pferd-versichert.de

Ihre Tierversicherung - Immer für Sie erreichbar!

Infoline
030 / 633 11 40 0 (Mo - Fr 9-19 Uhr)

E-Mail-Anfrage

Schadensfall/Änderungen melden

↓ Tierversicherung im Überblick:

Sie befinden sich hier: FAQ & Glossar  » Fragen und Antworten zu Tierversicherungen  » Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Wer ist der Risikoträger der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung?

Risikoträger ist die Gothaer Allgemeine Versicherung.

Welche Deckungssummen sind versichert?

Die Deckungssummen können Sie selbst wählen. Die Auswahl liegt zwischen 3 Mio, 6 Mio und 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Ja, dieser gilt bis zu einem Jahr auch im Ausland.
Bei Versicherungsfällen in den USA und Kanada werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Die auf der Produktseite genannten Preise gelten für einen 5 Jahres Vertrag. Dieser kann zum Ende des 5. Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Ist der ungewollte Deckakt versicherbar?

Der ungewollte Deckakt ist mitversichert.

Sind Kutschfahrten im Versicherungsschutz enthalten?

Private Kutschfahrten sind mitversichert einschließlich der gelegentlichen unentgeltlichen Beförderung von Gästen.

Gibt es Vorschriften bezüglich der Zäumung des Pferdes?

Nein, diesbezüglich gibt es keine Vorschriften, die den Versicherungsschutz einschränken.

Besteht eine Sattel- oder Helmpflicht?

Nein, Sie können auch ohne Sattel oder Helm reiten, ohne dabei den Versicherungsschutz zu gefährden.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Gastreiter/Fremdreiter und einer Reitbeteiligung?

Ein Gastreiter oder Fremdreiter ist derjenige, der Ihr Pferd gelegentlich reitet, ohne dass es dabei zu einer Regelmäßigkeit kommt. Eine Reitbeteiligung hingegen reitet das Pferd regelmäßig und beteiligt sich meist an den Kosten für den Tierarzt oder den Schmied.

Sind Reitbeteiligungen mitversichert?

Ja, jede Reitbeteiligung erhält Versicherungsschutz.

Ist das Fremdreiterrisiko abgesichert?

Ja, auch dieses Risiko ist über die Tierhalterhaftpflicht mitversichert.

Ist das Turnierrisiko ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten?

Ja, solange Sie kein Berufsreiter sind, besteht Versicherungsschutz.

FAQ Überblick

Alles für Ihr Tier

Pferdeversicherung: Versicherungen für Pferde
Jeder Pferdehalter benötigt eine individuelle Pferdeversicherung Für Pferdehalter gibt es verschiedene Varianten der Pferdeversicherung, die den... weitere Informationen

Versicherungen für Hunde
„Der tut nichts!“, sagt jeder Hundehalter von seinem Schützling. Aber Irren ist menschlich und spätestens wenn ein Tier Schmerzen hat, wird es... weitere Informationen

Versicherungen für Katzen
Katzen verzaubern ihre Besitzer durch ihre liebevolle und verspielte Lebensweise. Leider kann dies auch schnell zu einer Erkrankung führen, welche... weitere Informationen

Versicherungen für Geschäftskunden
Hier finden Sie alle Tierversicherungen für Ihre berufliche Absicherung - als Reitlehrer, als Betreiber einer Hundepension bis hin zur... weitere Informationen

Versicherungen für Tierbesitzer
 Sie lieben Tiere, sie teilen Ihr Leben mit ihnen. Aber auch an sich selbst müssen Sie denken und sich eine leistungsstarke Absicherung... weitere Informationen