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Ankaufsuntersuchung vor dem Pferdekauf

Die Ankaufsuntersuchung als Grundlage für einen sicheren Pferdekauf um Pferdekrankheiten zu erkennen und die Tierversicherung zu wählen pferd-versichert.de informiert zu vielen Pferdeversicherungen. Aber auch Informationen zum Pferdekauf und zu Pferdekrankheiten liegen uns am Herzen. Daher im Folgenden ein Leitfaden durch das Thema Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf. 

Wenn man ein Pferd erwerben möchte, sollte man wissen, in welchem gesundheitlichen Zustand dieses sich befindet. Unter Umständen ist es für den gedachten Zweck aufgrund vorhandener Gesundheitsschäden, die von einem Laien nicht erkennbar sind, nicht geeignet.

Zu diesem Zweck lässt man von dem Tierarzt des Vertrauens, der optimalerweise auch Fachtierarzt für Pferde ist und entsprechend Erfahrungen hat, eine Ankaufsuntersuchung durchführen.

Bei der kleinen Ankaufsuntersuchung erfolgt zunächst eine Untersuchung des Allgemeinzustandes des Pferdes mit Abhören von Herz und Lunge, Kontrolle von Haut, Fell, Temperatur, Puls und Atemfrequenz. Außerdem werden Augen, Atemsystem, Herz und Gebiss auf Abweichungen von der Norm untersucht. Danach wird das Pferd an der Hand auf festem Boden (Asphalt etc.)geradeaus und in einer engen Wendung vorgetrabt. Im Anschluss daran erfolgt von jedem Bein die Beugeprobe, um eventuelle Lahmheiten des Pferdes festzustellen.

Zum Schluss wird das Pferd noch ca. 10 Minuten im Trab/Galopp longiert. Bei dieser Belastung bzw. im Anschluss daran werden eventuelle Lahmheiten oder Atemgeräusche überprüft. Auch werden Puls und Atemfrequenz nach der Belastung nochmals kontrolliert.

Kauft man ein Fohlen, bzw. noch rohes Pferd, so ist ein Teil diese Ankaufsuntersuchung nicht durchführbar. Man sollte hier z.B. aber bei einem Hengst überprüfen lassen, ob die Hoden ertastbar bzw. abgestiegen sind und ob die Beinstellung und Hufform der Norm entsprechen.

Haben sich bei dieser Untersuchung des Allgemeinzustandes des Pferdes weitere Fragen ergeben – hat das Pferd z.B. nach einer Beugeprobe gelahmt, so sollte das Pferd auch noch geröntgt werden. Üblich sind hier zwölf Aufnahmen von den Beinen (vorn und hinten Zehe seitlich, vorn Spezialaufnahme nach Oxspring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen und die Knie).

Beugeprobe

Bei bestimmten Verdachtsmomenten empfiehlt es sich noch weitere Röntgenaufnahmen, z.B. der Dornfortsätze zu machen.

Anhand der Röntgenbilder wird der Befund in verschiedene Klassen eingeteilt.

Klasse I: Das Pferd ist ohne besonderen Befund, bzw. die Befunde werden als anatomische Formvarianten eingestuft.

Klasse II: Die Befunde weichen geringfügig von der Norm ab. Klinische Erscheinungen sind unwahrscheinlich.

Klasse III: Die Befunde weichen deutlich von der Norm ab, klinische Erscheinungen sind aber wenig wahrscheinlich.

Klasse IV: Hier wird es kritisch. Die Befunde weichen erheblich von der Norm ab und klinische Erscheinungen sind wahrscheinlich.

Die Einstufung des Pferdes in die einzelnen Röntgenklassen und die Bedeutung der Befunde für die geplante Nutzung des Pferdes sollte genau mit dem Tierarzt besprochen werden. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass selbst bei jungen, noch ungerittenen oder wenig gerittenen Pferden häufig bereits Befunde der Klasse III vorliegen. Eventuell kann man den röntgenologischen Befund des Pferdes noch verbessern, indem z.B. ein festgestellter Chip entfernt wird.

Die Kosten einer Ankaufsuntersuchung liegen – je nach Aufwand zwischen 100,- und 1000,- Euro. Wer diese Kosten trägt, ist zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren.  Über die Ankaufsuntersuchung wird von dem Tierarzt ein Protokoll angefertigt, welches der Käufer zusammen mit Kopien der Röntgenbilder erhält. Diese Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden, da sie im Streitfall beweiskräftig sind.

Inzwischen kann die Auswertung der Ankaufsuntersuchung auch bei der Risikoprüfung der Pferde Krankenversicherung mit eingereicht werden. Diese Pferdeversicherung schützt den Pferdehalter vor den Kosten des Tierarztes, welcher er in Folge einer Pferdekrankheit in Rechnung stellt.

Die Pferdekrankenversicherung schützt dann bei den Krankheiten, die nachweislich bei der Ankaufsuntersuchung noch nicht bestanden haben.

 

Text und Fotos: Stiftung klassische Dressur e.V.

 

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