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Bestimmungen rund um den Pferdetransport

Pferde richtig transportieren

Früher oder später kommt fast jeder Pferdebesitzer in die Verlegenheit, dass er sein Pferd transportieren will oder muss. Dann stellt sich die Frage, was er dabei alles zu beachten hat.

Spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Pferdetransport muss der Antrag für die einmalige Pferdetransportversicherung gestellt sein. Diese kostet nicht viel Geld, sichert jedoch den Wert des Pferdes ab, wenn dieses beim Transport versterben sollte.

Ausgehend von dem doch häufigsten Transportmittel des Pferdeanhängers, welches von einem entsprechenden Zugfahrzeug gezogen wird, ist zunächst zu beachten, dass der Fahrer den richtigen Führerschein besitzt. Im Jahre 2000 wurde der bis dato gültige Führerschein neu definiert und in die Klassen A bis E unterteilt. Des Weiteren wurde ein Anhängerführerschein (Klasse E) eingeführt. Wer also einen Pferdeanhänger fahren will und nach 2000 seinen Führerschein  gemacht hat, benötigt dafür neben dem Autoführerschein der Klasse B den Anhängerführerschein der Klasse E.  Soweit der erforderliche Führerschein vorliegt, ist noch ein Blick in die Zulassungspapiere des Zugfahrzeuges (Kfz-Schein) erforderlich. Zu prüfen ist hier, welche Anhängelast das Zugfahrzeug ziehen darf. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (Leergewicht plus Ladung) darf nicht darüber liegen.

Die nächste wichtige Frage ist die, nach der richtigen Pferdeanhängerversicherung. Hierbei ist entscheidend, wie der Pferdeanhänger zugelassen ist. Soweit es sich um einen Spezialanhänger der ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke genutzt wird handelt, ist dieser weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Auch müssen keine Steuern für den Anhänger gezahlt werden. Er erhält ein eigenes Kennzeichen und ist alle zwei Jahre der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO (TÜV/Hauptuntersuchung) zu unterziehen.

Diese Anhänger sind während der Fahrt immer über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Problematisch wird es nur dann, wenn der Anhänger im abgekuppelten Zustand einen Schaden verursacht. Dann haftet der Halter des Anhängers persönlich. Ebenfalls problematisch wird es, wenn man mit einem solchen Spezialanhänger mal etwas anderes transportiert. Dann entfällt die Grundlage für die Zulassungs- und Steuerbefreiung.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, für den Pferdeanhänger freiwillig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade, wenn man den Anhänger häufiger mal verleiht, ist es sinnvoll auf diese Art das Haftungsrisiko versicherungstechnisch auszuschließen.  Auch ist es sinnvoll, zumindest eine Teilkaskoversicherung für den Anhänger abzuschließen. Sie tritt bei Diebstahl, Brand und Wildschaden ein.

Fahren mit einem Pferdeanhänger

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für ein Kfz-Pferdeanhänger-Gespann beträgt 80 km/h. Diese kann auf 100 km/h erhöht werden, wenn das Zugfahrzeug in der Kombination mit dem Anhänger die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt. Diese sind ein Zugfahrzeug, welches mit ABS ausgestattet ist und Reifen am Anhänger, die für 120 km/h ausgelegt und jünger als sechs Jahre sind. Außerdem darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 110 Prozent des Leergewichts beim Zugfahrzeug betragen. Eine solche 100 km/h Plakette erhält man bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Das Fahren mit einem Gespann, speziell Richtungs- und Spurwechsel und insbesondere das Rückwärtsfahren sind nicht immer ganz einfach. Es gibt hier aufgrund des höheren Gesamtgewichtes und der größeren Länge des Gespannes im Vergleich zum normalen Pkw einige Besonderheiten zu beachten. Insbesondere muss beim gesamten Fahrstil darauf geachtet werden, dass ja hinten noch ein Vierbeiner oder zwei im Anhänger stehen, die das Ganze ausbalancieren müssen. Dies erfordert insgesamt eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise. Aus lauter Vorsicht ist es aber auch nicht sinnvoll nur noch mit 30 km/h unterwegs zu sein – ein solches Fahrverhalten würde andere Verkehrsteilnehmer extrem behindern und diese eventuell zu riskanten Überholmanövern provozieren.

Beim Kurvenfahren ist das äußere Vorderrad der Anhaltspunkt für den richtigen Radius. Über diesen Punkt hinaus kann der Anhänger nie kommen, da der Wendekreis des Anhängers kleiner ist als der des Zugfahrzeuges. Dies bedeutet im Gegenzug, dass man beim Abbiegen etwas ausholen muss. Dies sollte aber in Maßen geschehen, um nicht den Gegenverkehr zu gefährden. Auch sollten die Kurven bzw. das Abbiegen in einem deutlich geringeren Tempo als sonst erfolgen, um ein wildes Ausbalancieren der Pferde zu vermeiden. Es gibt zwar auch unter den Pferden wahre Kurvenkünstler, aber generell birgt eine zu schnell genommene Kurve ein hohes Verletzungsrisiko für die Pferde – insbesondere wenn diese keinen stabilen Beinschutz tragen.

Das sicherlich schwierigste Thema, was auf jeden Fall ausgiebig geübt werden sollte, ist das Rückwärtsfahren mit einem Gespann. Sicherlich kann man das Thema auch versuchen zu umgehen, indem man das Gespann immer so parkt, dass man vorwärts wieder wegfahren kann. Aber irgendwann wird der Tag kommen, an dem man von jemandem so zugeparkt wurde, dass man nur noch rückwärts weg kommt. Also besser vorher auf einer möglichst großen und überschaubaren Fläche üben, bevor die erste Rückwärtsfahrt auch noch unter erschwerten Bedingungen erfolgen muss. Das Schwierige am Rückwärtsfahren mit einem Gespann ist die Tatsache, dass der Anhänger immer in die entgegengesetzte Richtung des Lenkeinschlages fährt. Also wenn man rückwärts nach rechts fahren möchte, das Lenkrad zunächst nach links einschlagen, bis der Anhänger wie gewünscht reagiert. Dann das Lenkrad zurück in die ursprüngliche Position bringen und anschließend das Zugfahrzeug Nachlenken, also nach rechts. Das Wichtigste dabei ist nicht in Hektik verfallen, beide Außenspiegel nutzen und eventuell einen ebenfalls geduldigen Einweiser zur Hilfe nehmen. Wenn man das Rückwärtsfahren erst einmal ein paar Mal geübt hat, geht es einem irgendwann ganz leicht von der Hand.

Auch mit einem Gespann kann eine Vollbremsung erforderlich sein. Sicherlich ist das eine äußerst unschöne Situation, da eine Vollbremsung auf jeden Fall ein erhöhtes Verletzungsrisiko für das transportierte Pferd darstellt. Meist gibt es aber keine wirkliche Alternative, da eine Kollision ein wesentlich höheres Schadensrisiko darstellt, da auch dabei schließlich das Gespann recht abrupt zum stehen kommt. Um eine Vollbremsung sicher durchzuführen, muss zunächst das Zugfahrzeug gebremst werden, damit die Auflaufbremse am Anhänger aktiviert wird, damit dieser nicht mehr das Zugfahrzeug anschiebt. Dies geschieht jedoch nur, wenn das Bremspedal mit aller Kraft getreten wird.

Eine ebenfalls sehr unangenehme und gefährliche Situation ist es, wenn der Anhänger ins Pendeln gerät. Auf gar keinen Fall sollte man durch vermehrtes Gasgeben versuchen, den Anhänger „gerade zu ziehen“. Im Gegenteil, die Devise ist hier Fuß vom Gas und Lenkrad gut festhalten. Falls dies mal nicht ausreicht, kann man in dem Moment, wo der Anhänger in gerader Linie hinter dem Zugfahrzeug ist, ganz vorsichtig bremsen.

Was ist noch zu beachten beim Pferdetransport?

Seit 2005 gibt es noch einen weiteren wichtigen Aspekt beim Pferdetransport. Nach der VO EG Nr.1/2005 benötigt jeder, der ein Pferd in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 65 Kilometer transportiert, dafür einen Befähigungsnachweis. Eine wirtschaftliche Tätigkeit in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn dies steuerlich zu einer Veranlagung führt – auch wenn es finanziell gesehen ein Verlustgeschäft sein sollte.

Der Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich, bei Transporten von Pferden unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierklinik.

Für die Erlangung des Nachweises ist die Absolvierung eines Lehrganges erforderlich. Mit dem Nachweis der bestandenen Prüfung kann man dann beim zuständigen Veterinäramt den Befähigungsnachweis und die Zulassung als Transportunternehmer gemäß Typ 1 beantragen.

Wer glaubt, dass er sein Pferd garantiert niemals transportieren lassen muss, der sollte sich gedanklich damit auseinandersetzen, was er in folgenden Situationen macht:

  • das Pferd erleidet eine Kolik und muss umgehend in eine Pferdeklinik gebracht werden
  • der Pensionsstall wird geschlossen und die Pferdehalter müssen sich einen neuen Pferdestall suchen
  • das Pferd muss nach einer längeren Krankheit wieder aufgebaut werden und muss dazu in einen anderen Stall transportiert werden.

Auch die Pferdehaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil, denn sie sichert die Schäden am geliehenen Pferdeanhänger ab.

Für Pferde, die öfter transportiert werden, bietet sich die dauernde Transportversicherung für Pferde an. Diese sichert den finanziellen Verlust des Pferdes ab, wenn dieses in Folge des Transportes verstirbt.

Text: Stiftung klassische Dressur e.V.

Pferdeanhängerversicherung

  • Freie Wahl: Haftpflicht in Kombination mit Voll- oder Teilkasko
  • Deckungssumme von pauschal 100 Mio. Euro
  • Günstigen Beiträge für schwarze und grüne Kennzeichen
  • Pferdeanhänger zur privaten Nutzung komplett versichert
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Pferdetransportversicherung

  • 80% Erstattung der Versicherungssumme
  • Tod und Nottötung des Pferdes während eines privaten Transportes sind versichert
  • Entschädigung auch bei Diebstahl und Raub des Pferdes
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Einmalige Pferdetransportversicherung

  • Die Pferdetransportversicherung ist die optimale Pferdeversicherung für den ersten Pferdetransport, z. B. nach dem Pferdekauf oder zum Turnier
  • 80% Erstattung der Versicherungssumme wenn das Pferd bei dem versicherten Transport verstirbt
  • Keine Auflagen bezüglich der Transportbedingungen für das Pferd
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Autor/in: Anja Tylkowski
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