pferd-versichert.de

Ihre Tierversicherung - Immer für Sie erreichbar!

Infoline
030 / 633 11 40 0 (Mo - Fr 9-19 Uhr)

E-Mail-Anfrage

Schadensfall/Änderungen melden

↓ Tierversicherung im Überblick:

Sie befinden sich hier: Tierversicherung  » Pferdeversicherung  » Ponyhaftpflicht

Ponyhaftpflicht bis 20 Mio Deckungssumme

Highlights der Ponyhaftpflicht bis 20 Mio:

| Jeder Reiter des versicherten Ponys ist mitversichert, auch Fremdreiter und ReitbeteiligungenPonyhaftpflicht günstig beantragen

| Deckungssumme bis 20 Mio. Euro frei wählbar

| Mitversichert sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 25.000 EUR

| Mitversichert sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 EUR

| Mitversichert ist die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| uvm.

Alle Highlights der Ponyhaftpflicht

Highlights der Ponyhaftpflicht bis 20 Mio:

 

| Jeder Reiter des versicherten Ponys ist mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen

| Deckungssumme bis 20 Mio. Euro frei wählbar

| Mitversichert sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 25.000 EUR

| Mitversichert sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 EUR

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Offen – und Laufstallhaltung mitversichert

| Teilnahme an Turnieren ist mitversichert

| Trabrennpferde zum gleichen Tarif versicherbar

| Ungewollter Deckakt kostenfrei enthalten

| Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr mitversichert

| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 6 Monaten mitversichert

| alle Flurschäden sind mitversichert

| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert

| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe

| Nach einem Schaden kommt es nicht zur Beitragserhöhung (keine versteckten Preisstaffeln!)

Beitragsrechner Ponyhaftpflicht bis 20 Mio Deckungssumme

  

Ponyhaftpflicht sicher abschließenDie Übermittlung Ihrer Antragsdaten erfolgt über eine gesicherte SSL-Verbindung.

Informationen zur Vertragslaufzeit der Ponyhaftpflicht

Die Beiträge der Ponyhaftpflicht enthalten bereits die Versicherungssteuer. Nutzen Sie den günstigeren 5-Jahres Vertrag: Sollte das Pony versterben oder verkauft werden, so endet der Vertrag sofort nach Kenntnisnahme Seitens der Tierversicherung.

Nach einem Schadensfall, nach einer Beitragserhöhung oder nach Ablauf von 3 Jahren können Sie den Vertrag der Ponyhaftpflicht ebenso kündigen.

Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie aus das entsprechende Thema!

Alle Highlights der Ponyhaftpflicht

Highlights der Ponyhaftpflicht bis 20 Mio:

 

| Jeder Reiter des versicherten Ponys ist mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen

| Deckungssumme bis 20 Mio. Euro frei wählbar

| Mitversichert sind Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden bis 25.000 EUR

| Mitversichert sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 EUR

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Offen – und Laufstallhaltung mitversichert

| Teilnahme an Turnieren ist mitversichert

| Trabrennpferde zum gleichen Tarif versicherbar

| Ungewollter Deckakt kostenfrei enthalten

| Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr mitversichert

| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 6 Monaten mitversichert

| alle Flurschäden sind mitversichert

| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert

| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe

| Nach einem Schaden kommt es nicht zur Beitragserhöhung (keine versteckten Preisstaffeln!)

Allgemeine Informationen zur Ponyhaftpflicht

Ein Pony bereichert das Leben von Kindern und Erwachsenen und bietet meist den Einstieg in den Reitsport. Aber auch ein Pony, und sei es noch so klein und lieb, birgt Risiken in sich, die unbedingt im Rahmen einer Ponyhaftpflicht versichert werden müssen.

Die Notwendigkeit einer Ponyhaftpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch gefestigt: bereits aus dem Gesetz heraus (§833 BGB) haftet ein Ponybesitzer für die Schäden, die das Pony anrichtet. Hierbei ist es egal, ob den Ponyhalter eine Schuld trifft oder nicht. Er haftet allein aus dem Besitz heraus. Auch wenn minderjährige Kinder das Pony reiten und sich mit ihm beschäftigen, haften die Eltern für die verrichteten Schäden.

Da insbesondere Personenschäden unbegrenzt hoch ausfallen, muss sich jeder Ponyhalter mit dem Thema Pferdeversicherung beschäftigen, insbesondere mit der Ponyhaftpflicht.

Auch ein Pony kann treten, beißen oder ein Kind umrennen, wenn es sich in Bedrängnis gebracht fühlt. Pferde sind Fluchttiere und damit wie alle anderen Tiere, nicht berechenbar.

Die Ponyhaftpflichtversicherung schützt vor den Schadenansprüchen, die aus der Haltung und Beaufsichtigung von Ponys entstehen. Da der Ponyhalter auch ohne ein Verschulden für Schäden haftet, die das Pony verursacht hat, sollte jeder Ponyhalter eine Ponyhaftpflicht besitzen.

Die Haftung des Ponyhalters ist nicht in der Höhe begrenzt und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Da vor allem Personenschäden unendlich hoch ausfallen können und diese in der Regel nicht vom normalen monatlichen Einkommen zu decken sind, muss das Risiko an eine Ponyhaftpflichtversicherung abgegeben werden.

Wer ist versichert in der Ponyhaftpflicht

Um den Ponyhalter vor den unerwartet hohen Kosten eines Haftpflichtschadens zu schützen, benötigt jedes Pony eine Ponyhaftpflicht. Der Ponyhalter ist dann durch die Ponyhaftpflicht gegen Haftpflichtansprüche von Dritten versichert.

Mitversichert sind in der Ponyhaftpflicht auch Reitbeteiligungen und Fremdreiter, sowie alle Gastreiter. Hierbei ist es egal, wie viele Reitbeteiligungen auf dem versicherten Pony reiten. Auch Kinder aus der Nachbarschaft, die das Pony einfach nur gelegentlich mal mit reiten möchten, sind versichert.

Der Ponyhalter kann selbstverständlich von den Reitbeteiligungen einen Unkostenbeitrag entrichten lassen, der die Schmied- oder Futterkosten des Pferdes deckt. Solange der Ponybesitzer keine Gewinne erzielt, sondern nur Kosten deckt, ist alles das in der Ponyhaftpflicht versichert.

In unserem neuen Spezialtarif sind Ponys und Pferde mit den Selben hohen Leistungen versichert. Wenn Sie also Pferde und Ponys besitzen, so können Sie die Mengenrabatte dieses neuen Tarifes nutzen!

Was ist versichert in der Ponyhaftpflicht

Grundsätzlich gilt: In der Ponyhaftpflicht sind vom Pony verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Deckungssumme versichert. Hierbei gilt, dass in der Ponyhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht der berechtigten Reiter sowie von Reitbeteiligten mitversichert ist. Das bedeutet, dass diese Pferdeversicherung die Schäden absichert, die ein fremder Reiter / Reitbeteiligung mit dem versicherten Pony verursacht.

Es kann zum Beispiel sein, dass die Reitbeteiligung mit dem Pony über ein frisch bestelltes Feld reitet. Durch das Zerstören der Pflanzen, muss ein Ernteausfall gezahlt werden - hier hilft die Ponyhaftpflicht.

Natürlich sind auch die Schäden an der Reitbeteiligung in der Ponyhaftpflicht versichert!

Großer Vorteil dieser Ponyhaftpflicht ist, dass der Eigenschaden an der Reitbeteiligung mit versichert ist. Als Eigenschaden wird in der Ponyhaftpflicht der Schaden betitel, den die Reitbeteiligung vom Pony zugefügt bekommt. Diese Schäden sind nicht in jeder Pferdeversicherung abgesichert.

Fällt die Reitbeteiligung beim Ausritt beispielsweise vom Pferd, so zahlt diese Ponyversicherung auch den Transport durch den Rettungsdienst oder die anfallenden Kosten im Krankenhaus, wenn die Krankenkasse Ansprüche gegen den Besitzer des Ponys erhebt. Die Reitbeteiligungen müssen in der Ponyhaftpflicht nicht namentlich genannt werden und es muss kein Haftungsausschluss vereinbart werden. Eine Helmpflicht besteht bei dieser Ponyhaftpflicht nicht.

Bei der Wahl der passenden Deckungssumme muss sich der Ponyhalter überlegen, welche Schäden das Pony anrichten kann. Hierunter fällt auch, wie viele Kinder das Pony reiten und ob es beispielsweise direkt an einer Bundesstraße untergebracht ist oder in einem Reitstall, an welchem keine weiteren Straßen vorhanden sind.

Die Deckungssumme der Ponyhaftpflicht kann zwischen den Optionen 6 Mio., 12 Mio. und 20 Mio. Euro gewählt werden und ist auch später zu jedem Zeitpunkt änderbar. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall reduziert sich der Beitrag der Ponyhaftpflicht – aber hier ist daran zu denken, dass der Ponyhalter sämtliche Schäden bis zu 150 Euro selbst zahlen muss.

Als Highlight auf dem Versicherungsmarkt ist auch die gelegentliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Reitlehrer in der Ponyhaftpflicht mitversichert. Hierbei geht es um folgende Problematik: wenn der Ponyhalter seiner Reitbeteiligung Reitstunden gibt oder bei einer neuen Reitbeteiligung schauen will, wie sie mit dem Pferd klar kommt, so ist er haftungstechnisch ein Reitlehrer. Fällt nun der Reiter vom Pferd, weil der Pferdehalter das Kommando zum Angaloppieren gab, so schützt nur diese Ponyhaftpflicht vor den Ansprüchen.
Ein wichtiger Leistungsbaustein einer Ponyhaftpflicht, sind die Schäden an gemieteten Gegenständen. Diese sind in dieser Pferdeversicherung natürlich mitversichert. Darunter fallen beispielsweise Schäden an Pferdeanhängern, Weidezäunen, Pferdeboxen, Weidezaungeräten, Offenstalleinzäunungen usw. Die Mietsachschäden sind in der Ponyhaftpflicht ohne eine zusätzliche Selbstbeteiligung versichert.

Hinsichtlich der Verwendung des Ponys schreibt die Tierversicherung keine Regeln vor. Der Ponyhalter kann mit dem versicherten Pony private Kutschfahrten machen, das Pony ohne Gebiss oder Sattel reiten oder ein Knotenhalfter verwenden.

Selbstverständlich ist auch die Offen – und Laufstallhaltung im Versicherungsumfang der Ponyhaftpflicht enthalten, ebenso wie die vorher bereits genannten Flurschäden. Diese Ponyhaftpflicht schreibt den Reitanlagen und den privaten Ponyhaltern keine Zaunhöhe vor. Nach einem Schadensfall wird der Versicherungsnehmer dieser Tierversicherung nicht im Beitrag „nach oben gestuft“, es existiert demnach keine versteckte Beitragserhöhung.
Das Turnierrisiko und der ungewollte Deckakt sind inklusive. Trabrennpferde sind bei uns zum selben Beitrag in der Ponyhaftpflicht versicherbar, solange sie nur im privaten Sport eingesetzt werden.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Pferdeversicherung ist auch, dass Weideunfälle abgesichert sind. Hierbei muss das Pony auch kein Halfter auf der Weide tragen. Ebenso ist es irrelevant, mit wie vielen anderen Pferden es zur Koppel gebracht wird. Tritt das versicherte Pony ein anderes Pferd, so können die Tierarztkosten bei der Ponyhaftpflicht zur Prüfung eingereicht werden.
In der Ponyhaftpflicht gibt es hohe Mengenrabatte, wenn mehrere Pferde versichert werden.

Schadenbeispiele in der Ponyhaftpflicht

Zu einem Schaden kann es in der Ponyhaftpflicht sehr schnell kommen.
Das versicherte Pony tritt in der Nacht gegen die Selbsttränke seiner Box. Diese muss durch einen Fachmann ausgetauscht und installiert werden. Der Schaden beläuft sich auf knapp tausend Euro.

Ein anderer Schaden kann sich so ereignen: während des Trainings in der Reithalle kommt es zu einem folgenschweren Sturz. Die Reiterin fällt von ihrem Pferd und das Pferd rennt panisch durch die Reithalle. Es tritt gegen die Bande und schlägt dabei einige Bretter heraus. Den Schaden an der Reithalle erstattet die Ponyhaftpflicht.

Auch wenn andere Pferde zu Schaden kommen, springt die Ponyhaftpflicht ein: das versicherte Pony tritt während des Wiedegangs einem anderen Pferd gegen das hintere Bein. Ein Beinbruch ist die Folge. Der Tierarzt wird verständigt, das getretene Pferd muss noch vor Ort eingeschläfert werden. Auch hier ist es gut, wenn man eine Ponyhaftpflicht abgeschlossen hat.

Versicherungssummen und Laufzeiten der Ponyhaftpflicht

Den Umfang der Ponyhaftpflicht kann der Ponyhalter flexibel entscheiden und zusammenstellen. Selbstverständlich können die einzelnen Parameter der Ponyhaftpflicht später auch geändert werden.

Die Deckungssummen der Ponyhaftpflicht können zwischen 6 Mio., 12 Mio. und 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewählt werden. Ob im Vertrag der Ponyhaftpflicht eine Selbstbeteiligung (150 Euro je Schaden) enthalten sein soll, entscheiden Sie selbst. Die Selbstbeteiligung reduziert den Jahresbeitrag – jedoch müssen dann bei jedem Schadensfall 150 Euro selbst getragen werden.

Die Laufzeit der Ponyhaftpflicht wird im Antrag für 5 Jahre vereinbart, da dies den günstigsten Beitrag ausmacht. Aber keine Angst vor einer langen Vertragslaufzeit: Kündigen können Sie die Ponyhaftpflicht innerhalb der 5 Jahre, wenn die Beiträge erhöht werden, wenn ein Schadensfall reguliert wurde oder wenn das Pony verkauft wird. Nach Ablauf von 3 Jahren kann die Ponyhaftpflicht ganz regulär jedes Jahr zum Ablauf gekündigt werden.

Der Versicherungsschutz der Ponyhaftpflicht gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.

Versicherer der Ponyhaftpflicht

Der Versicherer und damit der Risikoträger der Ponyhaftpflicht ist die Gothaer Versicherung. Diese Pferdeversicherung ist ein von pferd-versichert.de angebotener Spezialtarif für Pferdehalter und beinhaltet viele Sonderleistungen in der Ponyhaftpflicht.

Ausschlüsse der Ponyhaftpflicht

Für die Ponyhalter, die ihr Pferd zu Hause halten und die keine Reitbeteiligungen oder generell andere Reite auf ihrem Pony unterrichten, ist dieser Tarif nicht 100%ig geeignet, da wir hierfür eine Ponyhaftpflicht ohne den Zusatzbaustein der Schäden an gemieteten Gegenständen empfehlen.

Der Tarif ist günstiger, da die Schäden an gemieteten Gegenständen nicht versichert sind: Pferdehaftpflicht ohne Mietsachschäden.

Vorsätzliches Herbeiführen von Schäden ist in keiner Pferdehaftpflicht versichert, daher auch in dieser Ponyhaftpflicht nicht versichert.

Besonderheiten der Ponyhaftpflicht

Wenn mit dem eigenen Pony gegen Entgelt Reitstunden erteilt oder wer mit dem eigenen Pony auf der Kirmes Kinderreiten anbietet, der muss genau entscheiden, ob er einen private Ponyhaftpflicht benötigt oder eine gewerbliche Schulpferdehaftpflicht.

Diese Abgrenzung können wir gern am Telefon besprechen, rufen Sie uns einfach unter 030 633 11 400 an.

Grundsätzlich gilt: werden mit dem Pony Gewinne erzielt, so ist die Schulpferdehaftpflicht die passende Pferdehaftpflicht. Eine bestehende Ponyhaftpflicht für den privaten Bereich benötigt der Ponyhalter dann nicht mehr, da diese in der Schulpferdehaftpflicht enthalten ist. 

Besonders in unserer Ponyhaftpflicht ist auch, dass wir gänzlich auf die namentliche Nennung der Tiere verzichten. Wenn Sie mehrere Ponys oder Pferde besitzen, so werden diese durch Mengenrabatte noch günstiger.

weitere Angebote der Tierversicherung

 

Wichtige Pferdeversicherung zur Erstattung aller Tierarztkosten Pferdehalter, die sämtliche Tierarztkosten bei der Pferdeversicherung einreichen möchten, benötigen eine Pferde Krankenvollversicherung als Ergänzung zur OP Versicherung... Weitere Informationen zur Pferde KrankenversicherungReiterunfallversicherung

Rechtsschutzversicherung für Pferdehalter und ReitbeteiligungenEin Gerichtsstreit kann sich schnell ereignen - Pferdehalter können zum Glück die Kosten in der Pferdehalter Rechtsschutzversicherung absichern... weitere Informationen zur Pferdehalter Rechtsschutzversicherung

Operationskostenversicherung für Pferde günstigUm sich gegen die unerwartet hohen Operationskosten abzusichern, sollte jeder Pferdehalter eine Pferde OP Versicherung abschließen... weitere Informationen zur Pferde OP Versicherung

Übersicht Tierversicherung