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Nichtzahlung von Beiträgen in der Tierversicherung
Vielen Tierhaltern ist bewusst, dass sie das Pferd oder den Hund in einer Hundehaftpflicht oder entsprechenden Pferdehaftpflicht versichern müssen.
Die Bereitschaft, sich und seine Mitmenschen vor hohen Schadensbelastungen zu schützen ist meist noch gegeben, jedoch wird die Beitragszahlung bei der Planung bei manchen Tierhaltern außen vor gelassen.
Bei der Nichtzahlung von Beiträgen in der Tierversicherung verletzt der VN seine Pflichten und gefährdet dadurch seinen Versicherungsschutz.
Grundsätzlich beginnt in jeder Tierversicherung der Versicherungsschutz erst mit Zahlung der Erstprämie, es sei denn, man hat die Zahlung per Lastschrift vereinbart. Der Versicherer kann bei Nichtzahlung des Erstbeitrages vom Vertrag zurücktreten. Bei der Nichtzahlung von Folgebeiträgen erlischt der Versicherungsschutz wenn derTierhalter auf die Mahnungen nicht reagiert hat.