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Bestimmungen rund um den Pferdetransport
Früher oder später kommt fast jeder Pferdebesitzer in die Verlegenheit, dass er sein Pferd transportieren will oder muss. Dann stellt sich die Frage, was er dabei alles zu beachten hat.
Ausgehend von dem doch häufigsten Transportmittel des Pferdeanhängers, welches von einem entsprechenden Zugfahrzeug gezogen wird, ist zunächst zu beachten, dass der Fahrer den richtigen Führerschein besitzt. Im Jahre 2000 wurde der bis dato gültige Führerschein neu definiert und in die Klassen A bis E unterteilt. Des Weiteren wurde ein Anhängerführerschein (Klasse E) eingeführt. Wer also einen Pferdeanhänger fahren will und nach 2000 seinen Führerschein gemacht hat, benötigt dafür neben dem Autoführerschein der Klasse B den Anhängerführerschein der Klasse E. Soweit der erforderliche Führerschein vorliegt, ist noch ein Blick in die Zulassungspapiere des Zugfahrzeuges (Kfz-Schein) erforderlich. Zu prüfen ist hier, welche Anhängelast das Zugfahrzeug ziehen darf. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht plus Ladung) darf nicht darüber liegen.
Die nächste wichtige Frage ist die, nach der richtigen Versicherung für den Pferdeanhänger. Hierbei ist entscheidend, wie der Pferdeanhänger zugelassen ist. Soweit es sich um einen Spezialanhänger der ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke genutzt wird handelt, ist dieser weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Auch müssen keine Steuern für den Anhänger gezahlt werden. Er erhält ein eigenes Kennzeichen und ist alle zwei Jahre der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO (TÜV/Hauptuntersuchung) zu unterziehen.
Diese Anhänger sind während der Fahrt immer über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Problematisch wird es nur dann, wenn der Anhänger im abgekuppelten Zustand einen Schaden verursacht. Dann haftet der Halter des Anhängers persönlich. Ebenfalls problematisch wird es, wenn man mit einem solchen Spezialanhänger mal etwas anderes transportiert. Dann entfällt die Grundlage für die Zulassungs- und Steuerbefreiung.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, für den Pferdeanhänger freiwillig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade, wenn man den Anhänger häufiger mal verleiht, ist es sinnvoll auf diese Art das Haftungsrisiko versicherungstechnisch auszuschließen. Auch ist es sinnvoll, zumindest eine Teilkaskoversicherung für den Anhänger abzuschließen. Sie tritt bei Diebstahl, Brand und Wildschaden ein.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein Kfz-Pferdeanhänger-Gespann beträgt 80 km/h. Diese kann auf 100 km/h erhöht werden, wenn das Zugfahrzeug in der Kombination mit dem Anhänger die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt. Diese sind ein Zugfahrzeug, welches mit ABS ausgestattet ist und Reifen am Anhänger, die für 120 km/h ausgelegt und jünger als sechs Jahre sind. Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 110 Prozent des Leergewichts beim Zugfahrzeug betragen. Eine solche 100 km/h Plakette erhält man bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Seit 2005 gibt es noch einen weiteren wichtigen Aspekt beim Pferdetransport. Nach der VO EG Nr.1/2005 benötigt jeder, der ein Pferd in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 Kilometer transportiert, dafür einen Befähigungsnachweis. Eine wirtschaftliche Tätigkeit in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn dies steuerlich zu einer Veranlagung führt – auch wenn es finanziell gesehen ein Verlustgeschäft sein sollte.
Der Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich, bei Transporten von Pferden unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierklinik.
Für die Erlangung des Nachweises ist die Absolvierung eines Lehrganges erforderlich. Mit dem Nachweis der bestandenen Prüfung kann man dann beim zuständigen Veterinäramt den Befähigungsnachweis und die Zulassung als Transportunternehmer gemäß Typ 1 beantragen.
Wer glaubt, dass er sein Pferd garantiert niemals transportieren lassen muss, der sollte sich gedanklich damit auseinandersetzen, was er in folgenden Situationen macht:
- das Pferd erleidet eine Kolik und muss umgehend in eine Pferdeklinik gebracht werden
- der Pensionsstall wird geschlossen und die Pferdehalter müssen sich einen neuen Pferdestall suchen
- das Pferd muss nach einer längeren Krankheit wieder aufgebaut werden und muss dazu in einen anderen Stall transportiert werden.
Text: Stiftung klassische Dressur e.V.
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