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Fragen zur Pferdekrankenversicherung
- » Ab welchem Alter kann man ein Pferd versichern?
- » Was heißt 1-facher Satz der tierärztlichen Gebührenordnung?
- » Können eine Tierkrankenvollversicherung und eine OP-Krankenversicherung gleichzeitig abgeschlossen werden?
- » Endet die Versicherung bei Überschreiten eines bestimmten Lebensalters des Pferdes?
- » Errechnet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Wert des Pferdes?
- » Was geschieht bei Risikowegfall?
- » Gibt es Wartezeiten?
- » Gibt es eine Leistungsgrenze pro Jahr?
- » Wie erfolgt die Abrechnung der Tierarztkosten? Ist der Versicherungsnehmer vorleistungspflichtig?
- » Gilt die Krankenvollversicherung auch im Ausland?
Was heißt 1-facher Satz der tierärztlichen Gebührenordnung?
Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frei wählen.
Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung; Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).
Können eine Tierkrankenvollversicherung und eine OP-Krankenversicherung gleichzeitig abgeschlossen werden?
Ja! Da die reine Operations-Krankenversicherung nur die OP-Kosten bei einer bedingungsgemäßen Operation infolge Unfall oder Krankheit erstattet, kann der Abschluss einer zusätzlichen Krankenvollversicherung sinnvoll sein. Hier wären dann auch die Behandlungskosten bei einer "normalen" Erkrankung des Pferdes abgesichert.
Auch aus der Betrachtung der reinen Operationskosten-Absicherung ist diese Versicherungskombination durchaus interessant. Denn in der Krankenvollversicherung werden bis zu 60 % der OP-Kosten nach dem 1-fachen Satz erstattet, in der Operations-Krankenversicherung jedoch 100 % - wahlweise sogar bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Endet die Versicherung bei Überschreiten eines bestimmten Lebensalters des Pferdes?
Nein, eine solche Altersgrenze gibt es nicht.
Errechnet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Wert des Pferdes?
Nein, es handelt sich hier um pauschale Versicherungsbeiträge.
Was geschieht bei Risikowegfall?
Bei Tod oder Verkauf des versicherten Pferdes genügt ein kurzes Schreiben. Mit Eingangsdatum der Abmeldung wird der Vertrag aufgehoben.
Gibt es Wartezeiten?
Die Wartezeiten betragen 30 Tage für akute Erkrankungen und 6 Monate bei chronischen Erkrankungen des Pferdes.
Wie erfolgt die Abrechnung der Tierarztkosten? Ist der Versicherungsnehmer vorleistungspflichtig?
Der Versicherungsnehmer reicht die Tierarztkosten bei uns zur Erstattung ein. Den Tierarzt bezahlt der Versicherungsnehmer. Die Entschädigung wird dem Versicherungsnehmer (nicht dem Tierarzt) überwiesen.
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