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Verkauf des Pferdes in der Pferdehaftpflicht
Die meisten Tiere, die in menschlicher Obhut gehalten werden, können versichert werden. Für einige besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung. Die Pferdehaftpflicht ist freiwillig. Dennoch gehört sie zu den Versicherungen, deren Abschluss von Experten dringend angeraten wird.
Diese Pferdeversicherung schützt den Pferdebesitzer gegen Ansprüche Dritter, wenn das Pferd einen Schaden verursacht hat. Die Pferdehaftpflicht greift auch dann, wenn das Pferd entläuft und dann Schäden an Gegenständen oder Personen verursacht. Da solche Schäden nicht selten in die Million gehen, wird immer wieder über die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pferdehaftpflicht diskutiert.
Die Pferdeversicherung kann bei Tod oder Verkauf des Pferdes ohne Fristen gekündigt werden. In beiden Fällen ist ein Nachweis notwendig. Das kann eine Bestätigung des Tierarztes bzw. ein Kaufvertrag sein.
Die Tierversicherung kann frei entscheiden, ob sie ab Bekanntgabe des Verkauf des Pferdes den Vertrag zur Pferdehaftpflicht beendet, oder rückwirkend zum Datum des Kaufvertrages.
Die Pferdeversicherung schließt neugeborene Fohlen der versicherten Mutterstute ein. Eine Pferdehaftpflicht gibt es zu günstigen Konditionen für Zuchtpferde und reine Weide- oder Gnadenbrotpferde. Private Kutschfahrten können ebenfalls versichert werden.
