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Pferde-Krankenvollversicherung
Highlights:
| 60 % Erstattung bis zum 1-fachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte (Fassung 08. Juli 2008) für die Kosten von ambulanter und stationärer tierärztlicher Behandlungen
| Wahlweise Erhöhung auf 100% Erstattung von Operationskosten in Folge Unfall oder Krankheit bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung ohne Höchstegrenze!
| Wahlweise Einschluss der Transport- und Diebstahlversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu 2.500 Euro.
| Erstattung der Kosten für Arznei- und Verbandsmittel
| Nur 30 Tage Wartezeit für Kolikbehandlungen. Für alle anderen Erkrankungen beträgt die Wartezeit 6 Monate.
| Versichert werden können alle Pferde, die nicht älter als 10 Jahre sind. Vorerkrankungen die im Antrag angegeben sind, führe nicht zwingend zu einer Ablehnung.
| Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich!
| Erstattung der Kosten für Labor- und Röntgenuntersuchung
| Versicherungsschutz besteht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland
Beiträge
Für die Pferdekrankenvollversicherung ist folgend der Monatsbeitrag in Euro angegeben, bei Abschluss eines 10-Jahresvertrages (kündbar nach drei Jahren), inklusive der Versicherungssteuer und inklusive dem Ratenzuschlag bei monatlicher Zahlweise:
Versicherungsumfang
| Monatsbeitrag |
|---|---|
Krankenvollversicherung - KLASSIK-SCHUTZ - 60% Erstattung ambulanter und stationärer Kosten (1-facher Satz) | 36,57 Euro |
Krankenvollversicherung - KOMPAKT-SCHUTZ - 60% Erstattung ambulanter und stationärer Kosten (1-facher Satz) | 39,01 Euro |
Krankenvollversicherung - TOP-SCHUTZ - 60% Erstattung ambulanter und stationärer Kosten (1-facher Satz) | 51,07 Euro |
* der 10 Jahresvertrag und auch der 5 Jahresvertrag können nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden!
Allgemeine Informationen
Die Pferde Krankenvollversicherung hat den enormen Vorteil, dass die langwierigen und medikamentenreichen Behandlungen versichert sind. Sie ist die einzige Variante, um sich gegen die finanziellen Folgen der normalen Tierarzt- oder Klinikrechnungen abzusichern.
Machen Sie Ihr Pferd zum Privatpatient und sichern Sie es mit der Pferde Krankenvollversicherung ab!
Der Pferdehalter reicht die Tierarztrechnungen bei seiner Pferdeversicherung zur Erstattung ein und erhält dann die Leistungen aus der Pferde Krankenvollversicherung.
Wer ist versichert in der Pferde Krankenversicherung
Ab dem 4. Lebensmonat ist ein Pferd in der Pferde Krankenvollversicherung versicherbar. Eine Altersbeschränkung für die Aufnahme in diese Pferdeversicherung liegt leider bei Vollendung des 11. Lebensjahres.
Wer sein Pferd in diesem Zeitraum bei der Pferde Krankenvollversicherung anmeldet, der behält selbstverständlich über das 11. Lebensjahr hinaus den so wertvollen Versicherungsschutz.
Das Pferd sollte möglichst sofort dann in der Pferde Krankenvollversicherung versichert werden, wenn es sich in Ihrem Besitz befindet. Wenn die ersten Krankheiten auftreten, ist es schwieriger, das Pferd in der Pferde Krankenvollversicherung zu versichern. Eine Vorerkrankung führt zwar nicht zur Ablehnung in der Pferde Krankenvollversicherung, jedoch sind alle Kosten aus der Vorerkrankung nicht mehr in der Pferde Krankenvollversicherung versichert. Daher am besten sofort das Pferd in die Pferde Krankenvollversicherung aufnehmen lassen, wenn es den neuen Hof erreicht.
Was ist versichert in der Pferde Krankenversicherung
Versichert sind in dieser Pferde Krankenvollversicherung die Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen, Arznei- und Verbandsmittel, Labor- und Röntgenuntersuchungen.
Anders als Sie eventuell auf veralteten Webseiten lesen, sind die Kosten für Impfungen und Wurmkuren in der Pferde Krankenvollversicherung leider nicht mehr mitversichert, da es sich um vorbeugende Maßnahmen handelt.
In der Pferde Krankenvollversicherung werden 60 % bei ambulanter und bei stationärer Behandlung erstattet, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 08. Juli 2008. Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich!
Eine Höchstgrenze der Leistungen existiert in der Pferde Krankenvollversicherung nicht. Das bedeutet, dass die eingereichten Tierarztrechnungen nicht mit einer Summenbegrenzung versehen sind und daher in unbegrenzter Höhe durch die Pferdeversicherung erstattet werden.
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich in die Pferde Krankenvollversicherung auch die Erstattung von Operationskosten einzuschließen. Die Operationskosten werden dann zu 100% erstattet und sind auf den 2-fachen Satz der Gebührenordnung begrenzt.
Ein weiterer Baustein der Pferde Krankenvollversicherung ist die Pferde Transportversicherung. Sie kann zusätzlich mit beantragt werden. Hierbei ist in der Pferde Krankenvollversicherung versichert, dass der Versicherungsnehmer 80% der Versicherungssumme ausgezahlt bekommt, wenn das Pferd in Folge Transport-, Diebstahl-, Brand- oder Blitzschlag verstirbt.
Hierbei können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen - Wählen Sie dazu einfach aus den verschiedenen Tarifvarianten BASIS, KOMPAKT oder TOP Schutz.
Schadenbeispiele aus der Pferde Krankenversicherung
Ihr Pferd stolpert bei einem Ausritt in ein Wildschweinloch. Der Fesselträger ist angerissen und es kommt zu einer langwierigen und aufwendigen Behandlung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.500 Euro - gut, wenn der Pferdehalter eine Pferde Krankenvollversicherung abgeschlossen hat!
Ihr Pferd hat eine Lungenentzündung bekommen. Mit einer Lungenspülung in der Tierklinik, einer Endoskopie, Antibiotika und Schleimlösern kann der Tierarzt helfen. Die Gesamtkosten dafür erreichen schnell 1.500 Euro - diese Kosten sind in der Pferde Krankenvollversicherung versichert!
Das Pferd erleidet eine Verstopfungskolik. Der Tierarzt entscheidet, dass das Pferd schnellst möglich in eine Klink gebracht werden muss, in der die Not-OP stattfindet. Zum Glück überlebt das Pferd und zum Glück kann der Pferdehalter die 4.000 Euro Rechnung an seine Pferde Krankenvollversicherung weitergeben.
Versicherungssummen und Laufzeiten der Pferde Krankenversicherung
Erstattet werden in der Krankenvollversicherung 60 % bei ambulanter und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 08. Juli 2008. Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich!
Wenn Sie die Oprationskosten auf 100% des 2-fachen Satzes angehoben haben, dann werden diese auch ohne Höchstgrenze erstattet.
Ebenso gilt erweiterter Versicherungsschutz, wenn Sie zusätzlich den Baustein der Transportversicherung in die Pferde Krankenvollversicherung eingeschlossen haben.
Eine Begrenzung der Deckungssumme besteht nicht! Die Pferde Krankenvollversicherung erstattet alle eingereichten Tierarztrechnungen, die laut der Pferde Krankenvollversicherung versichert sind. Unabhängig von der Höhe der Tierarztrechnung.
Die Laufzeit der Pferde Krankenvollversicherung ist im Antrag mit 10 Jahren angegeben - dies ist nämlich im Beitrag um 25% günstiger als der Jahresvertrag. Die Pferde Krankenvollversicherung kann jedoch immer dann gekündigt werden, wenn sich die Beiträge der Pferde Krankenvollversicherung erhöhen oder wenn ein Schadenfall vorliegt.
Nach Ablauf von drei Jahren kann die Pferde Krankenvollversicherung ebenso gekündigt werden. Wenn das versicherte Pferd verstirbt oder verkauft wird, dann wird die Pferde Krankenvollversicherung spätestens zum Tag der Bekanntgabe bei der Versicherung aufgehoben.
Versicherer der Pferde Krankenversicherung
Risikoträger dieser Krankenvollversicherung ist die Uelzener Versicherung.
Ausschlüsse der Pferde Krankenversicherung
Bei der Pferde Krankenvollversicherung der Uelzener Versicherung sind Pferde ab dem 11. Lebensjahr nicht mehr versicherbar.
Ein Pferd, welches nicht in Deutschland steht, kann nicht in der Pferde Krankenvollversicherung versichert werden, da ausländische Tierärzte nach einer anderen Gebührenordnung abrechnen.
Besonderheiten der Pferde Krankenversicherung
Eine Ankaufsuntersuchung oder der sogenannte TÜV sind keine Voraussetzung für den Abschluss der Pferde Krankenvollversicherung.
Der Einschluss der Pferde-Transportversicherung ist gegen einen kleinen Mehrbeitrag möglich. Es wird die Versicherungssumme fällig, wenn das Tier während eines Transportes verstirbt (Verenden oder Nottötung), wenn der Tod durch den Transport verursacht wird. Ebenso erhalten Sie die Auszahlung wenn das Pferd gestohlen oder geraubt wird oder an den Folgen von Brand oder Blitzschlag verstirbt.
Die Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro und wird im Versicherungsfall zu 80% erstattet.
Die Übermittlung Ihrer Antragsdaten erfolgt über eine gesicherte SSL-Verbindung.
Nur bei uns: sichern Sie sich bei Abschluss der Versicherung einen Warengutschein für „Krämer“ oder „Loesdau“ in Höhe von 15,00 Euro!
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