Unfallbegriff in der Unfallversicherung

Ein Unfall ist ein unerwartet, nicht erwünschtes Ereignis, das ohne Absicht des Betroffenen gegen seinen Willen und sein Interesse eintritt und schädigend auf Körper, Geist und Seele des Betroffenen wirkt. Auch kann eine Schädigung eines Sachwertes durch einen Unfall eintreten. In der Regel wird ein Unfall durch äußere Einflüsse eines oder mehrerer Menschen oder Naturereignisse bewirkt. Ursache eines Unfalls kann ein natürliches Ereignis oder ein technisches oder menschliches Versagen sein.

Eine Unfallversicherung beugt solchen unerwarteten negativen Wirkungen auf Mensch und Sachen eines Unfalls vor und steht ein, wenn dieser eintritt. So tritt eine Unfallversicherung gegen Unfälle im Straßenverkehr, bei der sowohl der Fahrer, die Mitfahrer, aber auch das Verkehrsmittel versichert sind, ein, bei Sportunfällen, Arbeitsunfälle, Haushaltsunfällen.

Auch ein Reitunfall ist z.B. so ein nicht erwünschtes, Ereignis, dem mit einer Unfallversicherung vorgebeugt werden kann. Wer Pferdesport betreibt, sollte sich unbedingt auch gegen einen möglichen Reitunfall versichern.    


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