pferd-versichert.de

Ihre Tierversicherung - Immer für Sie erreichbar!

Infoline
030 / 633 11 40 0 (Mo - Fr 9-19 Uhr)

E-Mail-Anfrage

Schadensfall/Änderungen melden

↓ Tierversicherung im Überblick:

Sie befinden sich hier: FAQ & Glossar  » Fragen und Antworten zu Tierversicherungen  » Fragen zur Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung

Fragen zur Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung

Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen.

Wieso brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch Ärger und die Kosten!

Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit?

Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer nicht unterbrochen wird. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein.

Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?

Unter Vorsatztaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtsschutzversicherung erstattet?

  • Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl 
  • Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100 km Entfernung vom Wohnort
  • Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder
  • Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
  • Kosten für Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen
  • Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
  • Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
  • Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.

Was deckt der Privat- und Berufsrechtsschutz alles ab?

  • Schadensersatzrechtschutz
    ...wenn Sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für einen beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen.
  • Arbeitsrechtschutz
    ...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen.
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
    ...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen.
  • Steuerrechtschutz vor Gerichten
    ...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen.
  • Strafrechtschutz
    ...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen.

Rat und Auskunft erhalten Sie in Angelegenheiten des:

  • Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz.

SIE SIND VERSICHERT: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.

Wer ist der Risikoträger der Rectsschutzversicherung?

Dies ist der Roland Rechtsschutz.

FAQ Überblick

Alles für Ihr Tier

Pferdeversicherung: Versicherungen für Pferde
Jeder Pferdehalter benötigt eine individuelle Pferdeversicherung Für Pferdehalter gibt es verschiedene Varianten der Pferdeversicherung, die den... weitere Informationen

Versicherungen für Hunde
„Der tut nichts!“, sagt jeder Hundehalter von seinem Schützling. Aber Irren ist menschlich und spätestens wenn ein Tier Schmerzen hat, wird es... weitere Informationen

Versicherungen für Katzen
Katzen verzaubern ihre Besitzer durch ihre liebevolle und verspielte Lebensweise. Leider kann dies auch schnell zu einer Erkrankung führen, welche... weitere Informationen

Versicherungen für Geschäftskunden
Hier finden Sie alle Tierversicherungen für Ihre berufliche Absicherung - als Reitlehrer, als Betreiber einer Hundepension bis hin zur... weitere Informationen

Versicherungen für Tierbesitzer
 Sie lieben Tiere, sie teilen Ihr Leben mit ihnen. Aber auch an sich selbst müssen Sie denken und sich eine leistungsstarke Absicherung... weitere Informationen