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Fragen zur Pferdelebensversicherung
- » Wer ist der Risikoträger der OP- Versicherung?
- » Kann ein Pferd versichert werden, das im Ausland steht?
- » Wie hoch soll die Versicherungssumme angesetzt werden?
- » Welche Pferde sind nicht versicherbar?
- » Gibt es eine Altersbeschränkung?
- » Welche Wartezeiten sind zu beachten?
- » Wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Wer ist der Risikoträger der OP- Versicherung?
Risikoträger ist die Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G.
Kann ein Pferd versichert werden, das im Ausland steht?
Nein. Ein Pferd, welches nicht in Deutschland steht, kann nicht versichert werden.
Wie hoch soll die Versicherungssumme angesetzt werden?
Die Versicherungssumme soll dem Wert des Tieres entsprechen. Abhängig vom Alter, Abstammung, Ausbildung und Erfolgen des Pferdes. Der Versicherer kann die Summe durch einseitige Erklärung herabsetzen, wenn Sie nachweislich zu hoch angesetzt wurde.
Welche Pferde sind nicht versicherbar?
Rennpferde können auf Grund des erhöhten Risikos leider nicht versichert werden.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Versicherungsfähig sind alle gesunden Tiere ab Beginn des 4. Lebensmonats. Die Versicherungsfähigkeit endet mit Vollendung des 11., bei Zuchtpferden mit Vollendung des 12., bei Ponys und anderen Kleinpferden mit Vollendung des 15. Lebensjahres.
Welche Wartezeiten sind zu beachten?
Stirbt das Pferd auf Grund eines Unfalls, so muss keine Wartezeit beachtet werden. Bei Hauptmängeln, z. B. Kehlkopferkrankung beträgt die Wartezeit 3 Monate, bei chronischen Erkrankungen 6 Monate.
Wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren vereinbart haben, so kann der Vertrag trotzdem zum Ende des 5. oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
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