Schadenbeispiele der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen
In der Privathaftpflichtversicherung schützt die Versicherung vor unberechtigten Ansprüchen, in dem diese abgewehrt werden. Berechtigte Ansprüche werden beglichen.
Fällt Ihnen beispielsweise im Stall ein fremder Sattel herunter und dieser hat Kratzspuren, so klären wir mit dem Eigentümer den entstandenen Schaden. Auch schäden durch mitversicherte Kinder sind im Versicherungsschutz enthalten.
Wenn Ihr Kind mit dem Rad einen Passanten anfährt, so sind die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche versichert.
Ist eine Reitbeteiligung mit dem RB-Pferd unterwegs, so leisten wir auch bei Schäden, die aus dem Reiten fremder Pferde entstehen.
Versicherer der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen
Versicherer der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen ist die Gothaer Versicherung.
Versicherungssummen und Laufzeit der Privathaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung beträgt 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Beitrag der Privathaftpflichtversicherung für Reiter und Reitbeteiligungen kann deutlich reduziert werden, wenn eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall in den Vertrag eingeschlossen wird. Damit würden Sie die Schäden bis 150 Euro selbst zahlen und dafür einen geringeren Beitrag an die Pferdeversicherung entrichten.
Selbstverständlich kann die Privathaftpflicht auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Die Lautzeit der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen wird im Antrag für 5 Jahre vereinbart, da dies den günstigsten Beitrag ausmacht. Kündigen können Sie auch innerhalb der 5 Jahre, wenn die Beiträge erhöht werden oder wenn ein Schadensfall reguliert wurde. Nach Ablauf von 3 Jahren kann jede Versicherung gekündigt werden.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Für außereuropäische Aufenthalte besteht Versicherung bis zu 5 Jahren.
Besonderheiten der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen
Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen umfasst auch die Schäden durch deliktunfähige Kinder, also Kinder unter 7 Jahren. Hierzu muss allerdings der Familienschutz beantragt werden.
Ebenso eingeschlossen ist die Forderungsausfalldeckung. Werden Sie durch einen Dritten geschädigt, der die Ihnen entstandenen Kosten des Schadens nicht zahlen kann, springt nach Erwirken eines Titels Ihre Privathaftpflicht für den Schaden ein.