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Schulpferdehaftpflicht

Schulpferdehaftpflicht: Sicher durch den Reitunterricht

Schulpferdehaftpflicht und private Pferdehaftpflicht in einem Produkt!

Pferde, die im Reitunterricht eingesetzt werden, dienen vorwiegend dazu, den Lebensunterhalt des Besitzers zu sichern und müssen sich daher auf die unterschiedlichsten Reitpartner einlassen können. Wie auch in zwischenmenschlichen Beziehungen kann es dabei zu Spannungen kommen – das Pferd reagiert dabei möglicherweise anders als erwartet. Auch spielt der Erfahrungsschatz des Reiters eine große Rolle, damit sich das Tier wohlfühlt. Beide Szenarien können dazu führen, dass Unfälle passieren – eine Schulpferdehaftpflicht ist somit unerlässlich.

pferd-versichert.de ist ein Versicherungsvermittler, der mit der Schulpferdehaftpflicht der Gothaer Versicherung eine Police mit einem speziellen Tarif anbietet, die vor Schadensforderungen in existenzbedrohender Höhe schützt. Zusätzlich ist für den professionellen Unterricht die Reitlehrer- und Bereiterhaftpflicht eine sinnvolle Ergänzung.

Alle Konditionen der Schulpferdehaftpflicht im Detail

Konditionen im Überblick
  • Schulpferdehaftpflicht für alle Rassen und Größen
  • Versichert ist das Halten / Hüten / Verwenden des Pferdes und das Vermieten an Dritte
  • Schützt Sie vor Ansprüchen wenn das Schulpferd einen Schaden verursacht
  • Keine zusätzliche private Pferdehaftpflicht nötig!
  • günstigster Monatsbeitrag nur 12,39 Euro
  • Keine Selbstbeteiligung
  • uvm.
ab 12,39 € mtl.

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Wer ist in der Schulpferdehaftpflicht versichert?

In der Haftpflicht für Schulpferde ist das Tier versichert, das gegen Entgelt an Reitschüler verliehen oder auch für Ausritte zur Verfügung gestellt wird. Somit schützt die Schulpferdehaftpflicht den Pferdehalter, da dieser in unbegrenzter Höhe für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Pferd verursacht. Dies regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB.

Die Schulpferdehaftpflicht besitzt keine Wartezeit, sodass der Versicherungsbeginn schon ab Antragseingang bei uns beginnt - die Zahlung des Erstbeitrages vorausgesetzt, aber das sollte selbstverständlich sein. Auch grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sind versichert, auch wenn der Volksmund es oft anders zu wissen meint.

Wie in jeder Haftpflichtversicherung werden auch bei der Schulpferdehaftpflicht keine Schäden ersetzt, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Ebenso fallen sogenannte Eigenschäden – Verletzungen, die der Pferdehalter beim eigenständigen Ausritt erleidet – nicht unter die versicherten Schäden der Schulpferdehaftpflicht. Hier lohnt sich in jedem Fall eine Reiterunfallversicherung.

Schadensfälle, bei denen die Schulpferdehaftpflicht greift

Die Schulpferdehaftpflicht schützt in vielen Fällen: Der Reitschüler will auf das Pferd aufstiegen. Als er den Fuß im Steigbügel hat, läuft das Pferd davon, weil es sich erschrocken hat – der Reitschüler hängt mit dem Fuß im Bügel. Die Folge sind mehrere Knochenbrüche und eine Gehirnerschütterung. Dafür haftet der Besitzer des Pferdes und kann im schlimmsten Fall lebenslange Rentenforderungen des Geschädigten erhalten. Geschieht ein Unfall im Reitunterricht in Folge eines falschen Kommandos an den Reitschüler, so ist allerdings die Reitlehrerhaftpflicht unerlässlich.

Wer sein Pferd täglich für den Reitunterricht nutzt oder am Wochenende gegen ein Entgelt verleiht, der genießt ebenso den Schutz aus der Schulpferdehaftpflicht, wenn der Reiter bei seinem Ausritt stürzt. Schlimmstenfalls muss der Rettungsdienst den Reiter suchen und mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus fliegen. Hier schützt die Schulpferdehaftpflicht vor den hohen Bergungskosten.

Leistungen der Haftpflichtversicherung für Schulpferde

Verursacht das Pferd im Zuge des Unterrichts Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, greift die Haftpflichtversicherung und kommt für die entstehenden Kosten auf. Hierzu zählt die Verletzung oder der Tod eines Reitschülers oder eines anderen Menschen oder die Beschädigung von Gegenständen. Ebenso versichert sind die Schäden am Reitschüler oder der Reitbeteiligung.

Im Schadensfall wirkt die Tierversicherung wie eine Rechtsschutzversicherung. Die Schulpferdehaftpflichtversicherung handelt im Schadensfall für den Versicherungsnehmer und prüft die Haftungsfrage. Hierbei wird seitens der Versicherung geklärt, ob und in welcher Höhe ein Verschulden vorliegt. Wenn ein Verschulden vorliegt, so begleicht die Schulpferdehaftpflicht die Ansprüche für den Pferdehalter. Zu hohe Schadensersatzansprüche oder unberechtigte Forderungen werden für den Pferdehalter abgewehrt.

In der Schulpferdehaftpflicht ist auch die private Pferdehaftpflicht enthalten. Der Pferdehalter ist damit sowohl im privaten als auch im gewerblichen Handeln versichert. Die Police der Gothaer Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn das Pferd im Reitunterricht eingesetzt wird, aber natürlich auch, wenn der Pferdehalter am Wochenende ausreitet oder eine Reitbeteiligung besitzt.

Das Turnierrisiko ist in der Schulpferdehaftpflicht enthalten, genauso wie das Reiten ohne Sattel und Helm, das Reiten des Pferdes ohne Zäumung, das Weiderisiko und vieles mehr. Eine Selbstbeteiligung besteht in der Schulpferdehaftpflicht nicht.

Schäden an gemieteten Gegenständen – wie beispielsweise Pferdeboxen, Offenstallanlagen, Weidezäune – sind mitversichert, ohne eine Selbstbeteiligung!

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Konditionen bei Versicherungsabschluss bei pferd-versichert.de

Die Versicherungssummen betragen pauschal 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Der Vertrag zur Schulpferdehaftpflicht kann jedoch gekündigt werden, wenn die Beiträge erhöht werden oder ein Schadensfall reguliert wurde. Eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 10 Millionen Euro ist jederzeit möglich.

Keine Angst vor langen Vertragslaufzeiten: sollte das Pferd jedoch nicht mehr gegen Entgelt im Schulbetrieb laufen, so kann der Vertrag sofort in eine private Pferdehaftpflicht umgewandelt werden, die Schulpferdehaftpflicht wird aufgehoben, wenn das Schulpferd verkauft wird oder verstirbt. Die Tierversicherung kann ebenso gekündigt werden, wenn sich die Beiträge erhöhen oder ein Schadenfall eintritt.

Die Schulpferdehaftpflicht können Sie unter pferd-versichert.de mit unserem Online-Beitragsrechner abschließen. Hierbei wählen Sie die für Sie passenden Konditionen aus und sehen den transparenten Beitrag sofort. Bereits ab 12,39 Euro im Monat schützen Sie sich vor hohen Schadensforderungen nach einem Unfall. Benötigen Sie noch Bedenkzeit, können Sie sich auch die Vertragsunterlagen postalisch zusenden lassen.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für ein beratendes Gespräch gern zur Verfügung. Telefonisch oder per E-Mail sind wir jederzeit für Sie erreichbar.

FAQ Schulpferdehaftpflichtversicherung

Ein Schulpferd wird für den Reitunterricht, für Ausritte oder aber für Kutschfahrten genutzt. Dabei können besondere Risiken auftreten. Vor allem durch unterschiedliche Reiter und deren Fähigkeiten muss sich das Tier immer wieder in seinem Verhalten anpassen. Dadurch kann es schnell passieren, dass das Schulpferd durchgeht und Schäden an Personen oder Gegenständen verursacht.

Der entstandene Schaden kann die finanzielle Lebensexistenz bedrohen, da im gewerblichen Betrieb die privat Pferdehaftpflicht nicht greift. Nutzen Sie also Ihr Schulpferd für den entgeltlichen Reitunterricht oder für Ausritte, ist der Abschluss einer Schulpferdeversicherung ratsam. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht dabei den Halter in der Haftung. Wir als Vermittler der Schulpferdehaftpflicht, kümmern uns nach einem Abschluss um die Schadensregulierung.

Der Reiter stürzt und verletzt sich schwer, das Schulpferd geht durch und beschädigt dabei fremdes Eigentum. Aus diesem Ereignis können hohe Schadenssummen entstehen, die zum Teil lebenslang anfallen. Die Schulpferdeversicherung übernimmt, als eine Art Rechtsschutzversicherung, die Prüfung der Ansprüche an den Pferdehalter. Unberechtigte Ansprüchen sowie zu hohen Schadensersatzforderungen und weist die Versicherung gegebenenfalls im Sinne des Halters ab.

Anschließend werden berechtigte Ansprüche als Schäden reguliert und Regresszahlungen in die Wege geleitet.

In der Schulpferdeversicherung ist sowohl die private als auch die gewerbliche Haltung des versicherten Pferdes mitversichert. Damit besteht ein Anspruch auf Schadensersatzübernahme bei allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das versicherte Pferd verursacht. Beispielsweise im Reitunterricht, mit einer Reitbeteiligung oder bei Ausritten.

Die Schulpferdehaftpflicht, die wir Ihnen auf pferd-versichert.de anbieten, greift allerdings nicht, wenn vorsätzlich Schäden verursacht werden oder wenn das Eigentum des Versicherungsnehmers durch das Schulpferd beschädigt wird.

Sie übernimmt ebenfalls keine Schadensersatzzahlungen, wenn die Versicherungsbeiträge zur Schulpferdehaftpflicht nicht bezahlt wurden.  

Bei der Schulpferdehaftpflichtversicherung sollte der Pferdehalter auch der Versicherungsnehmer sein, denn in erster Linie wird der Pferdehalter in die finanzielle Verantwortung gezogen, so regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Reitlehrer, der unterschiedliche Schulpferde für seinen Unterricht oder Ausfahrten nutzen kann, versichert sich mit einer zusätzlichen Reitlehrerhaftpflichtversicherung gegen alle Schäden, die während seines Unterrichtes auftreten.

Der Pferdehalter ist derjenige, der das Pferd erworben hat, dessen Name im Equidenpass benannt ist der das Tier in seinem eigenen oder gepachteten Stall beherbergt und versorgt oder in einem Pensionsstall versorgen lässt. Halter und Reitlehrer müssen nicht dieselbe Person sein.

Im Reitunterricht können durch missverständliche Verhaltensweisen oder falsche Kommandos unerwartete Reaktionen seitens des Tieres hervorgerufen werden. Hierfür haftet der Reitlehrer. Die Reitlehrerversicherung greift dann, wenn Sie als verantwortlicher Reitlehrer Fehler im Unterricht begehen, auf die das Tier entsprechend seinem Kenntnisstand reagiert. Die Schulpferdeversicherung wird dann wirksam, wenn das Pferd während des Reitunterrichtes unvorhergesehene und unbeabsichtigte Verhaltensweisen zeigt.

Zudem ist die Reitlehrerhaftpflicht dann sinnvoll, wenn Sie auch unentgeltlichen Unterricht erteilen.

Die Kombination aus Schulpferdeversicherung und Reitlehrerversicherung schützt Sie somit vollumfänglich vor auftretenden Schäden. Gleichzeitig wehrt der Versicherungsträger unberechtigte und unbegründete Schadensforderungen Dritter ab.

Die hohen Deckungssummen – wahlweise 5 Millionen oder 10 Millionen Euro – sorgen dafür, dass Sie in jedem Schadensfall keine zusätzliche finanzielle Belastung erleiden. Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind damit gedeckt.

Ausschlüsse der Schulpferdeversicherung gibt es nur dann, wenn Beschädigung an fremdem Eigentum mutwillig hervorgerufen werden oder Personen absichtlich verletzt werden. Dann reguliert die Police den entstandenen Schaden nicht.

Beim Reitunterricht müssen sich Schulpferde auf die unterschiedlichsten Reitpartner einlassen. Dabei kann es hin und wieder zu Problemen kommen. Denn Pferde haben bekanntlich ihren eigenen Kopf. Außerdem gelten Pferde als Fluchttiere! Oft reicht schon ein lautes Geräusch, das sie nicht zuordnen können, und sie werfen ihren Reiter ab. Wie Sie sehen, kann es schnell zu einem Unfall kommen, für den Sie ohne Schulpferdehaftpflicht mit Ihrem Privatvermögen haften.

Kommt es während des Reitunterrichts zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, den das versicherte Schulpferd verursacht hat, greift die Schulpferdehaftpflicht – und das im Rahmen der vertraglich festgelegten Deckungssumme. Darüber hinaus fungiert sie als passive Rechtsschutzversicherung, das bedeutet: Es wird geprüft, ob die Ersatzansprüche rechtens sind.

Nein, natürlich nicht. Aber für verantwortungsbewusste Pferdebesitzer sollte der Abschluss einer Pferdehaftpflicht selbstverständlich sein. Laut BGB unterliegen Pferde einer Gefährdungshaftung, das heißt, dass Sie als Halter im Schadensfall haftbar gemacht werden können – und das in unbegrenzter Höhe. Die Schulpferdehaftpflicht ist demnach unerlässlich, wenn Sie nicht selbst für den Schaden aufkommen wollen.

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