Reitlehrer- und Bereiterhaftpflicht

Die Aufgabe eines Reitlehrers ist weit mehr als nur das Vermitteln von grundlegendem Wissen rund um das Pferd und der Fähigkeit, mit dem Pferd umzugehen, sondern auch eine sehr verantwortungsvolle Aufgaben seinem Schüler - als Kind oder Erwachsener - gegenüber.

Ob Sie für die Reitstunden Geld erhalten oder nicht, das spielt keine Rolle. Während einer Reitstunde untersteht der Reitschüler, ob als Anfänger, Wiedereinsteiger oder Fortgeschrittener, immer Ihrer Aufsichtspflicht.

Verursachen Sie als Reitlehrer, sofern Sie im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige fahrlässig einen Schaden, haften Sie persönlich.

Highlights der Reitlehrer- und Bereiterhaftpflicht

  • Kein Trainerschein erforderlich!
  • Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis
  • Aufsichtsführung über Reitschüler
  • Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichts
  • Leitung und/oder Beaufsichtigung von Reitprüfungen
  • Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
  • Schäden aus dem Bereiten von Pferden
  • Therapeutisches Reiten ist mitversichert

ab
19,30
Euro

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