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VERSICHERUNG REITBETRIEB - GÜNSTIG UND LÜCKENLOS VERSICHERT

Die passende und lückenlose Absicherung eines Reitbetriebes ist ein umfassendes Thema, über das sich der Betreiber der Anlage genau und in Ruhe informieren sollte. Denn eine Versicherung alleine reicht nicht aus, um alle Eventualitäten abzudecken. Ein Schadensfall, der nicht abgedeckt ist, kann leider schon dazu führen, dass der Betrieb aufgegeben werden muss und der Haftende schlimmstenfalls auf einem Schuldenberg sitzen bleibt. Das muss natürlich nicht sein, und deshalb hat pferd-versichert.de im Baukastenprinzip alle relevanten Einzelversicherungen zusammengestellt. Aus dem Gesamtangebot Versicherung Reitbetrieb, kann sich jeder das für sich passende Paket schnüren. Die einzelnen Bausteine des Konzepts Versicherung Reitbetrieb beruhen auf umfangreichen Erfahrungswerten. 
 

Betriebshaftpflicht als Grundrisiko

Ein Baustein des Angebots Versicherung Reitbetrieb umfasst das wichtige Thema Betriebshaftpflicht als Grundrisiko. Diese Versicherung ist im Grundgedanken für Schadensfälle gedacht, die sich auf dem Betriebsgrundstück ereignen können. Sie schützt den Betreiber vor Haftpflichtansprüchen, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.

Reitlehrerhaftpflicht für Schäden die der Reitlehrer verursacht

Ein weiterer Baustein der Versicherung Reitbetrieb ist die Absicherung des Reitlehrers. Wenn auf einem Betrieb ein Reitlehrer Unterricht erteilt und während der Stunde ein Schadensfall eintritt, greift die Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Unfälle ereignen sich leider sehr schnell und im schlimmsten Fall kann ein Reitlehrer bereits für eine als unpassend angesehene Einteilung der Schulpferde haftbar gemacht werden. Diese Versicherung ist deshalb ein sehr wichtiger Baustein der Versicherung eines Reitbetriebes.

Zur Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Schulpferdehaftpflicht

Genauso Notwendig wie eine Haftpflichtversicherung für den Reitlehrer ist eine Haftpflichtversicherung für Schulpferde. Sie greift dann, wenn ein Schulpferd einen Schaden verursacht. Eine normale Pferdehaftpflichtversicherung reicht für ein solches Lehrpferd, das oftmals Reitanfänger auf dem Rücken hat, nicht aus. Schließlich tragen sie zum Lebensunterhalt ihres Besitzers bei. Daher ist in dem Gesamtkonzept Versicherung Reitbetrieb eine Schulpferdehaftpflichtversicherung unabdingbar. Ist ein Schulpferd über diese Versicherung abgesichert, entfällt die Notwendigkeit einer Pferdehaftpflichtversicherung. Die Versicherung umfasst die Nutzung des Schulpferdes für Unterricht in der Halle und auf dem Reitplatz ebenso, wie das Verleihen des Pferdes für Ausritte.

Zur Schulpferdehaftpflicht

Pensionspferdehaftpflicht

Diese Versicherung tritt in Kraft, wenn ein Pensionspferd einen Schaden verursacht, während es sich in der Obhut des Stallbetreibers befindet. Für einen Betrieb, der Einsteller hat, ist dieser Baustein der Versicherung Reitbetrieb deshalb ebenso unabdingbar. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Hütehaftpflichtversicherung. Diese deckt das Hüterisiko, das durch das Einstellen fremder Pferde im eigenen Reitbetrieb entsteht, ab. 
 

Pferdehaftpflichtversicherung für private Reitpferde

Die meisten Betreiber einer Reitanlage haben selbst auch eigene Reittiere. Diese Pferde müssen, sofern sie nicht im Schulbetrieb laufen, über eine Pferdehaftpflichtversicherung versichert werden. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus der privaten Haltung entstehen. Die Pferdehaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Pakets Versicherung Reitbetrieb, da es keine Rolle spielt, ob der Besitzer Schuld ist, wenn sein Tier einen Schaden verursacht. Vor allem Personenschäden können unfassbar teuer werden. Selbst bei einem ruhigen und braven Pferde, sollte kein Pferdebesitzer ein unnötiges Risiko eingehen.
 

Zuchtpferde, die dem Zuchtbetrieb gehören und nicht geritten werden

Nicht alle Pferde werden geritten. Für Pferde, die der Zucht dienen oder ihre Gnadenbrot erhalten, gibt es deshalb im Rahmen des Konzeptes Versicherung Reitbetrieb ein passendes Angebot. Diese Pferdehaftpflichtversicherung für Pferde die nicht geritten werden, schützt ihre Besitzer vor Schadenersatzansprüchen, die aus der privaten Haltung von Zuchtstuten, Gnadenbrotpferden oder Fohlen entstehen. In dem Baustein der Versicherung Reitbetrieb sind auch Personenschäden abgesichert. Denn selbst Fohlen können Menschen schnell Verletzungen zufügen. 
 

Kutschenhaftpflicht für Kutschpferde

Diese Versicherung trifft sicherlich nicht für jeden Reitbetrieb zu. Sind aber Kutschpferde auf dem Hof, die natürlich auch eingespannt werden, ist sie sehr empfehlenswert und daher ebenfalls im Paket Versicherung Reiterhof enthalten. Wer also Kutsch- und Kremserfahrten gegen Entgelt anbietet sollte sich schnell ein Angebot einholen. Versichert sich hierbei Personen- und Sachschäden. Die Beitragshöhe errechnet sich übrigens aus den vorhandenen Sitzplätzen in der Kutsche. 

Lassen Sie sich einfach ein passendes Angebot aus dem Gesamtkonzept Versicherung Reiterhof erstellen. Es zahlt sich aus.

Autor/in: Anja Tylkowski
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