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Erstprämie zur Zahlung der Tierversicherung
Wer eine Tierversicherung abschließt, der hat auch einige Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
Beispielsweise möchte ein Stallbetreiber sein Schulpferd versichern. Hierfür beantragt er eine Schulpferdehaftpflicht und möchte für den folgenden Tag den Versicherungsschutz erhalten. Der Stallbetreiber erhält durch die Vereinbarung des Lastschriftverfahrens den sofortigen Versicherungsschutz für den gewünschten Beginn. Wirft das Schulpferd am folgenden Abend ein Kind vom Rücken, so wäre dies schon ein versicherter Schaden der Schulpferdehaftpflicht.
Der Versicherungsschutz wird jedoch nur vorbehaltlich erteilt. Vorbehaltlich deswegen, weil die Zahlung der Erstprämie die Voraussetzung für den dauerhaften Versicherungsschutz darstellt.
Verankert ist die Zahlung der Erstprämie im §37 VVG.
