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Endlich: Rollkur verboten

Die Schweiz als Vorreiter im Tierschutz. Mit Beginn des Jahres sind seitens der Schweizer Tierschutzordnung auf mehr als 164 Seiten Neuerungen in Sachen Tierschutz in der Schweiz ergänzend geregelt. So wurde endlich das öffentliche Quälen von Pferden mittels „Rollkur“ und „Barren“ unter Strafe gestellt. Diese Maßnahmen werden auch von deutschen Tierschützern und vor allem Pferdefreunden gefordert. Bleibt zu hoffen, dass diese Neuregelungen für alle Länder als Vorbild dienen um dieser Tierfolter ein Ende zu bereiten. Diese Änderungen haben weitreichenden Charakter, da diese Methoden nicht zuletzt auch bei öffentlichen Pferdeshows zum Einsatz kommen. Der Schaden und die Schmerzen denen die Tiere hier ausgesetzt sind bedürfen dringend einer regulierenden Maßnahme. Unverständlich ist, wie sogenannte Pferdefreunde, ihren Pferden diese Qualen auferlegen können und die Unnatürlichkeit dieser Haltung als „Schön“ anpreisen. Bleibt zu hoffen, dass die Vorbildwirkung der Schweizer die - ohnehin immer lauter werdenden Stimmen in Deutschland - ausreichend unterstützt, damit auch hier Änderungen möglich werden.

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