Er haftet allein aus dem Besitz heraus.

Aus diesem Grund muss sich jeder Pferdehalter mit dem Thema Pferdeversicherungen beschäftigen, insbesondere mit der Pferdehaftpflicht.

Die Pferdehaftpflicht schützt den Pferdehalter vor Schadenansprüchen, die aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden entstehen. Da der Pferdehalter auch ohne ein Verschulden für Schäden haftet, die das Pferd verursacht hat, sollte jeder Pferdehalter eine Pferdehaftpflicht besitzen. Diese ist die wichtigste Pferdeversicherung, da die Schäden unendlich hoch ausfallen können.

Die Haftung des Pferdehalters ist nicht in der Höhe begrenzt und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Da vor allem Personenschäden unendlich hoch ausfallen können und diese in der Regel nicht vom normalen monatlichen Einkommen zu decken sind, muss das Risiko an eine Pferdehalter Haftpflichtversicherung abgegeben werden.

Wer ist versichert in der Pferdehaftpflicht

Jedes Pferd muss mit einer Pferdehaftpflicht abgesichert sein. Besitzt der Pferdehalter mehrere Pferde, so bieten wir hohe Mengenrabatte in der Pferdehaftpflicht.

Der Pferdehalter ist dann gegen Haftpflichtansprüche von Dritten versichert. In dieser Pferdeversicherung sind auch Reitbeteiligungen und Fremdreiter, sowie alle Gastreiter mitversichert. Hierbei ist es egal, wie viele Reitbeteiligungen auf dem versicherten Pferd reiten. Selbstverständlich können die Reitbeteiligungen an den Pferdehalter auch einen Unkostenbeitrag zahlen, der die Schmied- oder Futterkosten des Pferdes deckt.

Was ist versichert in der Pferdehaftpflicht

Mitversichert ist in der Pferdehaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligten, sofern sie nicht (Mit-)Eigentümer des Tieres sind. Das bedeutet, dass diese Pferdeversicherung die Schäden absichert, die ein fremder Reiter / Reitbeteiligung mit dem versicherten Pferd verursacht.

Natürlich sind auch die Schäden an der Reitbeteiligung in der Pferdehaftpflicht versichert!

Großer Vorteil dieser Pferdehaftpflicht ist, dass die Reitbeteiligung nicht namentlich genannt werden muss und dass kein Haftungsausschluss vereinbart werden muss. Der Eigenschaden an der Reitbeteiligung ist in dieser Pferdehaftpflicht ebenso mitversichert. Fällt die Reitbeteiligung beim Ausritt beispielsweise vom Pferd, so zahlt diese Pferdeversicherung auch den Rettungsdienst, wenn die Krankenkasse Ansprüche erhebt.

Eine Helmpflicht besteht bei dieser Pferdehaftpflicht nicht.

Die Deckungssumme der Pferdeversicherung kann frei gewählt werden. 6 Mio, 12 Mio und 20 Mio Euro stehen bei der Pferdehaftpflicht zur Verfügung. Der Beitrag kann durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall reduziert werden. Mir empfehlen mindestens 12 Millionen Euro Deckungssumme in der Pferdehaftpflicht - wenn das versicherte Pferd vor ein Auto läuft,  in dem beispielsweise 4 Personen sitzen, dann ist eine hohe Deckungssumme Gold wert.

Die Pferdehaftpflicht kommt auch für lebenslange Rentenzahlungen auf, wenn die geschädigte Person nicht mehr arbeiten kann.

Als Highlight auf dem Versicherungsmarkt ist auch die gelegentlichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Reitlehrer in der Pferdehaftpflicht mitversichert. Hierbei geht es vorallem darum, dass der Pferdehalter seiner Reitbeteiligung Reitstunden gibt, damit diese das Pferd besser kennenlernt. Steht der Pferdehalter auf dem Reitplatz und beurteilt seine Reitbeteiligung oder einen anderen Reiter auf seinem Pferd, so ist er haftungstechnisch ein Reitlehrer. Fällt nun der Reiter vom Pferd, weil der Pferdehalter das Komando zum angaloppieren gab, so schützt nur diese Pferdehaftpflicht vor den Ansprüchen.

Ein wichtiger Leistungsbaustein einer Pferdehaftpflichtversicherung, sind die Schäden an gemieten Gegenständen. Diese sind in dieser Pferdeversicherung natürlich mitversicherung. Darunter fallen beispielsweise Schäden an Pferdeanhängern, Weidezäunen, Pferdeboxen, Weidezaungeräten, Offenstalleinzäunungen usw. Die Mietsachschäden sind in der Pferdehaftpflicht ohne eine zusätzliche Selbstbeteiligung versichert.

Im Versicherungsumfang der Pferdehaftpflicht sind private Kutschfahrten, gebissloses Reiten, Reiten ohne Sattel und die Offen – und Laufstallhaltung mitversichert. Flurschäden sind in der Pferdehaftpflicht ebenso versichert. Diese Pferdehaftpflicht schreibt dem Pferdehalter keine Zaunhöhe vor, ebenso ist keine versteckte Beitragserhöhung nach einem Schadenfall in dieser Pferdeversicherung versteckt.

Das Turnierrisiko und der ungewollte Deckakt sind inklusive. Trabrennpferde sind bei uns zum selben Beitrag in der Pferdehaftpflicht versicherbar, solange sie nur im privaten Sport eingesetzt werden.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Pferdeversicherung ist auch, dass Weideunfälle abgesichert sind. Hierbei muss das Pferd auch kein Halfter auf der Weide tragen. Tritt das versicherte Pferd ein anderes Pferd, so können die Tierarztkosten bei der Pferdehaftpflicht zur Prüfung eingereicht werden.

In der Pferdehaftpflicht gibt es hohe Mengenrabatte, wenn mehrere Pferde versichert werden.

Schadenbeispiele in der Pferdehaftpflicht

Das versicherte Pferd erschreckt sich bei einem Ausritt im Gelände, weil Spaziergänger um die Ecke kommen und es sich erschreckt. Leider fällt der Reiter beim Buckeln des Pferdes herunter und das Pferd galoppiert über das frisch bestellte Feld. Der Pferdehalter haftet für die Ernteausfälle - gut, wenn man eine Pferdehaftpflicht besitzt!

Bei diesem Ausritt könnte auch die Reitbeteiligung geritten sein, die bei dem Sturz schwer verletzt ist. Die Ansprüche des Krankenhauses erstattet die Pferdehaftpflicht.

Das versicherte Pferd wird in einem geliehenen Pferdeanhänger zur nächsten Klinik transportiert. Während des Transportes tritt das Pferd die Mittelwand ein - auch dieser Schaden ist in der Pferdehaftpflicht versichert.

Ein weit aus schlimmeres Beispiel ist es, wenn ein Pferd panisch in der Stallgasse durchgeht. Es reißt sich vom Anbinder los und überrennt ein kleines Kind. Egal wie hoch die Forderungen werden, welche aus der Krankheit des Kindes resultieren: der Pferdehalter haftet in vollem Umfang. Hier erstattet die Pferdehaftpflicht.

Versicherungssummen und Laufzeiten der Pferdehaftpflicht

Die Deckungssummen für diese Pferdehaftpflicht können Sie selbst wählen. Die Auswahl liegt zwischen 6 Mio, 12 Mio und 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Lautzeit der Pferdehaftpflicht wird im Antrag für 5 Jahre vereinbart, da dies den günstigsten Beitrag ausmacht. Kündigen können Sie die Pferdehaftpflicht auch innerhalb der 5 Jahre, wenn die Beiträge erhöht werden, wenn ein Schadensfall reguliert wurde oder wenn das Pferd verkauft wird. Nach Ablauf von 3 Jahren kann jede Pferdeversicherung gekündigt werden.

Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.

Versicherer der Pferdehaftpflicht

Der Versicherer der Pferdehaftpflicht ist die Gothaer Versicherung. Diese Pferdeversicherung ist ein Spazieltarif für Pferdehalter und beinhaltet viele Sonderleistungen in der Pferdehaftpflicht.

Ausschlüsse der Pferdehaftpflicht

Sollten Sie keine Mietsachschäden und Reitlehrertätigkeiten absichern wollen, so haben wir für Sie selbstverständlich auch das passende Angebot. In der Pferdehaftpflicht ohne Mietsachschäden sind alle Basisdeckungen enthalten, wie beispielsweise die Reitbeteiligungen, jedoch ist der Beitrag günstiger, da die Schäden an gemieteten Gegenständen nicht versichert sind.

Wenn ein Pferd gewerblich genutzt wird, um mit ihm Gewinne zu erzielen, dann benötigt der Pferdehalter eine Schulpferdehaftpfflicht.

Besonderheiten der Pferdehaftpflicht

Wenn Ihr Pferd gegen Entgelt in Reitstunden eingesetzt wird oder für Ausritte zur Verfügung gestellt wird, dann benötigen Sie eine Schulpferdehaftpflicht. In diesem Fall heben wir Ihre bestehende Pferdehaftpflicht für den privaten Bereich auf, sodass Sie nur noch einen Vertrag gehalten.

Wenn der Pferdehalter vom Pferd fällt, dann ist dies wie ein Eigenschaden zu bewerten und damit nicht versichert. Daher empfehlen wir dringend dem Pferdehalter den Abschluss einer Reiter Unfallversicherung.

Pferdehaftpflicht bis 20 Mio

 

Reiter benötigen eine leistungsstarke Reiter Unfallversicherung, um bei einem Sturz vor den finanziellen Folgen geschützt zu sein... weitere Informationen zur Reiter Unfallversicherung

Um sich gegen die unerwartet hohen Operationskosten abzusichern, sollte jeder Pferdehalter eine Pferde OP Versicherung abschließen... weitere Informationen zur Pferde OP Versicherung

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