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Die Fohlenhaftpflichtversicherung

Langfristig günstiger Beitrag mit allen Leistungen

Fohlenhaftpflicht
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Klein, aber oho! So niedlich ein Fohlen auch sein mag, eine Fohlenhaftpflichtversicherung benötigt es dennoch. Denn der Besitzer des Fohlens haftet für alle Schäden, die das Tier verursacht – ob schuldhaft oder nicht. Zerknabbert das Fohlen einen Schuh oder tritt vor Übermut nach einem anderen Pferd und trifft, dann sind das Schäden, welche die Fohlenhaftpflichtversicherung erstattet. 

Bei unserem Tarif ändert sich der Beitrag nicht, wenn das Pferd eingeritten wird. Sichern Sie sich langfristig einen günstigen Beitrag mit allen Leistungen, die eine Premium-Pferdehaftpflichtversicherung beinhalten sollte!

Die Konditionen im Überblick
  • Deckungssumme bis 50 Mio. Euro
  • keine Erhöhungen nach dem Einreiten,
  • Eigenschaden an Pflegebeteiligungen mitversichert
  • Offen- und Laufstallhaltung mitversichert
  • Schäden an anderen Pferden versichert
  • Schäden an fremden Anhängern versichert
ab 8,13 € monatl.

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Haftpflichtversicherung für Fohlen:
Schutz von Anfang an

Alle Konditionen im Detail

Welche Schäden deckt eine Fohlenhaftpflicht ab?

Mit einer Haftpflicht für Fohlen werden ganz unterschiedliche Schäden abgedeckt. Knabbert das Fohlen die Boxentür oder andere Gegenstände an, ist der Schaden zwar ärgerlich, aber zu verschmerzen. Wird eine Erstattung gefordert, tritt die Haftpflicht in Kraft.

Höher können die Kosten ausfallen, wenn ein Pferd durchgeht. Holt zum Beispiel ein Hengstbesitzer seinen Jährling von der Koppel, kann es leicht passieren, dass sich dieser durch ein plötzliches Geräusch oder eine Bewegung erschrickt. Wenn der junge Hengst dann buckelnd über das frisch bestellte Feld neben der Koppel galoppiert, haftet der Pferdebesitzer für die Ernteausfälle.

Weitaus schlimmer ist es natürlich, wenn Personen durch ein Pferd zu Schaden kommen. Das kann unter anderem geschehen, wenn das Tier panisch in der Stallgasse durchgeht. Es reißt sich vom Anbinder los und überrennt ein kleines Kind. Egal, wie hoch die Forderungen ausfallen, die aus der Verletzung des Kindes resultieren: Der Besitzer haftet in vollem Umfang. Natürlich hoffen wir, dass ein solches Unglück nie eintritt. Mit einer Fohlenhaftpflicht sind Sie im Fall der Fälle aber abgesichert.

Mietsachschäden in der Fohlenhaftpflichtversicherung

Die meisten Forderungen ergeben sich aus den Mietsachschäden, auf die wir besonders hinweisen wollen. Selbstverständlich sind in unserer Fohlenhaftpflichtversicherung auch die Schäden an gemieteten Stallungen und Weiden, den sogenannten Mietsachschäden, versichert. Die Fohlenhaftpflichtversicherung umfasst Schäden an:

  1. gemieteten Immobilien wie z. B. Stallungen, Reithallen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen und Pferdesolarien bis 25.000 Euro.
  2. gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern bis 2.500 Euro.
  3. gemieteten oder geliehenen Reitutensilien wie beispielsweise Sattel, Helm, Gerte oder Trense bis 500 Euro.

Verursacht das Fohlen an diesen Gegenständen einen Schaden, den Sie ersetzen müssen, erstattet Ihnen die Haftpflicht die Kosten.

Selbstbeteiligungen in der Fohlenhaftpflichtversicherung

Unsere Fohlenhaftpflichtversicherung beinhaltet keine generelle Selbstbeteiligung. In folgenden drei Fällen ist jedoch eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro vereinbart:

  • bei Schäden aus der Teilnahme an Rennen
  • bei Schäden aus privaten Kutschfahrten
  • bei Schäden aus der Reitlehrertätigkeit

Alle über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Kosten übernimmt die Haftplicht.

Welche Versicherungsbedingungen gelten für die Fohlenhaftpflicht?

Unsere Fohlenhaftpflichtversicherung bieten wir auf Grundlage der folgenden Versicherungsbedingungen der Gothaer Versicherung an:

  • Allgemeine Haftpflichtbedingungen (Tierhalterhaftpflicht Pferd auf Seite 23)
  • Besondere Haftpflichtbedingungen für Pony- und Pferdehaftpflichtversicherungen

Die Versicherungsbedingungen regeln, wer neben dem Versicherungsnehmer durch die Haftpflicht versichert wird. Zudem legen die Bedingungen fest, welche Schäden übernommen werden.

Wer ist in der Fohlenhaftpflicht versichert?

Jedes Pferd benötigt eine Pferdehaftpflicht, damit der Besitzer gegen Haftpflichtansprüche von Dritten abgesichert ist. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Pferdehalters. Über die Haftpflicht für Fohlen und ältere Pferde ist später jeder Reiter des versicherten Pferdes kostenlos mitversichert – natürlich sind darin auch alle Reitbeteiligungen des Pferdes enthalten. Eine namentliche Nennung ist nicht nötig und es muss auch kein Haftungsausschluss vereinbart werden. Der Eigenschaden an der Reitbeteiligung ist ebenso mitversichert.

Versicherer der Fohlenhaftpflicht

Der Versicherer der Fohlenhaftpflicht ist die Gothaer Versicherung, die Ihnen seit 200 Jahren mit ihren Produkten zur Seite steht. Ob Hunde- oder Pferdehaftpflichtversicherung – als Exklusivvermittler der Gothaer Versicherung sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner. Wir sind nicht nur Versicherer, sondern selbst Tierhalter und wissen um das Glück, das Katzen, Hunde und Pferde in unser Leben bringen. Aber wir kennen auch die Risiken, weswegen wir Sie mit unseren Angeboten bestmöglich gegen jeden Unglücksfall absichern wollen. Verursacht Ihr Pferd im Übermut oder in Panik einen Schaden, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

Ausschlüsse der Fohlenhaftpflicht

Aus der Fohlenhaftpflicht sind alle Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die durch Abnutzung, Verschleiß oder eine übermäßige Beanspruchung entstehen. Auch Schäden durch eine absehbare, immer wiederkehrende Belastung sind von Haftpflichtansprüchen ausgenommen.

Des Weiteren müssen Berufsreiter einen separaten Versicherungsschutz beantragen, da sie gewerblich handeln. Dafür müssen Sie gar nicht lange suchen – wir haben den passenden Schutz in unserem Portfolio und machen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot!

Was ist in der Fohlenhaftpflicht versichert?

Wenn das Fohlen nach der Aufzuchtphase geritten wird, dann umfasst der Versicherungsschutz auch private Kutschfahrten, gebissloses Reiten, Reiten ohne Sattel, Flurschäden und die Offen- und Laufstallhaltung. Zusätzlich sind das Turnierrisiko und der ungewollte Deckakt inklusive. Trabrennpferde sind bei uns zum selben Beitrag versicherbar, solange sie nur im privaten Sport eingesetzt werden.

Versicherungssummen und Laufzeiten der Fohlenhaftpflicht

Die Höhe der Deckungssumme der Fohlenhaftpflicht können Sie selbst wählen. Die Auswahl liegt dabei pauschal zwischen drei Millionen, sechs Millionen und zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Laufzeit beträgt immer fünf Jahre.

Kündigen können Sie unter bestimmten Bedingungen allerdings auch vor Ablauf der fünf Jahre. Diese Bedingungen treten ein, wenn die Beiträge der Versicherung erhöht werden, wenn ein Schadenfall reguliert wurde oder wenn Sie sich entscheiden, das Pferd zu verkaufen.

Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.

Besonderheiten der Fohlenhaftpflicht

Von dem Schutz unserer Haftpflicht profitieren nicht nur Fohlen. Auch wenn Ihr Pferd nicht mehr als Aufzuchtpferd gilt und mit der Reitausbildung beginnt, behalten Sie den günstigen Beitrag unserer Tarife mit den vollen Leistungen. So sind Sie auch weiterhin bei allen Schäden abgesichert, ohne sich erneut mit stressigem Papierkram beschäftigen zu müssen.

Maßgeschneiderte Versicherungen:

für ein unbeschwertes Leben Ihres Fohlens

Eine Fohlenhaftpflicht nimmt Ihnen alle Sorgen ab. Sie wissen, dass keine überraschenden, hohen Kosten auf Sie zukommen, wenn das junge Pferd mal wieder Unsinn anstellt oder unabsichtlich sogar jemanden verletzt. Stattdessen können Sie sich ganz unbeschwert darauf konzentrieren, das Fohlen beim Aufwachsen bestmöglich zu unterstützen.

Auch im weiteren Leben des Pferdes sind wir mit unseren Versicherungsangeboten für Sie da, zum Beispiel mit einer Pferde-OP-Versicherung oder einer Krankenvollversicherung für Pferde.

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FAQ Fohlenhaftpflichtversicherung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Pferdehalter für alle Schäden, die während einer Reitstunde, eines Ausritts oder mit einer Reitbeteiligung entstehen. Eine entsprechende Police greift bei der Gefährdungshaftung und schützt Sie vor dem finanziellen Ruin, wenn ein Schaden eintritt.

Um bereits von Beginn an den vollen Versicherungsschutz zu genießen, sollte der Abschluss des Vertrages unmittelbar vor dem Kauf stattfinden. Somit ist bereits der Transport in den neuen Stall abgesichert.

Besitzen Sie bereits eine Pferdehaftpflichtversicherung, sind Fohlen der bei uns versicherten Mutterstute dabei kostenfrei mitversichert. In diesem Fall benötigen die jungen Pferde erst ab einem Lebensalter von 12 Monaten eine eigene Versicherung. Alternativ bieten wir Ihnen auch eine spezielle Fohlenhaftpflicht an.

Formell ist zu beachten, dass der Vertrag der Fohlenhaftpflichtversicherung erst dann wirksam greift, wenn der Antrag von uns angenommen wurde. Schließen Sie Ihre Police online über pferd-versichert.de ab, ist das bereits am gleichen Tag möglich. Zusätzlich müssen alle Pferde, die sich in Ihrer Haltung befinden, mit der Pferdehaftpflichtversicherung versichert werden. Dazu bedarf es jedoch keiner namentlichen Nennung. Mit diesem Punkt garantieren wir Ihnen schlanke und preisgünstige Versicherungstarife.

Die Fohlenhaftpflichtversicherung übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch versicherte und mitversicherte Pferde entstehen. Inbegriffen sind dabei Schäden an gemieteten oder geliehenen Stallungen, Anhängern sowie Reitutensilien. Die Pferdehaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der vollumfänglichen Höhe einer frei wählbaren Deckungssumme zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.

Für die Höhe der Zahlungen für entstehende Schäden ist der vereinbarte Tarif entscheidend. Die frei wählbaren Deckungssummen bleiben dabei gleich, Unterscheidungen gibt es bei den zusätzlichen Schäden:

 

Standard-Tarif

Premium-Tarif

Schäden an Stallungen und Weiden

25.000 Euro

Bis zur vereinbarten Deckungssumme

Schäden an Pferdeanhängern

2.500 Euro

Bis zur vereinbarten Deckungssumme

Schäden an Reitutensilien

500 Euro

Bis zur vereinbarten Deckungssumme

Selbstbeteiligung ausschließlich für Schäden aus der gelegentlichen Reitlehrertätigkeit, Kutschfahrten und der Teilnahme an Rennen

Keine

Keine

Die Fohlenhaftpflichtversicherung greift außerdem, wenn Sie gebisslos reiten oder das versicherte Pferd in einer offenen und Laufstallhaltung beherbergen. Das Reiten ohne Sattel ist ebenfalls versichert. Sollte es in Ihrem Stall zu einem ungewollten Deckungsakt kommen oder Unfälle bei Kutschfahrten geschehen, sind dies ebenfalls versicherte Fälle.

Bestehen seitens Dritter berechtigte Schadensansprüche, springt die Pferdehaftpflichtversicherung dabei ein. Gleichzeitig wehrt sie als passive Rechtsschutzversicherung auch unberechtigte Ansprüche ab.

Die Fohlenhaftpflicht deckt ebenfalls Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern ab. Der Versicherungsschutz reicht dabei von 2.500 Euro in der Standart-Variante oder bis zur vereinbarten Deckungsgrenze in der Premium-Variante. Auf dem Weg zum Turnier oder in einen neuen Stall sind Sie damit hervorragend abgesichert.

Bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien ist die Grenze des Versicherungsschutzes ebenfalls in der Standard-Variante begrenzt auf 500 Euro und in der Premium-Variante bis zur Deckungssumme versichert. Sie liegt also bei 10, 20 oder 50 Millionen Euro, wodurch Schadensersatzansprüche an den beweglichen Reitutensilien wie Sattel, Longe oder auch einer Pferdewaage mehr als abgedeckt sind.

Eine Fohlen-, Pony- und auch eine Pferdehaftpflichtversicherung ersetzt keine spezielle Therapiepferdehaftpflicht. In den Konditionen ist aber eine gelegentliche berufliche Nutzung des Pferdes als Therapie- oder Besuchspferd inbegriffen. Diese gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit, die Sie als Angestellte/r wahrnehmen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gesamtjahresumsatz nicht mehr als 12.000 Euro beträgt.

Zum einen entscheidet die Anzahl der versicherten Pferde, zum anderen aber auch der Einsatzzweck der Tiere, welche Deckungssumme wirklich empfehlenswert ist. Angeboten werden die Deckungssummen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.

Allerdings sollten Sie dabei immer bedenken, dass beispielsweise ein Sturz der Reitbeteiligung vom Pferd langwierige oder gar dauerhafte medizinische Folgen haben kann. Die Kosten für die ärztliche Versorgung, Therapien und im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen können sich schnell ins Unermessliche steigern. Eine hoch angesetzte Deckungssumme sorgt dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind.

Die monatlichen Beiträge zur Fohlenhaftpflichtversicherung können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben werden. Damit können sowohl Hundehalter als auch Pferdehalter die Beiträge zur Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Ganz gleich, ob Sie eine einjährige oder mehrjährige Fohlenhaftpflichtversicherung abschließen, im Todesfall erlischt die Police zu dem Datum, an dem der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt wird. Sie als Versicherungsnehmer lassen uns dafür einen Nachweis zukommen. Anschließend fallen keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr an.

Die Aufhebung des Vertrages nach Tod oder Verkauf des Pferdes erfolgt unabhängig von dessen Laufzeit, da diese Ereignisse als Risikofortfall zu bewerten sind und kein Vertrag länger dauern kann, als ein Risiko existiert!

Die Fohlenhaftpflichtversicherung beinhaltet ebenfalls die Absicherung bei Schäden durch einen Fremdreiter beziehungsweise bei einer Reitbeteiligung/ Pflegebeteiligung. Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, welche die Reitbeteiligung/ Pflegebeteiligung mit dem versicherten Pferd einem Dritten zufügt, sondern auch solche, welche die Reitbeteiligung/ Pflegebeteiligung erleidet. Regressansprüche von Krankenkassen sind ebenso inbegriffen. Das bedeutet: Kommt eine Reitbeteiligung / Pflegebeteiligung ins Krankenhaus und muss dort behandelt werden, so stellen die Krankenkassen die Behandlungskosten dem Pferdehalter in Rechnung.

Hierfür müssen die zusätzlichen Reiter im Versicherungsvertrag nicht namentlich aufgeführt werden. Außerdem umgehen Sie dadurch die zusätzliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses des Fremdreiterseiten.

Ja, der Versicherungsschutz gilt auch bei Turnieren – und zwar unabhängig davon, wer das Fohlen auf dem Turnier vorstellt. Ebenso ist in unserer Fohlenhaftpflicht auch die gelegentliche Reitlehrertätigkeit versichert. Damit kann der Pferdhalter auch mal eine Reitbeteiligung/ Pflegebeteiligung gegen Entgelt unterrichten, wenn diese das Fohlen dann auf dem Turnier vorstellen möchte.

Die Fohlenhaftpflichtversicherung schützt Pferd und Halter in ganz Deutschland. Auch in der Europäischen Union (EU) gilt der Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Im übrigen Ausland, also weltweit außerhalb der EU, ist das Pferd für maximal fünf Jahre versichert.

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