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Tierhalterhaftpflicht und Tierversicherung
Hamster, Katzen und andere kleine Tiere sind meist in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Halter inbegriffen. Eine gesonderte Tierversicherung wird bei größeren oder potentiell gefährlichen Tieren wie Schlangen, Pferden oder Hunden nötig.
Denn gerade die verursachen durch ihr natürliches Verhaltenspotential oft Schäden, sei es der temperamentvolle Rüde, der gern Menschen anspringt oder das Pferd, das bei Gefahr flieht. Deshalb ist die Tierhalterhaftpflicht eine wichtige Versicherung. Meist muss für jedes entsprechende Tier eine eigene Tierversicherung abgeschlossen werden.
Da der Halter bei Schäden, die durch das Tier verursacht werden gesetzlich zur Haftung verpflichtet ist, empfiehlt es sich eine Tierhalterhaftpflicht abzuschließen. In manchen Großstädten ist zum Beispiel eine Hundehaftpflicht sogar vorgeschrieben.
Pferdehaftpflicht und Hundehaftpflicht sind die am häufigsten abgeschlossenen Unterarten der Tierhalterhaftpflicht und werden deshalb meist einzeln aufgeführt. In der Regel sind auch andere Menschen, die das Tier hüten mit versichert.
