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Pferdehaftpflicht inkl. Mietsachschäden

Highlights der Pferdehaftpflicht:

| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist mitversichertPferdehaftpflicht als günstige Pferdeversicherung

| Mietsachschäden an Stallungen, Weiden und Boxen sind versichert, ebenso an Führanlagen, Pferdesolarien, Pferdeanhängern usw. 

| Deckungssumme von bis zu 20 Mio. Euro frei wählbar, keine versteckten Selbstbeteiligungen

| Privater Kutschfahrten und alle Reiter des Pferdes sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert

| uvm.

Alle Highlights der Pferdehaftpflicht auf einen Blick

| NEU mitversichert sind in der Pferdehaftpflicht gemietete oder geliehene bewegliche Reitutensilien, wie z.B. Sattel, Helm, Gerte, Trense, bis 500 Euro.  

| Die Deckungssummen kann der Pferdehalter in der Pferdeversicherung frei wählen. Die Auswahl besteht zwischen 5 Mio., 10 Mio. und 20 Mio. Euro

| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist in unserer Pferdehaftpflicht mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen. Wenn die Reitbeteiligungen sich an den Unkosten beteiligen, stellt dies kein Problem dar.

| Mitversichert sind auch die sogeannten Mietsachschäden. das ehißt, wir versichern auch Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden, sowie Pferdesolarien, Laufbahnen, sowie Führ- und Longieranlagen bis 25.000 Euro

| Mitversichert sind in der Pferdehaftpflicht selbstverständlich auch die Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 Euro

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Offen – und Laufstallhaltung und auch das Weiderisiko sind mitversichert, ebenso die daraus entstehenden Schäden an anderen Pferden oder Hunden

| Die Teilnahme an Turnieren und Rennen ist mitversichert, ebenso das dazugehörende Training

| Trabrennpferde werden in der Pferdeversicherung zum gleichen Tarif versichert, sofern sie nur im privaten Rennsport eingesetzt werden

| In der Pferdehaftpflicht profitert der Pferdehalter von hohen Mengenrabatten, wenn mehrere Pferde versichert werden

| Der gewollte Deckakt und der ungewollter Deckakt sind kostenfrei in der Pferdeversicherung enthalten

| Auslandsaufenthalte des versicherten Pferdes sind bis zu 1 Jahr mitversichert

| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert, sofern sich das Fohlen weiterhin im Besitz des Pferdehalters befindet

| alle Flurschäden, die das versicherte Pferd anrichtet, sind mitversichert

| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) gegen den Pferdehalter sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert, auch wenn die Reitbeteiligung einen Unkostenbeitrag zur Pferdehaltung beisteuert.

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert

| In der Tierversicherung besteht keine Helmpflicht für den Reiter des versicherten Pferdes

| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe

| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

| Nach einem Schadensfall wird der Pferdehalter nicht im Beitrag hochgestuft

Beitragsrechner Pferdehaftpflicht inkl. Mietsachschäden

  

Pferdehaftpflicht als wichtigste Pferdeversicherung online abschließenDie Übermittlung Ihrer Antragsdaten erfolgt über eine gesicherte SSL-Verbindung.

Informationen zur Vertragslaufzeit der Pferdehaftpflicht

Die Beiträge der Pferdehaftpflicht enthalten bereits die Versicherungssteuer. Nutzen Sie den günstigeren 5-Jahres Vertrag: Sollte das Pferd versterben oder verkauft werden, so endet der Vertrag sofort. Nach einem Schadensfall, nach einer Beitragserhöhung oder nach Ablauf von 3 Jahren können Sie den Vertrag ebenso kündigen.

Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie aus das entsprechende Thema!

Alle Highlights der Pferdehaftpflicht auf einen Blick

| NEU mitversichert sind in der Pferdehaftpflicht gemietete oder geliehene bewegliche Reitutensilien, wie z.B. Sattel, Helm, Gerte, Trense, bis 500 Euro.  

| Die Deckungssummen kann der Pferdehalter in der Pferdeversicherung frei wählen. Die Auswahl besteht zwischen 5 Mio., 10 Mio. und 20 Mio. Euro

| Jeder Reiter des versicherten Pferdes ist in unserer Pferdehaftpflicht mitversichert, auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen. Wenn die Reitbeteiligungen sich an den Unkosten beteiligen, stellt dies kein Problem dar.

| Mitversichert sind auch die sogeannten Mietsachschäden. das ehißt, wir versichern auch Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen und Weiden, sowie Pferdesolarien, Laufbahnen, sowie Führ- und Longieranlagen bis 25.000 Euro

| Mitversichert sind in der Pferdehaftpflicht selbstverständlich auch die Schäden an geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger bis 2.500 Euro

| Mitversichert ist für den Versicherungsnehmer die gelegentliche ent- oder unentgeltliche private Tätigkeit als Reitlehrer

| Offen – und Laufstallhaltung und auch das Weiderisiko sind mitversichert, ebenso die daraus entstehenden Schäden an anderen Pferden oder Hunden

| Die Teilnahme an Turnieren und Rennen ist mitversichert, ebenso das dazugehörende Training

| Trabrennpferde werden in der Pferdeversicherung zum gleichen Tarif versichert, sofern sie nur im privaten Rennsport eingesetzt werden

| In der Pferdehaftpflicht profitert der Pferdehalter von hohen Mengenrabatten, wenn mehrere Pferde versichert werden

| Der gewollte Deckakt und der ungewollter Deckakt sind kostenfrei in der Pferdeversicherung enthalten

| Auslandsaufenthalte des versicherten Pferdes sind bis zu 1 Jahr mitversichert

| Fohlen der versicherten Stute sind bis zum Alter von 12 Monaten mitversichert, sofern sich das Fohlen weiterhin im Besitz des Pferdehalters befindet

| alle Flurschäden, die das versicherte Pferd anrichtet, sind mitversichert

| Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse) gegen den Pferdehalter sind mitversichert

| Eigenschaden an Reitbeteiligungen mitversichert, auch wenn die Reitbeteiligung einen Unkostenbeitrag zur Pferdehaltung beisteuert.

| Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive
gebisslose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert

| In der Tierversicherung besteht keine Helmpflicht für den Reiter des versicherten Pferdes

| Keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe

| Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

| Nach einem Schadensfall wird der Pferdehalter nicht im Beitrag hochgestuft

Allgemeine Informationen zur Pferdehaftpflicht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass jeder Pferdehalter bereits aus dem Gesetz heraus für alle Schäden haftet, die das Pferd anrichtet. Hierbei ist es egal, ob den Pferdehalter eine Schuld trifft oder nicht. Er haftet allein aus dem Besitz heraus.

Nun sagen sich viele Pferdehalter, dass sie keine Pferdehaftpflicht benötigen um eine fremde Putzbox zu ersetzen, die das eigene Pferd aus Versehen mit dem Huf zerstört das. Das ist auch in Ordnung, aber was ist mit den Personenschäden?

Da Personenschäden unendlich hoch ausfallen können und diese in der Regel nicht vom normalen monatlichen Einkommen zu decken sind, muss das Risiko an eine Tierversicherung abgegeben werden. In diesem Fall hilft nur die Pferdehaftpflicht, welche hier auch noch die Schäden an gemieteten Gegenständen einschließt, den sogenannten Mietsachschäden.

Wer ist versichert in der Pferdehaftpflicht

Eine Pferdeversicherung ist dann besonders wichtig, wenn es um Schäden geht, die unbegrenzt hoch ausfallen können. So auch bei der Pferdehaftpflicht.

Wer Besitzer eines Pferdes ist, der haftet für alle Schäden, die sein Pferd einen dritten gegenüber anrichtet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es eine zerbrochene Brille ist, ein Tritt gegen ein parkendes Auto oder aber der Sturz einer Reitbeteiligung vom eigenen Pferd - der Pferdehalter haftet und das unbegrenzt hoch.

Gegen dieses Risiko kann sich der Pferdehalter mit nur einer Pferdeversicherung absichern, der Pferdehaftpflicht. Diese ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

In dieser Pferdeversicherung sind auch Reitbeteiligungen und Fremdreiter, sowie alle Gastreiter mitversichert. Hierbei ist es egal, wie viele Reitbeteiligungen auf dem versicherten Pferd reiten. Selbstverständlich können die Reitbeteiligungen an den Pferdehalter auch einen Unkostenbeitrag zahlen, der die Schmied- oder Futterkosten des Pferdes deckt.

Was ist versichert in der Pferdehaftpflicht

Mitversichert ist in der Pferdehaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligungen, sofern sie nicht (Mit-)Eigentümer des Tieres sind. Das bedeutet, dass diese Pferdeversicherung die Schäden absichert, die ein fremder Reiter / Reitbeteiligung mit dem versicherten Pferd verursacht. Ein berechtigter Reiter ist jeder Reiter, dem der Pferdehalter es erlaubt, das Pferd zu reiten. 

Dabei ist später jeder Reiter des versicherten Pferdes kostenlos mitversichert. Das bedeutet, dass jeder Reiter der einen Schaden mit dem versicherten Pferd anrichtet, mit in der Pferdehaftpflicht versichert ist – natürlich darin enthalten auch alle Reitbeteiligungen des Pferdes. Eine namentliche Nennung ist bei dieser Pferdehaftpflicht nicht nötig und es muss auch kein Haftungsausschluss vereinbart werden. Der Eigenschaden an der Reitbeteiligung ist ebenso mitversichert.

Mit dem Eigenschaden an der Reitbeteiligung ist gemeint, dass die Pferdehaftpflicht auch dann die entstandenen Ansprüche bezahlt oder abwehrt, wenn die Reitbeteiligung vom versicherten Pferd geschädigt wird. Wenn die Reitbeteiligung beispielsweise bei einem Ausritt stürtz und mit dem Krankenwagen in das nächste Krankenhaus zur Behandlung gebracht wird, dann entstehen bereits die ersten Kosten, welche später von der Pferdehaftpflicht verhandelt werden. Wenn dann die Krankenkassen den Pferdehalter in Regress nehmen und die Behandlungkosten ersetzt haben möchte, so ist das ein Schadenfall für die Pferdehaftpflicht.

Großer Vorteil dieser Pferdehaftpflicht ist, dass die Reitbeteiligung nicht namentlich genannt werden muss und dass kein Haftungsausschluss vereinbart werden muss. Der Eigenschaden an der Reitbeteiligung ist in dieser Pferdehaftpflicht ebenso mitversichert. Fällt die Reitbeteiligung beim Ausritt beispielsweise vom Pferd, so zahlt diese Pferdeversicherung auch den Rettungsdienst, wenn die Krankenkasse Ansprüche erhebt.

Eine Helmpflicht besteht bei dieser Pferdehaftpflicht nicht.

Die Pferdehaftpflichtversicherung hat auch die Funktion einer kleinen Rechtsschutzversicherung: meldet der Pferdehalter seiner Pferdehaftpflicht einen Schaden, so prüft die Versicherung für den Pferdehalter als Erstes, ob der Haftungsanspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Stellt sich nun heraus, dass der Haftungsanspruch gegen den Pferdehalter gar nicht gerechtfertigt ist, so wehrt die Pferdehaftpflicht die Schadenansprüche ab. Dies bedeutet nicht, dass der Pferdehalter den Schaden aus eigener Tasche zahlen muss. Ganz im Gegenteil: sollte der Geschädigte nochmals mit Ansprüchen an den Pferdehalter herantreten, so kann der Pferdehalter dies erneut seiner Pferdehaftpflicht melden und diese wird erneut überprüfen. Daher spricht man von einer kleinen Rechtsschutzversicherung.

Die Deckungssumme der Pferdehaftpflicht kann aus den Optionen 5 Mio, 10 Mio und 20 Mio Euro frei gewählt werden. Der Beitrag kann durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall reduziert werden. Tritt ein Schadensfall ein, so muss der Pferdehalter bei jedem Schaden 150 Euro selbst zahlen. Alle weiteren Kosten werden von der Versicherung übernommen.

Die Pferdehaftpflicht kommt auch für lebenslange Rentenzahlungen auf, wenn die geschädigte Person nicht mehr arbeiten kann.

Versichert sind in dieser Pferdehaftpflicht auch Mietsachschäden. Diese sind in normalen Produkten nicht mitversichert - bei uns schon! Hierbei spricht man von Schäden an gemieteten Gegenständen. Wird beispielsweise die Boxentür herausgetreten oder aber die Selbstränke abgerissen, so haftet die Pferdehaftpflicht für den entstandenen Schaden.

Schadenbeispiele in der Pferdehaftpflicht

Schäden in der Pferdehaftpflicht können sich schnell ereignen. Hat das Pferd in der Nacht die Selbsttränke der Pferdebox abgetreten, so ist der Stallbetreiber sicher erfreut, wenn der Pferdehalter den Schaden bei seiner Pferdehaftpflicht meldet.

Ebenso kann es passieren, dass das Pferd einem Fremden auf den Fuß tritt und dieser sich den Mittelfuß bricht. Der entstandene Arbeitsausfall für die kommenden 7 Wochen wird von der Pferdehaftpflicht geregelt. Wenn das versicherte Pferd sich bei einem Ausritt erschreckt, weil Spaziergänger um die Ecke kommen, kann es passieren, dass der Reiter herunter fällt. Das Pferd galoppiert über das frisch bestellte Feld. Der Pferdehalter haftet für die Ernteausfälle - gut, wenn man eine Pferdehaftpflicht besitzt!

Am schlimmsten sind die Personenschäden, die das Pferd verursacht. Bleibt der Reiter bewusstlos am Boden zurück, so müssen Rettungsdienst und Feuerwehr den Reiter suchen und in ein Krankenhaus bringen. Im schlimmsten Fall ist dieser querschnittsgelähmt und kann sein Leben nicht mehr in gewohnter Weise fortführen. Der Besitzer haftet in vollem Umfang.

Für all diese Schäden ist die Pferdehaftpflicht ein starker Partner an der Seite des Pferdehalters.

Versicherungssummen und Laufzeiten der Pferdehaftpflicht

Jeder Pferdehalter hat bei uns die freie Wahl zwischen drei verschiedenen Deckungssummen. In der Pferdehaftpflicht können die Deckungssummen zwischen den Optionen 5 Mio, 10 Mio und 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewählt werden.

Die Lautzeit der Pferdehaftpflicht wird im Antrag für 5 Jahre vereinbart, da dies den günstigsten Beitrag ausmacht. Kündigen können Sie die Pferdehaftpflicht auch innerhalb der 5 Jahre, wenn die Beiträge erhöht werden, wenn ein Schadensfall reguliert wurde oder wenn das Pferd verkauft wird. Nach Ablauf von 3 Jahren kann jede Pferdeversicherung gekündigt werden.

Haben Sie daher keine Angst vor einen mehrjährigen Vertragslaufzeit - Sie können kündigen, wenn wir Ihnen nicht mehr das bieten können, wofür Sie sich jetzt entscheiden.

Der Beitrag der Pferdehaftpflicht wird wesentlich günstiger, wenn der Pferdehalter eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall in den Vertrag einschließt. Aber Achtung, Sie zahlen dann alle Schäden bis 150 Euro "aus eigener Tasche".

Der Versicherungsschutz gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland. Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.

Versicherer der Pferdehaftpflicht

Der Versicherer der Pferdehaftpflicht ist die Gothaer Versicherung. Diese Pferdeversicherung ist ein Spazieltarif für Pferdehalter und beinhaltet viele Sonderleistungen in der Pferdehaftpflicht.

Ausschlüsse der Pferdehaftpflicht

Eine private Pferdehaftpflichtversicherung ist für die Pferdehalter passend, die ihr Pferd als Hobby nutzen. Eine Reitbeteiligung, die sich an den Kosten beteiligt, ist bei uns zulässig. Wer hingegen mit seinem Pferd Gewinne erzielen möchte weil es regelmäßig im Reitunterricht läuft oder auf Festen zum Kinderreiten angeboten wird, der benötigt eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, die sogenannte Schulpferdehaftpflicht

Besonderheiten der Pferdehaftpflicht

In dieser Pferdehaftpflicht sind Schäden an gemieteten Gegenständen  mitversichert, ohne eine versteckte Selbstbeteiligung.

Wenn im Hauptvertrag keine Selbstbeteiligung eingeschlossen wird, dann fällt auch keine Selbstbeteiligung auf die Mietsachschäden an.

Wenn der Pferdehalter vom Pferd fällt, dann ist dies wie ein Eigenschaden zu bewerten und damit nicht versichert. Daher empfehlen wir dringend dem Pferdehalter den Abschluss einer Reiter Unfallversicherung.

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