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Sommerekzem – ein Mangel?

Drum prüfe wer sich ewig bindet: Eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung für Pferde sollte ob der zunehmenden Krankheitsvielfalt und rassenübergreifenden Beschwerden auch Allergietests umfassen. Damit der Pferdekauf ohne Juckreiz bleibt.

Immer häufiger tritt das für Islandponys typische Sommer-Ekzem auch bei anderen Pferderassen auf. Eine artgerechte Haltung mit Weidegang setzt sich auch für Sportpferde aller Couleur mehr und mehr durch; das tierische Immunsystem wird dabei aber mit alten Bekannten aus Gras und Luft herausgefordert und kann im besonderen Fall beispielsweise mit Ekzem-Symptomen reagieren. Nun ist das Pferd aber erst ein paar Wochen im Stall und der Pferde-TÜV war doch in Ordnung und der Pferdeverkäufer schwor Stein und Bein, dass...

Modernisierung im Pferdekauf

Seit dem 1. Januar 2002 ist der Pferdekauf kein Viehkauf mehr: Die §§ 481-482 BGB wurden mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" aufgehoben. Das heißt, dass das sächliche Kaufrecht für bewegliche Dinge wie Autos, Schuhe oder Toaster nun auch für den Erwerb von Tieren anzuwenden ist. Welche juristischen Dramen der Gesetzgeber damit heraufbeschwor, war damals noch nicht abzusehen — hinzukommen nämlich die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs. Diese betonen im Vertragsfall zwischen Unternehmen und Privatpersonen unter anderem eine besonders hohe Haftung des gewerblichen Verkäufers (Vgl. § 476 BGB): Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss und Übergabe ein so genannter Mangel an der Sache Pferd, der beim Kaufentscheid nachweislich nicht bekannt war, ist der Käufer berechtigt den Verkäufer aufzufordern, den Mangel zu beheben. Gelingt dies nicht, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder das Pferd an den Verkäufer zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Gegebenenfalls muss der Verkäufer sogar noch Schadensersatz leisten. Das kann teuer werden.

Es scheint, als habe fortan ein gewerblicher Pferdeverkäufer rechtlich immer die schlechteren Karten als der private Käufer, sobald sich innerhalb der 6-Monatsfrist nach Übergabe ein Mangel beim Pferd herausstellt. Dem ist nicht so.

Garantie ausgeschlossen: Gesundheit vorausgesetzt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich bereits im Jahr 2006 mit der Frage auseinander gesetzt, ob die Behauptung, ein Pferd leide an einem Sommer-Ekzem, den Käufer zur Rückgabe des Tieres an den Verkäufer berechtige. Nachfolgend geschilderter Sachverhalt liegt diesem Fall zu Grunde.

Im März 2002 hat ein privater Käufer Pferd X von einem gewerblichen Verkäufer gekauft. Im August 2002 ergab ein Bluttest, das Pferd leide an dem so genannten Sommer-Ekzem. Im September 2002 entschloss sich der Käufer, von dem im März geschlossenen Kaufvertrag zurück zu treten. Der Prozess dauerte gut vier Jahre und ging durch zwei Instanzen. Viele Zeugen und Sachverständige wurden angehört und die Prozesskosten waren enorm.

Das Pferd X habe im Eigentum des gewerblichen Verkäufers nie Anzeichen für ein Sommer-Ekzem gezeigt, sagten die Zeugen des Verkäufers aus. Auch aus tierärztlicher Sicht konnte bestätigt werden, dass Haut- und Haarkleid zu der Zeit ohne Befund waren. Dem Gericht vorgelegte Fotoaufnahmen zeigen Pferd X in einem makellosen, glänzenden Fell. Lediglich der vom privaten Käufer initiierte Bluttest hat nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Pferdeübergabe das Tier bereits eine Disposition für die Allergie in sich trug.

Ergebnis dieses Prozesses ist, dass § 476 BGB hier nicht unwiderruflich gegen den gewerblichen Verkäufer streitet: Der Verkäufer konnte nachweisen, dass das Pferd in der Vergangenheit keine Symptome für ein Sommer-Ekzem gezeigt hat und laut § 476 BGB muss der Verkäufer eines Tieres keine Garantie für den Fortbestand der Gesundheit gewährleisten. Es ist aber ein Beweis aufzubringen, dass die akute Krankheit des Pferdes bei Übergabe des Tieres nicht vorlag. Ein gewerblicher Verkäufer muss aber nicht nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Pferde-Übergabe mögliche Erreger oder genetisch bedingte Indikatoren für die später ausgebrochene Krankheit nicht festgestellt wurden.

Moderne Beweise für herkömmliche Indizien

Es liegt also nahe, dass im Rahmen eines Pferdekaufs der gewerbliche Verkäufer den potenziellen Käufer stets darauf hinweist, die tierärztliche Ankaufsuntersuchung um einen Allergietest zu erweitern um beispielsweise auch ein Sommer-Ekzem auszuschließen. Dann ist gut daran getan, die Ergebnisse jedweder Tests in den Pferdekaufvertrag aufzunehmen. So können langwierige und vor allem kostenintensive Prozesse verhindert werden. Mängelrügen inklusive.

Rechtsanwältin Michaela Nolte

Die Autorin, Frau Rechtsanwältin Michaela Nolte, beschäftigt sich seit dem Jahr 2001 vornehmlich mit dem Pferdesport- und Tierarzthaftungsrecht und bearbeitet jährlich mehrere hundert Pferderechtsfälle. Sie ist begeisterte Reiterin und hält seit 25 Jahren eigene Pferde, war aktive Turnierreiterin und publiziert regelmäßig für diverse Reitsportmagazine. Frau Rechtsanwältin Nolte ist zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferdebewertungen.

Kanzlei Madsen, Nolte & Kollegen
Ulmenstrasse 29a
22299 Hamburg
Telefon 040 - 41357020
E-Mail: nolte(at)mnk-rae.de

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