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Eintrittsalter in der Tierversicherung
Für manche Tierversicherungen ist ein sogenanntes Eintrittsalter festgelegt. Dieses Eintrittsalter klärt ab, wie alt das Tier maximal beim Neuabschluss der Tierversicherung sein darf.
In der Pferde Lebensversicherung der Uelzener ist der Eintritt beispielsweise auf das vollendete 11. Lebensjahr begrenzt. Ebenso ist dies bei der Pferde Krankenvollversicherung gehandhabt. Wird das Tier jedoch vor dem Höchstalter in der Versicherung aufgenommen, so bleibt der Versicherungsschutz natürlich auch nach Erreichen des Höchstalters bestehen.
In der Katzen Krankenversicherung ist das Eintrittsalter ebenfalls interessant, da sich dort der Beitrag für Katzen ab dem 8. Lebensjahr erhöht.
In der Pferdehaftpflicht und Hundehaftpflicht ist das Eintrittsalter irrelevant, ebenso in den gewerblichen Tierversicherungen wie der Schulpferdehaftpflicht.
